Universitätsabschlussförderung zum Zweck des Promotionsabschlusses in DFG-Graduiertenkollegs
Promovierende aller Fakultäten, die an der Universität Freiburg im Rahmen von DFG-geförderten Graduiertenkollegs promovieren und ihre Promotion nicht innerhalb der maximalen Förderungsdauer abschließen. Die Vergabe der Universitätsabschlussstipendien für Promovierende in DFG-geförderten GRKs mit Sprecherschaft an der Medizinischen Fakultät erfolgt über die Medizinische Fakultät. Eine Förderung setzt voraus, dass die Promovierenden zuvor für 36 bzw. 48 Monate durch ein DFG-Graduiertenkolleg finanziert wurden.
Die Universitätsabschlussförderung ist nur im Rahmen der WissZeitVG-Befristungsregelungen möglich.
Die Universitätsabschlussförderung ist nur für Ausnahmefälle gedacht.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit (40 %, TV-L E 13). Die Förderung unterliegt der Einkommens- und Sozialversicherungspflicht.
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu sechs Monate für Promovierende, die bereits 48 Monate über ein Graduiertenkolleg beschäftigt waren. Promovierende aus Graduiertenkollegs, in denen die Höchstdauer der Promotionsförderung 36 Monate beträgt, können eine Abschlussförderung von bis zu zwölf Monaten erhalten.
Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Liste unten) jederzeit postalisch beim Graduate Centre (GraCe) der Freiburg Research Services einreichen. Die zentrale Vergabekommission trifft sich dreimal im Jahr, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden (in der Regel Februar/März, Juni/Juli und Oktober/November).
Die nächste Sitzung des Auswahlkomitees findet Anfang November 2026 statt.
Die Bewerbungsfrist für diese Sitzung endet am 30. September 2026 um 13:00 Uhr.
Später eingehende Anträge werden in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt. Unmittelbar nach der Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid darüber, ob Ihrem Antrag entsprochen wurde und für welche Dauer die Förderung bewilligt wird. Die (Weiter-)Beschäftigung (Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrags bzw. Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags) kann frühestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids beginnen.
Grundsätzlich dient die Abschlussförderung dazu, dass sich die Promovierenden in Vollzeit der Fertigstellung ihrer Promotion widmen. Daneben ist eine weitere Erwerbstätigkeit von bis zu einem Viertel der monatlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung gemäß TV-L (also bis zu 40 Stunden monatlich) zulässig. Beschäftigungsverhältnisse während der Laufzeit der Universitätsabschlussförderung müssen angezeigt und durch Vertragskopien nachgewiesen werden.
- Ausgefülltes Antragsformular unterschrieben vom Antragsteller/von der Antragstellerin
- Besondere Gründe für die Abschlussfinanzierung: Hier kann es sich um wissenschaftliche Gründe (z. B. nicht vorhersehbare Schwierigkeiten im Projekt) oder um besondere persönliche Umstände handeln.
- Darlegung des Stands der Arbeit mit detailliertem Arbeitsprogramm, Zeitplan und Meilensteinen für den beantragten Förderzeitraum
- Stellungnahme/Gutachten des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin zu dem Antrag auf eine Abschlussförderung (Original mit Unterschrift). Darin sollte zusätzlich insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden: 1) besondere Gründe für die Abschlussfinanzierung, 2) bisherige Leistungen und Ergebnisse im Rahmen des Promotionsprojekts, 3) Erfolgsaussichten hinsichtlich einer wichtigen wissenschaftlichen Publikation aus der Dissertation, 4) Umsetzbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
- Befürwortendes Schreiben der Sprecherin bzw. des Sprechers des Graduiertenkollegs mit Bestätigung über die bisherige Finanzierung durch das DFG-Graduiertenkolleg (Original mit Unterschrift)
- Formlose Erklärung, dass keine andere Finanzierung durch Instituts-/Fakultäts- oder sonstige Mittel möglich ist (Original mit Unterschrift; muss von Betreuer/in und Dekan/in mit unterschrieben werden) sowie Angabe der Kostenstelle, Projektnummer und Fonds, über die die Weiterbeschäftigung des Antragsstellers/ der Antragsstellerin im Falle der Bewilligung erfolgen soll (Diese Information bekommen Sie bei den GRK-Koordinator*innen bzw. bei der Geschäftsführung Ihrer Fakultät)
- Lebenslauf mit Angaben zu Abschlussnoten
- Kopie der Bestätigung der Annahme als Doktorand/in durch die Fakultät – eine Abschlussanerkennung sowie eine Betreuungszusage von dem betreuenden Professor/der betreuenden Professorin sind keine Annahmebestätigung!
- Ausgefülltes Formular p6f – Angaben zur Ermittlung der Befristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Es können nur vollständige Bewerbungsunterlagen an die zentrale Vergabekommission weitergereicht werden. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu den Universitätsabschlussstipendien, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.
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Bewerbungsanschrift
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Freiburg Research Services
Graduate Centre (GraCe)
Frau Aleksandra Pojda de Pérez
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg