Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Aktionsplan „Gegen sexualisierte Gewalt – für einen sicheren Campus“

Die Universität Freiburg soll ein Ort sein, an dem sich alle Menschen sicher und respektiert fühlen und selbstverständlich dazugehören. Dafür tragen wir als Universität Verantwortung.

Am 9. März 2026 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen ehemaligen Mitarbeiter wegen heimlicher Videoaufnahmen von Frauen in intimen Situationen. Der Täter hatte auch in universitären Räumen gefilmt. Diese Straftat und auch der Umgang der Universität mit dem Fall haben Verunsicherung, Empörung und Kritik ausgelöst.

Wir verstehen diese Kritik und nehmen sie ernst. Als Universitätsleitung tragen wir die Verantwortung dafür, Strukturen und Verfahren so zu gestalten, dass Risiken auf unserem Campus möglichst vermieden oder frühzeitig erkannt, Betroffene verlässlich unterstützt und Hinweise zügig und nach klaren Standards bearbeitet werden. Absolute Sicherheit lässt sich in öffentlich zugänglichen Gebäuden und auf einem offenen Campus zwar nicht gewährleisten, jedoch arbeiten wir kontinuierlich daran, Prävention und Schutz zu verbessern.

Mit diesem Ziel hat die Taskforce „Sicherer Campus“ einen Aktionsplan erarbeitet. Er verbindet Schutzmaßnahmen mit langfristigen Veränderungen in den Strukturen und Verfahren unserer Universität und soll eine Kultur des Hinsehens, der Fürsorge und des Handelns stärken – im Sinne einer aktiven Haltung gegen Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexualisierter Gewalt und Stalking.

Hier stellen wir die Maßnahmen und den Stand ihrer Umsetzung vor. Außerdem finden alle, die sexualisierte Gewalt erfahren haben und Unterstützung oder Informationen benötigen, einen Überblick über Beratungs- und Hilfsangebote.

Alle Angebote der im Folgenden aufgeführten Beratungs- und Anlaufstellen können nach Rücksprache mit der Führungskraft während der Arbeitszeit wahrgenommen werden und zählen als Arbeitszeit. Dies gilt auch für die auf dieser Website gelisteten Veranstaltungen und Workshops.

Sie sind betroffen?

Unsere Beratungsangebote sind vertraulich, ohne Vorbedingungen und stehen Ihnen jederzeit offen: Ansprechpersonen. Geschützte Räume. Rechtliche Unterstützung.  

Straftat eines ehemaligen Mitarbeiters

Hintergrundinformationen zur Straftat eines ehemaligen Mitarbeiters.

Veranstaltungen und Workshops zum Thema


Unsere Veranstaltungen adressieren unterschiedliche Personengruppen und Mitglieder unserer Universitätsgemeinschaft.

Der Aktionsplan „Gegen sexualisierte Gewalt – für einen sicheren Campus“ im Überblick

1 Vorfälle verstehen

Betroffene und potenziell Betroffene unterstützen

Information und Beratung

Umgang der Universität mit dem Fall überprüfen

Unabhängige Untersuchung durch Juristin Barbara Havliza

2 Sicherheit erhöhen

Technische und bauliche Maßnahmen

Gebäude- und Informationsmanagement verbessern, regelmäßige Sicherheitskontrollen durchführen

Strukturen und Prozesse

Verbindliche Verfahrenswege und Standards zur Fallbearbeitung etablieren, Prävention stärken

3 Bewusstsein schärfen

Know-how und Qualifizierung

Wissen, Haltung und Orientierung für Führung und Personal in der Organisation verankern

Eine Kultur des Hinsehens

Workshops, Vorträge und Kampagnen für die Universitätsgemeinschaft anbieten

Umsetzung des Aktionsplans „Gegen sexualisierte Gewalt – für einen sicheren Campus“

Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, Stalking und Machtmissbrauch haben an der Universität Freiburg keinen Platz. Die Straftat des ehemaligen Mitarbeiters und der Umgang der Universität mit dem Fall haben deutlich gemacht, wo wir Schutz, Prävention, Unterstützung und Verfahren verbessern müssen. Die Taskforce „Sicherer Campus“ treibt dafür konkrete Projekte voran. Einige davon sind bereits umgesetzt, weitere befinden sich in Arbeit. Einige Veränderungen brauchen Zeit und langen Atem, weil sie Strukturen, Prozesse und das Miteinander in der gesamten Universitätsgemeinschaft betreffen.
Hier geben wir einen Überblick über die zentralen Handlungsfelder, den Stand der Umsetzung und die wichtigsten Projekte.

1 Vorfälle verstehen

Unterstützung für Betroffene und potenziell Betroffene

Die Straftaten des ehemaligen Mitarbeiters haben viele Menschen tief verunsichert. Was genau ist geschehen? Könnte ich selbst betroffen sein? An wen kann ich mich mit Fragen zum Fall, zu rechtlichen Anliegen oder in einer psychisch belastenden Situation wenden? Viele haben sich bei diesen Fragen mehr Unterstützung von der Universität gewünscht.

Vorweg ist wichtig: Ob eine Person auf den sichergestellten Videoaufnahmen zu sehen ist, kann ausschließlich die Polizei prüfen. Nur die zuständigen Ermittlungsbehörden haben Zugriff auf das Videomaterial und die personenbezogenen Daten des Verfahrens. Die Universität kann deshalb keine Auskunft über eine mögliche individuelle Betroffenheit geben.

Was wir tun können, jetzt und in Zukunft: Wir unterstützen Sie im Umgang mit dieser belastenden Ungewissheit, vermitteln passende Beratungs- und Hilfsangebote und verweisen Sie an die zuständigen Stellen bei den Ermittlungsbehörden. Hierfür stellen wir auch eine Formulierungshilfe zur Verfügung. Auch wenn Sie Fragen haben oder noch nicht wissen, ob Sie unmittelbar betroffen sind, können Sie sich an uns wenden.

Umgesetzte Maßnahmen:

Austauschräume (Safer Spaces)

Beratungsangebot stärken und weiter professionalisieren

Spezielle Unterstützungsmaßnahmen für das Service Center Studium (SCS)

Möglichkeit rechtlicher Unterstützung

Alle Informationen, Kontaktmöglichkeiten, Beratungsangebote und Anlaufstellen für Betroffene haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Nächste Schritte

Regelmäßiger Newsletter
Wir informieren alle Universitätsmitglieder fortlaufend über den Fall und den Fortschritt des Aktionsplans.

Spezielle Maßnahmen am Service Center Studium (SCS)
Wir bleiben im engen Austausch mit den Mitarbeitenden vor Ort. Das Prorektorat für Studium und Lehre stellt Unterstützungsangebote für die Führungskräfte des SCS sicher und steht ihnen für Herausforderungen als direkter Ansprechpartner zur Seite.

Weitere Austauschräume
Wir werten die bisherigen Bedarfe mit einer externen Fachstelle aus und entscheiden danach, welche weiteren Angebote sinnvoll sind.

Weitere Professionalisierung des Beratungsangebots
Wir qualifizieren die internen Anlaufstellen laufend weiter und sichern die Beratungsqualität, unter anderem durch externe Supervision und die Weiterentwicklung gemeinsamer Beratungsstandards.

Unabhängige Untersuchung

Eine unabhängige Aufarbeitung braucht einen Blick von außen. Die Universität Freiburg begrüßt daher, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) im Mai 2026 eine externe Untersuchung beauftragt hat. Barbara Havliza führt die Untersuchung durch. Sie war Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf und zuvor Justizministerin in Niedersachsen. Frau Havliza arbeitet unabhängig.

Der Bericht an das MWK wird Ende Oktober 2026 erwartet.

2 Sicherheit erhöhen

Sicherheit erhöhen

Die Sicherheitsmaßnahmen für den Campus der Universität Freiburg umfassen bauliche und technische Elemente, die Präsenz von Sicherheitspersonal sowie klare Regeln, Zuständigkeiten und Abläufe. Viele dieser Maßnahmen sind etabliert und haben sich bewährt. Zugleich hat der Straffall Lücken sichtbar gemacht und eine Überprüfung bestehender Strukturen angestoßen. Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung stehen unterschiedliche und insbesondere geschlechtsspezifische Sicherheitsbedürfnisse und Gefährdungslagen.

Technische und bauliche Maßnahmen

Räumliche und technische Schwachstellen können sexualisierte Übergriffe begünstigen – etwa schlecht einsehbare Bereiche, unkontrollierte Zugänge oder fehlende Möglichkeiten, schnell Hilfe zu holen. Hier setzt der Aktionsplan an. Bauliche und technische Verbesserungen sollen Risiken verringern, das Sicherheitsgefühl stärken und im Ernstfall schnelle Hilfe ermöglichen. Nicht alle baulichen Strukturen lassen sich kurzfristig verändern. Vieles kann jedoch schrittweise verbessert werden.

Bereits jetzt führt der interne Sicherheits- und Hausdienst verstärkte Kontrollgänge in Bereichen durch, die als unsicher wahrgenommen werden könnten. Weitere Maßnahmen betreffen die Beleuchtung und Wegeführung, regelmäßige technische Überprüfungen sowie klarere Orientierungs- und Informationssysteme.

Umgesetzte Maßnahmen

Überprüfung von Sanitäranlagen auf Aufnahmetechnik

Kontrollgänge des Sicherheits- und Hausdiensts

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" sichtbar machen

Nächste Schritte

  • Sichere Gestaltung von Eingangsbereichen:
    Gute Beleuchtung, klare Beschilderung, übersichtliche Wege und gut erreichbare Notruf- und Alarmstationen sollen die Orientierung erleichtern und das Sicherheitsgefühl stärken.
  • Kontrollierte Zugänge zu Sanitärbereichen:
    Wo es sinnvoll und technisch umsetzbar ist, sollen elektronische Zugangssysteme besonders sensible Bereiche schützen, beispielsweise Duschräume auf dem Campus.

Strukturen und Prozesse

Technische Sicherheitsmaßnahmen müssen durch klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahren ergänzt werden, damit sie wirksam greifen können. Dazu gehört, dass transparent ist, an wen sich Betroffene wenden können und nach welchen Maßstäben Hinweise und Beschwerden bearbeitet werden.

Umgesetzte Maßnahmen

Verabschiedung der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexualisierter Gewalt und Stalking

Konzeption und Beschluss eines Projekts zur Entwicklung von Präventions- und Handlungskonzepten gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Nächste Schritte

  • Umsetzung des oben beschriebenen Projekts zu Präventions- und Handlungskonzepten gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt
  • Publikation eines Handlungsleitfadens, der aufbauend auf der Richtlinie verständlich erklärt, was Universitätsmitglieder bei konkreten Vorfällen tun können

3 Bewusstsein schärfen

Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung müssen im Universitätsalltag erkannt, benannt und bearbeitet werden. Deshalb setzen wir an zwei Stellen an:

  • Wissensvermittlung und verbindliche Standards für alle Mitglieder der Universität
  • Eine Universitätskultur, in der Prävention, Schutz und Fürsorge ebenso wie Hinsehen und Handeln selbstverständlich sind

Wissen vermitteln und Handlungskompetenzen stärken

Wirksamer Schutz setzt voraus, dass Universitätsmitglieder wissen, welche Regeln gelten und wie sie bei Vorfällen reagieren sollen. Deshalb kommunizieren wir klar, welches Verhalten von Universitätsmitgliedern erwartet wird, bieten Schulungen an und verankern Wissen und Verantwortung insbesondere dort, wo Entscheidungen getroffen werden: bei Führung und Personalverantwortung.

Umgesetzte Maßnahme

Schulungsangebote gegen sexualisierte Gewalt

Eine Kultur des Hinsehens verankern

Eine Kultur der Prävention sowie des Hinsehens und Handelns entsteht durch Wissen, Austausch und die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu reflektieren. Neben den oben beschriebenen Workshop-Formaten adressiert beispielsweise eine öffentliche Vortragsreihe Diskriminierung und sexualisierte Gewalt als gesamtgesellschaftliches Thema. So schaffen wir Räume, um über Grenzen und Grenzüberschreitungen, Zivilcourage und den Umgang mit schwierigen Situationen im Universitätsalltag zu sprechen.

Ein Beispiel ist die Kampagne „Kein Problem, oder?“ unserer zentralen Anlaufstelle protect. Sie greift Situationen aus dem Studien- und Arbeitsalltag auf, die häufig heruntergespielt werden, und zeigt, wie vermeintliche Kleinigkeiten Teil problematischer Muster sein können.

Umgesetzte Maßnahmen

Kampagne „Kein Problem, oder?"

Beitritt zum bundesweiten Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus"

Nächste Schritte

  • Vortragsreihe „Strukturen der Ungleichheit: Geschlecht und sexualisierte Gewalt“ — interdisziplinäre Veranstaltungsreihe mit dem Zentrum für Anthropologie und Gender Studies (ZAG) der Universität Freiburg, ab Wintersemester 2026/27
  • Entwicklung und Implementierung einer verpflichtenden Online-Schulung für alle Universitätsangehörigen, die Basiswissen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur Prävention sexualisierter Gewalt an der Universität vermittelt

Taskforce „Sicherer Campus“ und Expert*innengruppe

Zur Stärkung der Sicherheit an der Universität hat Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein im März 2026 die Taskforce „Sicherer Campus“ einberufen. Ihr gehören alle sechs Mitglieder des Rektorats an. Gemeinsam haben sie den Aktionsplan „Gegen sexualisierte Gewalt – für einen sicheren Campus“ entwickelt. Die Rektoratsmitglieder verantworten die Umsetzung jeweils entsprechend ihrer Ressortzuständigkeit. Seit Juli 2026 unterstützt eine Expert*innengruppe die Arbeit der Taskforce. Sie wird vom Prorektorat für Universitätskultur geleitet. In der Gruppe sind Funktionsträger*innen bzw. Mitarbeitende verschiedener Bereiche vertreten: eine Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, der Personalrat, der Geschäftsbereich Recht, die Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung, das Gebäudemanagement und das Prorektorat für Studium und Lehre.

Prof. Dr. Kerstin Krieglstein

Rektorin der Universität Freiburg

Leiterin der Taskforce „Sicherer Campus“

Portraitfoto von Dr. Tanja Bhuiyan

Dr. Tanja Bhuiyan

Referentin der Rektorin

Koordinatorin der Taskforce „Sicherer Campus“