Forschungsbewertung an der Universität Freiburg


Die Universität Freiburg ist eine der renommiertesten Volluniversitäten Deutschlands. Aufgrund unseres breiten Spektrums an Fachdisziplinen und Forschungskulturen sind wir uns der etablierten Praktiken der Forschungsbewertung in den unterschiedlichen wissenschaftlichen Kontexten bewusst. Zugleich streben wir danach, Qualität langfristig zu sichern, indem wir künftig angemessene, faire und transparente Rahmenbedingungen für die Forschungsbewertung auf institutioneller Ebene entwickeln.
Eine institutionelle Leitlinie zur Forschungsbewertung
Als wichtigen Meilenstein für dieses Ziel erarbeiten wir bis Anfang 2028 eine institutionelle Leitlinie für Forschungsbewertung. Diese richtet sich an alle Mitglieder der Universität, die Forschende und Forschung bewerten oder selbst bewertet werden, über alle Karrierestufen (R1 bis R4) hinweg. Sie wird Optionen und bewährte Verfahren („best practices“) der Forschungsbewertung beinhalten. Derart dient sie als Leitfaden, der je nach Zielsetzung (Warum wird bewertet? Was oder wer wird bewertet?) und Anwendungskontext (z.B. Berufungsverfahren oder Peer-Review-Prozesse) angepasst werden kann.
Der CoARA Action Plan der Universität Freiburg

Wir sind überzeugt, dass die angemessene Bewertung von Forschenden und Forschungsprojekten eine Akzentverschiebung erfordert hin zu Evaluationspraktiken, die verstärkt qualitative Ansätze berücksichtigen. Um dies zu erreichen, ist die Universität Freiburg im Mai 2025 der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) beigetreten.
Im Sinne eines ganzheitlicheren Beurteilungsansatzes verpflichten wir uns damit zu folgenden Prinzipien:
- Anerkennung der Vielfalt von Forschungsoutputs sowie wissenschaftlicher Karrieren, in Einklang mit den Bedarfen und der Art der Forschung.
- Die Bewertung der Forschung sollte in erster Linie auf einer qualitativen Evaluierung beruhen, die durch einen verantwortungsvollen Einsatz quantitativer Indikatoren unterstützt wird.
- Abkehr von unangemessener Verwendung quantitativer Metriken bei der Forschungsbewertung.
- Vermeidung von Rankings von Forschungseinrichtungen bei der Bewertung von Forschenden und Forschungsprojekten.
Auf Grundlage dieser Prinzipien haben wir im Mai 2026 einen CoARA-Aktionsplan zur Forschungsbewertung verabschiedet. Der Aktionsplan dient unserer Institution als Selbstverpflichtung und als Konzeptpapier, Evaluationspraktiken kritisch zu reflektieren und bei Bedarf zu reformieren. In einem ersten Schritt werden wir dabei folgende institutionellen Handlungsfelder angehen: Die Überprüfung der Bewertungskriterien im Rahmen von Berufungsverfahren; Tenure-Track- und Juniorprofessuren-Evaluationen; sowie die Kriterien und Prozesse bei der Einstellung von Wissenschaftler*innen in frühen und mittleren Karrierephasen und der Bewertung ihrer akademischen Qualifikation im Kontext der Promotions- und Habilitationsordnungen.