Wo kann ich Praktika absolvieren?
Möglichkeiten für (Grabungs-)Praktika:
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Lehrgrabungen der Universität Freiburg
Informationen finden Sie immer aktuell bei uns unter Neuigkeiten.
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Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
Informationen über das Landesamt für Denkmalpflege Baden Württemberg gibt es ihrer Internetseite.
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Museen/Sammlungen
Hier läuft die Anfrage direkt über die einzelnen Museen/Sammlungen
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Grabungsfirmen
Hier läuft die Anfrage direkt über die einzelnen Grabungsfirmen
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Vereine mit archäologischen Kontext
Teilweise besteht die Möglichkeit an einzelnen Projekten mitzuarbeiten
Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz innerhalb Ihres individuellen Studienverlaufs unterstützen Sie gerne unsere Studienfachberater*innen im IAW in einem persönlichen Gespräch.
Wieviele Praktika muss ich absolvieren und wie lange dauern diese?
Die Anzahl von Pflichtpraktika ist abhängig von Ihrem Studiengang und in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert.
Bachelor-Studiengänge (Hauptfach):
Im B.A. Archäologische Wissenschaften sind zwei Praktika zu absolvieren, wobei eines davon auf einer archäologischen Ausgrabung stattfinden muss. Ein Praktikum umfasst jeweils vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage, eine Splittung in zweimal zwei Wochen ist möglich.
Im B.A. Vorderasiatische Altertumskunde (Hauptfach) muss ein Grabungspraktikum mit einem zeitlichen Umfang von 6 Wochen absolviert werden. Ein weiteres fachspezifischen Praktikum mit einem zeitlichen Umfang von 4 Wochen anstelle von Exkusionstagen ist möglich.
Weder im B.A. Altertumswissenschaften noch im M.A. Altertumswissenschaften ist ein Praktikum vorgesehen.
Master-Studiengänge:
In den den M.A. Archäologische Wissenschaften können Praktika als Wahlpflicht absolviert werden.
Im M.A. Vorderasiatische Altertumskunde ist ein Grabuingspraktikum Pflicht und eine weiteres Praktikum über Wahlpflicht anrechenbar.
Details finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung!
Wie kann ich mir ein Praktikum anrechnen lassen?
Für absolvierte Praktika müssen Sie sich von dem Praktikumsgeber einen Nachweis über Umfang, Dauer und geleistete Tätigkeiten ausstellen lassen. Diesen reichen Sie als Kopie bei der Studiengangkoordination Ihres Studiengangs ein. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu schreiben, siehe Prüfungsordnung.
Welche Lehrgrabungen werden angeboten?
Informationen finden Sie hierzu bei uns unter Neuigkeiten und auf den einzelnen Abteilungsseiten.




