Vor dem Aufenthalt
Nachdem Sie Ihren Aufenthalt mit der gastgebenden Einrichtung an der Universität Freiburg besprochen haben, sollte der erste Schritt sein, sich beim Welcome Service zu registrieren.
Wir kontaktieren Sie nachdem Ihre Registrierung einging und informieren Sie über Formalitäten, die Sie erledigen müssen bevor Sie nach Freiburg kommen. Hier finden Sie schon einmal einige hilfreiche Informationen.
Für Ihren Aufenthalt in Freiburg sind verschiedene Dokumente notwendig, die Sie aus Ihrem Heimatland mitbringen sollten. Die nachfolgende Liste enthält die wichtigsten Punkte. Nicht alle Punkte treffen auf jede Person zu:
- Reisepass oder Ausweisdokument (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland)
- Visum
- Passfotos für Ausweise und Dokumente (ggf. biometrisch)
- Bestätigung der Finanzierung des Aufenthaltes (Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland) auf Deutsch oder Englisch
- Nachweis der Krankenversicherung auf Deutsch oder Englisch mit Bestätigung der monatlichen Beiträge. Sofern Sie in Deutschland aufgrund eines Arbeitsvertrags versicherungspflichtig sind: Bestätigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung (ggf. European Health Insurance Card Ihrer bisherigen Versicherung)
- Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse in deutscher oder englischer Übersetzung
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, möglichst mit deutscher oder englischer Übersetzung. Urkunden benötigen je nach Ausstellungsland eine Apostille oder Legalisation.
- Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden Ihrer Kinder (gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation)
- Kreditkarte und/oder EC-Karte
- (internationaler) Impfpass sowie Dokumente zu Krankheiten oder Medikamenten
- internationaler Führerschein bzw. ausländischer Führerschein
Informationen zum Visumsverfahren und die für dieses Verfahren wichtigen Unterlagen sind auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung zu finden.
Die Universität Freiburg verfügt über Gästewohnungen für Gastwissenschaftler*innen. Für Anfragen und mehr Informationen wenden Sie sich bitte an den Housing Service des International Office.
Wenn Sie Kinder mitbringen, ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Sie der Familienservice der Uni Freiburg.
Sie können sich über Themen wie das deutsche Schulsystem sowie über finanzielle Beihilfen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umfassend informieren.
Bei der Ankunft
Nachdem alle nötigen Vorbereitungen getroffen wurden, freuen wir uns, Sie in Freiburg willkommen zu heißen. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit dem Welcome Service, um über die nächsten Schritte zu sprechen.
Grundsätzlich muss sich jeder internationale Gast nach seiner Einreise innerhalb von 14 Tagen beim Bürgerservice anmelden. Diese Anmeldung erfolgt nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung. Für einen Termin können Sie sich online anmelden.
Es werden folgende Dokumente benötigt:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (aller begleitenden Familienmitglieder)
- Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin: Wohnungsgeberbestätigung. Diese Bestätigung kann auch online vom Vermieter oder der Vermieterin ausgefüllt und eingereicht werden.
- ggf. Heiratsurkunde auf Englisch oder Deutsch
- ggf. Geburtsurkunde Ihrer Kinder auf Englisch oder Deutsch
Je nach Nationalität und Aufenthaltsstatus benötigen Sie vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gern behilflich. Weitere detaillierte Informationen zum Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler*innen finden Sie bei EURAXESS.
Personen mit einem Arbeitsvertrag an der Universität Freiburg erhalten die Unicard von der Personalabteilung.
Immatrikulierte Promovierende bekommen nach der Einschreibung die Unicard per Post zugeschickt.
Stipendiat*innen erhalten die Karte im Sekretariat Ihrer Fachabteilung.
Das Leben in einem neuen Land ist mit vielen Veränderungen verbunden. Hier finden Sie Informationen zum Leben in Deutschland, die Ihnen den Einstieg etwas erleichtern werden.
Vor der Abreise
Bevor Sie Freiburg verlassen, gibt es erneut einige Dinge zu erledigen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit den folgenden oder weiteren administrativen Prozessen Hilfe benötigen.
Achtung: viele Mietverträge sind unbefristet ausgestellt und können nicht beliebig gekündigt werden. Um unnötige Kosten und Stress mit dem Vermieter zu vermeiden, prüfen Sie bereits vor der Unterzeichnung die Kündigungsbedingungen in Ihrem Mietvertrag. Im Zweifelsfall gibt Ihnen der Vermieter Auskunft.
Bei der Stadt Freiburg kann eine Abmeldung bei Wegzug ins Ausland online erfolgen.
Den verpflichtende Rundfunkbeitrag müssen Sie kündigen, wenn Sie wieder ins Ausland ziehen. Dies ist online möglich.