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Pflichtfachstudium

Das Pflichtfachstudium bereitet auf die Staatsprüfung vor und konzentriert sich auf den sog. Pflichtfachstoff (gem. § 8 Abs. 2 JAPrO). Hier geht es um die Pflichtfächer (aus den drei Rechtsgebieten) sowie die Grundlagenfächer. Das Pflichtfachstudium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium.

Während des Grundstudiums werden vor allem basale Kenntnisse im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sowie allgemeines Grundlagenwissen (z.B. Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie) vermittelt. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung (d.h. den drei Übungen für Anfänger II) ab.

Währen des Hauptstudiums werden alle weiteren Kenntnissen auch in den Nebengebieten erlangt. Es dient dem Erwerb aller noch ausstehenden für die Staatsprüfung zulassungsrelevanten Leistungen (das sind insbesondere die drei Übungen für Fortgeschrittene).

Arbeitsgemeinschaften

Fristen und Termine

Praktische Studienzeit

Schlüsselqualifikationen

Studienplan

Studium im Ausland

Übungen

Wissenschaftliches Arbeiten

Zwischenprüfung

Studienfachberatung

 

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