Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Allgemeine Infos für Studienbewerber*innen

Bewerbung – Hilfen und FAQ

Termine und Fristen

Alle Bewerbungs- und Rückmeldefristen sind auf der zentralen Seite des Service Center Studium aufgeführt.

Sprachnachweise

Alle Infos zu Sprachnachweisen sind auf der zentralen Seite des Service Center Studium aufgeführt.

Nachreichung von Unterlagen für Masterstudiengänge

Bewerbungen müssen bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist vollständig eingegangen sein. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich! Es gibt zwei Ausnahmefälle:

1. Ausnahme: Noch kein Bachelor-Zeugnis
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt, dann darf die Bewerbung mit einer von der Hochschule beglaubigten Bestätigung erfolgen. In dieser Bestätigung muss der erfolgte Studienabschluss (bzw. die erfolgte Abgabe oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit) bestätigt werden. Für Bewerbungen zum M.Sc. Chemie muss diese Bestätigung nicht beglaubigt sein, es genügt eine Leistungsübersicht, aus der der baldige Abschluss hervorgeht. Im Falle einer Zulassung muss das Bachelor-Zeugnis dann bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

2. Ausnahme: Sprachzertifikate
Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Einschreibung wird verweigert, wenn die notwendigen Sprachzertifikate nicht vorliegen.