Vor dem Amtsgericht Freiburg wurde am 9. März 2026 ein Fall verhandelt, in dem ein ehemaliger Mitarbeiter dafür schuldig gesprochen wurde, heimlich Videoaufnahmen von Frauen in intimen Situationen angefertigt zu haben – in einer von ihm privat vermieteten Wohnung sowie in einer Wohnung, die während einer Dienstreise angemietet wurde. Einige der Taten betrafen auch Beschäftigte und Studentinnen der Universität Freiburg. Das Gericht hat gegen den ehemaligen Mitarbeiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verhängt.
Die Universität Freiburg verurteilt diese Straftaten aufs Schärfste, und unser Mitgefühl gilt allen Frauen, deren Intimsphäre so eklatant verletzt wurde. Den Betroffenen, die uns bekannt wurden, haben wir unsere Unterstützung angeboten. Wir danken ihnen sehr, dass sie das vertrauliche Gespräch mit uns gesucht haben. Zugleich gilt ihnen unser großer Respekt für den Mut und die Entschlossenheit, mit denen sie sich an die Ermittlungsbehörden gewandt und vor Gericht ausgesagt haben. Die betroffenen Kolleginnen haben in der Zwischenzeit zum Ausdruck gebracht, dass sie in einer extrem belastenden Situation nicht die Unterstützung und Verlässlichkeit von der Universität erfahren haben, die sie sich gewünscht haben und hätten erwarten dürfen. Dies schmerzt uns, und wir setzen alles daran, unsere Angebote weiterzuentwickeln, damit Betroffene und potenziell Betroffene bestmögliche Unterstützung erhalten. [1]
Dass gegen einen Mitarbeiter Ermittlungen laufen, haben wir durch eine polizeiliche Durchsuchung der Universität im Februar 2024 erfahren. Die Polizei fand dabei weder Aufnahmen noch Aufnahmegeräte. Wir haben unmittelbar die Ermittlungen umfassend unterstützt. Da bereits damals erhärtete Tathinweise gegen den Mitarbeiter vorlagen, haben wir umgehend eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund war eine weitere Beschäftigung für uns nicht tragbar. Der ehemalige Mitarbeiter hat Kündigungsschutzklage erhoben. Unser primäres Ziel war, so schnell wie möglich zu gewährleisten, dass er nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, auch nicht für die Dauer eines vermutlich langwierigen Prozesses. Durch einen gerichtlichen Vergleich im Sommer 2024 konnte das erreicht werden. Eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro – wie unter anderem in der öffentlichen Berichterstattung behauptet wurde – hat die Universität nicht gezahlt. Vielmehr wurden im Rahmen des Vergleichs auch andere bestehende Ansprüche geregelt, zum Beispiel Urlaubsabgeltung und Zeitguthaben. Diese Zahlungen wurden regulär wie in jedem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet.
Auch wenn uns zu Beginn der Ermittlungen ausschließlich erhärtete Hinweise auf Taten vorlagen, die der ehemalige Mitarbeiter in seinen privaten Räumen begangen hatte, hat die Universität unmittelbar ihre bestehenden Schutz- und Präventionsmaßnahmen verstärkt und weiterentwickelt. Dazu gehören intensivierte Kontrollen auf unerlaubte Aufnahmetechnik in universitären Räumen. Auch dabei sind keine Funde gemacht worden.
Über die Gerichtsverhandlung am 9. März wurde für die Universität Freiburg erstmals bestätigt, dass der Täter auch innerhalb universitärer Sanitärräume sowie in Beratungssituationen heimlich Aufnahmen von Frauen angefertigt hat. In diesem Rahmen wurde auch geäußert, dass diese Taten verjährt seien und daher strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten. Die Universität hat Fragen zum Kenntnisstand in der Folge zum Teil ihrer internen Aufarbeitung gemacht. Mittlerweile liegen uns erste Hinweise vor, die nahelegen, dass zuständige Stellen der Universität schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis davon hatten, dass der ehemalige Mitarbeiter allem Anschein nach auch in universitären Räumen heimlich gefilmt hat. Dies wird aktuell weiter geprüft. In diesem Zusammenhang hat am 14. April 2026 ein*e Mitarbeitende*r der Universität ohne Abstimmung mit der Universitätsleitung interne Unterlagen zum Fall an den Universitätsrat und Senat versendet. Diese Dokumente sind ebenfalls Teil der universitären Aufarbeitung. Auch in den Medien wurde darüber berichtet. [2] Wie wir inzwischen von Betroffenen erfahren haben, existierten zudem bei einzelnen Mitgliedern der Universität bereits Vermutungen und Gerüchte über heimliche Aufnahmen, die für Unsicherheit gesorgt haben. Wir sind dabei, den bisherigen Umgang der Universität mit dem Fall sorgfältig aufzuarbeiten und werden dazu auch externe Expertise einbeziehen. [3]
Wenn Sie Sorge haben, dass Sie vom geschilderten Fall betroffen sein könnten, wenden Sie sich bitte an die Polizei als zuständige Ermittlungsbehörde (freiburg.pp@polizei.bwl.de). Uns liegen keine weitergehenden Informationen vor, sodass wir leider keine Auskunft über eine mögliche individuelle Betroffenheit geben können.
Ungeachtet ihrer Verjährung sind für uns diese Taten unerträglich. Sie erschüttern massiv das Vertrauen, das für das universitäre Miteinander notwendig ist. Gleichzeitig haben sie uns darin bestätigt, umgehend besagte Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren. Auch wenn es sich hier um die Taten eines Einzelnen handelt – sie spiegeln ein großes gesamtgesellschaftliches Problem wider, das auch öffentliche Einrichtungen betrifft: Die weiterhin vielen Fälle von Machtmissbrauch und sexuell motivierten Übergriffen, die sich insbesondere gegen Frauen richten. Dem mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzuwirken ist für uns als Universität Freiburg ein sehr wichtiges Anliegen. Mit der Stelle protect Schutz gegen Diskriminierung und Machtmissbrauch stärken wir Beratung, Prävention und Unterstützung für Betroffene und entwickeln derzeit unser Konzept zum Schutz vor sexueller Belästigung weiter. Es geht darum, einen sicheren Campus zu gewährleisten.
Die Universität bittet Ihre Mitglieder ebenfalls aufmerksam zu sein und nicht zu zögern, bei Verdacht Hinweise weiterzugeben oder Unterstützung wahrzunehmen. Wenn Sie Beobachtungen melden möchten oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an folgende Stellen der Universität wenden.
[1] Hinweis zur Aktualisierung am 21. März 2026: Die Passage „Den Betroffenen, die uns bekannt wurden, haben wir immer unsere Unterstützung angeboten“ haben wir angepasst zu „Den Betroffenen, die uns bekannt wurden, haben wir unsere Unterstützung angeboten“, um den Verlauf noch konkreter darzustellen. Die betroffenen Kolleginnen haben in der Zwischenzeit zum Ausdruck gebracht, dass sie in einer extrem belastenden Situation nicht die Unterstützung und Verlässlichkeit von der Universität erfahren haben, die sie sich gewünscht haben und hätten erwarten dürfen. Dies schmerzt uns, und wir setzen alles daran, unsere Angebote weiterzuentwickeln, damit Betroffene und potenziell Betroffene bestmögliche Unterstützung erhalten.
[2] Hinweis zur Aktualisierung am 17. April 2026: Aufgrund neuer Informationen wurde diese Passage ergänzt: „Die Universität hat Fragen zum Kenntnisstand in der Folge zum Teil ihrer internen Aufarbeitung gemacht. Mittlerweile liegen uns erste Hinweise vor, die nahelegen, dass zuständige Stellen der Universität schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis davon hatten, dass der ehemalige Mitarbeiter allem Anschein nach auch in universitären Räumen heimlich gefilmt hat. Dies wird aktuell weiter geprüft. In diesem Zusammenhang hat am 14. April 2026 ein*e Mitarbeitende*r der Universität ohne Abstimmung mit der Universitätsleitung interne Unterlagen zum Fall an den Universitätsrat und Senat versendet. Diese Dokumente sind ebenfalls Teil der universitären Aufarbeitung. Auch in den Medien wurde dazu berichtet.“ Wir sind dabei, den bisherigen Umgang der Universität mit dem Fall sorgfältig aufzuarbeiten und werden dazu auch externe Expertise einbeziehen.
[3] Hinweis zur Aktualisierung am 21. März 2026: Die Passage „Über die Gerichtsverhandlung am 9. März wurde uns bekannt, dass der ehemalige Mitarbeiter auch innerhalb universitärer Sanitärräume sowie in Beratungssituationen Aufnahmen angefertigt hat“ haben wir angepasst zu „Über die Gerichtsverhandlung am 9. März wurde für die Universität Freiburg erstmals bestätigt, dass der Täter auch innerhalb universitärer Sanitärräume sowie in Beratungssituationen heimlich Aufnahmen von Frauen angefertigt hat“, um den Verlauf noch konkreter darzustellen. Ebenfalls zur Präzisierung angepasst haben wir die Passage „Da diese Taten mehr als fünf Jahre zurückliegen, sind sie verjährt und konnten strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden“ zu „In diesem Rahmen wurde auch geäußert, dass diese Taten verjährt seien und daher strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten“. Wie wir inzwischen von Betroffenen erfahren haben, existierten auch bei einzelnen Mitgliedern der Universität bereits Vermutungen und Gerüchte über heimliche Aufnahmen, die für Unsicherheit gesorgt haben. Wir sind dabei, den bisherigen Umgang der Universität mit dem Fall sorgfältig aufzuarbeiten und werden dazu auch externe Expertise einbeziehen.