Forschung

Informieren Sie sich hier über die Forschungsschwerpunkte der Abteilung sowie die aktuellen Forschungsprojekte und Promotionsvorhaben.

Forschungsschwerpunkte

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Verfassungsrecht

Moderne Verfassungen legitimieren, organisieren und begrenzen politische Herrschaft, indem sie auf der höchsten Stufe der Normenhierarchie verbindliche Rechtsnormen setzen. Wir erforschen das Verfassungsrecht in all seinen Facetten – mit besonderem Fokus auf die demokratische Legitimation und Organisation politischer Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene. Im Sinne eines umfassenden „Rechts der Demokratie“ untersuchen wir dabei nicht nur das formelle Verfassungsrecht, sondern auch Rechtsnormen, die den demokratischen Prozess ermöglichen und zugleich regulieren. Dazu zählen vor allem das Parteien-, Wahl-, Parlaments- und Regierungsrecht sowie Grundrechte mit spezifisch demokratischen Funktionen wie etwa Meinungs-, Versammlungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Unser Forschungsansatz verbindet klassisch rechtsdogmatische Analysen mit theoretischen, historischen und vergleichenden Zugängen und bezieht dabei sozial-, sprach- und kulturwissenschaftliche Perspektiven ein.

Forschungsprojekte

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Art. 38 GG im Bonner Kommentar

Der Bonner Kommentar zum Grundgesetz (BK-GG), hrsg. von W. Kahl, Christian Waldhoff und Christian Walter, ist das umfangreichste wissenschaftliche Erläuterungswerk zum Grundgesetz. Fabian Michl hat darin die Neukommentierung des Art. 38 GG, der Zentralnorm des Parlaments- und Wahlrechts, übernommen (bisher: Peter Badura). Die ca. 200 Seiten umfassende Kommentierung bietet eine kontextsensible Erläuterung des Art. 38 GG in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und stellt zugleich dessen historische Grundlagen und rechtsvergleichende Bezüge dar. Sie begreift Art. 38 GG als ein wesentliches Element des Demokratieermöglichungsrechts des Grundgesetzes.

Promotionsvorhaben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Schiedsrichter im politischen Prozess

Bisher wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Recht des politischen Prozesses weitgehend ausgeblendet. Seit einigen Jahren lässt sich jedoch ein erheblicher Bedeutungszuwachs der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für den politischen Prozess feststellen. Die sich daraus ergebende Forschungslücke soll das Dissertationsvorhaben schließen. Ziel der Studie ist es die Rechtsprechung des EGMR zum Recht des politischen Prozesses im Hinblick auf ihre dogmatischen, theoretischen und institutionellen Fragen umfassend zu untersuchen. Dabei geht die Untersuchung in vier Schritten vor: Zunächst wird die Rechtsprechung des EGMR zu dem Recht des politischen Prozesses typologisiert und ausgewertet. Hier ist eine Beschränkung des Gegenstandes auf das Parlaments- und Abgeordnetenrecht notwendig. Sodann werden die hinter den Entscheidungen stehenden (impliziten) theoretischen Grundannahmen über den politischen Prozess offengelegt und kritisch analysiert. Im Anschluss soll bestimmt werden, welche Funktion der EGMR im politischen Prozess ausübt. Zum jetzigen Arbeitsstand dient der Begriff des Schiedsrichters als Platzhalter für diese Funktionen. Ausgehend davon soll bewertet werden, inwieweit der EGMR institutionell dafür geeignet ist, als Schiedsrichter im politischen Prozess zu agieren. Damit leistet die Untersuchung zugleich einen Beitrag zur Debatte um die Stellung des EGMR als europäisches Verfassungsgericht. Schließlich sollen die Unterschiede im Vergleich zum deutschen Recht herausgearbeitet werden und potenzielle Konflikte identifiziert werden.