Wissenschaftliche Hilfskraft (w/m/d)
Die Personalpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg orientiert sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt. Die Universität bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Ab sofort suchen wir am Lehrstuhl für Anwendungsentwicklung, Institut für Mikrosystemtechnik in der Arbeitsgruppe Lab-on-a-Chip – Immunoassays eine interessierte und motivierte
Du wirst Teil eines interdisziplinären Teams, das an modernen Immunoassay Lösungen für die automatisierte und integrierte Diagnostik arbeitet. Mit den hier entwickelten Immunoassays wird eine neue Klasse von Bioassays erforscht, die in der Diagnostik von bakteriellen Infektionen eingesetzt werden kann und somit entscheidend zur erfolgreichen Therapie eines Patienten beiträgt.
Das Projekt:
Die Vorbereitung von klinischen Proben stellen für Point-of-Care Tests eine besondere Herausforderung dar. Gängige Methoden sind häufig nicht kompatible und interferieren mit Komponenten des Schnelltests. Ebenso kann die Matrix der Proben das Testergebnis erheblich beeinflussen. Ziel ist es, eine schnelle und einfache Methode für die Lyse von Bakterien zu entwickeln, die kompatible zu unserem Schnellest ist.
Was du mitbringen solltest:
- Laborerfahrung (selbstständiges Arbeiten im Labor)
- Grundkenntnisse Mikrobiologie, Chemie und Biologie
- Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- Ein dynamisches, kreatives Team und Umfeld
- Moderne Labore mit sehr guter Ausstattung
- Einblick in verschiedene Forschungsbereiche
Gerne erläutern wir die Aufgaben im Detail und stimmen die konkrete Ausgestaltung der Arbeit flexibel auf deine Interessenlage ab. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine spannende Masterarbeit in diesem innovativen Themengebiet durchzuführen.
Lehrstuhl für Anwendungsentwicklung
Georges-Koehler-Allee 103
D-79110 Freiburg
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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