Rechtswissenschaftliche Fakultät ehrt Manfred Born mit der Ehrendoktorwürde
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg feierte am 6. Juli ein außergewöhnliches Ereignis: erstmals seit 22 Jahren wurde wieder eine Ehrendoktorwürde verliehen. Die Auszeichnung erhielt der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (VRiBGH a. D.) Manfred Born. Zu diesem besonderen Anlass kamen zahlreiche Gäste im Haus zur Lieben Hand der Universität Freiburg zusammen und füllten den großen Saal.
An die Begrüßung durch den Dekan, Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann, schloss sich ein Symposium an mit dem Titel „Start-up-Gesellschaftsrecht: Betrachtung aus richterlicher, notarieller, anwaltlicher und universitärer Sicht“. Unter der Leitung von Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago), beleuchteten die Referenten das Thema aus vier unterschiedlichen Perspektiven. Den Auftakt machte Manfred Born selbst mit dem richterlichen Blick auf das Start-up-Gesellschaftsrecht. Anschließend folgten Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen mit der notariellen sowie Prof. Dr. Andreas Pentz mit der anwaltlichen Perspektive. Den Abschluss bildete Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), der das Thema aus wissenschaftlicher Sicht einordnete. Im Anschluss hatten die Gäste Gelegenheit, sich im Rahmen einer Fragen- und Diskussionsrunde aktiv einzubringen.
Den Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Verleihung der Ehrendoktorwürde durch Dekan Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann im Namen der Universität. In seiner Laudatio würdigte er Manfred Born als außergewöhnlichen Juristen, der die richterliche Praxis und wissenschaftliches Denken in besonderer Weise miteinander verbunden und das Gesellschaftsrecht nachhaltig geprägt habe.
In seiner Dankesrede bedankte sich Manfred Born bei allen, die ihn auf seinem Weg begleitet hatten. Ein besonderer Dank galt dabei auch Prof. Dr. Jan Lieder, der die Verleihung der Ehrendoktorwürde initiiert hatte.
Ringvorlesung „Recht im Totalitarismus“: Das Zivilrecht im Nationalsozialismus
Das Zivilrecht im Nationalsozialismus stand im Mittelpunkt der zweiten Veranstaltung der Ringvorlesung „Recht im Totalitarismus“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, die am 1. Juli 2026 im Hörsaal Anatomie stattgefunden hat. Moderiert wurde der Abend von Dekan Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann; den Vortrag hielt Dr. Susanne K. Paas, LL.M. (Yale), Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main, deren Forschungsschwerpunkte insbesondere die Rechtswissenschaftsgeschichte, die Methodengeschichte, die juristische Zeitgeschichte sowie Theorie und Dogmatik des Zivilrechts umfassen.
Die Reihe, die im vergangenen Semester begründet wurde, soll Studierenden eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Unrechtsgeschehen der Justiz im Totalitarismus ermöglichen. Nach einem ersten Zugriff im öffentlichen Recht rückte in diesem Semester das Zivilrecht in den Fokus, während für das kommende Semester eine Veranstaltung aus der strafrechtlichen Fachsäule angekündigt wurde.
Im Zentrum des Vortrags von Paas stand die bis weit in die Nachkriegszeit hinein wirkmächtige Erzählung, das Zivilrecht habe sich im Nationalsozialismus vergleichsweise „standhaft“ gezeigt und sei weniger tief in das Unrechtssystem verstrickt gewesen als etwa das Strafrecht oder das öffentliche Recht. Diese Deutung, so machte Paas deutlich, beruhe unter anderem auf der Vorstellung eines angeblich apolitischen, technischen Zivilrechts sowie auf nach 1945 vielfach vorgebrachten Selbstentlastungsnarrativen der Justiz.
Gerade diese Sichtweise stellte der Vortrag jedoch grundlegend in Frage. Paas zeigte, dass auch im Zivilrecht nicht nur über vermeintlich neutrale Vermögensfragen entschieden wurde, sondern über Kündigungen von Mietverhältnissen, die Teilhabe am Wirtschaftsleben und die Belastung von Eigentum — also über Rechtslagen, die für Ausgrenzung, Entrechtung und gesellschaftliche Verdrängung erhebliche Bedeutung hatten.
Besonderes Gewicht legte die Referentin auf die Mitwirkung der Rechtswissenschaft selbst. Nicht allein Gerichte, sondern auch die zivilrechtliche Wissenschaft habe in der Zeit des Nationalsozialismus neue Rechtsfiguren entwickelt und dogmatische Verschiebungen vorbereitet, sodass die Anpassung des Zivilrechts an die ideologischen und politischen Vorgaben des Regimes nicht als bloße Außeneinwirkung auf ein ansonsten neutrales Rechtsgebiet verstanden werden könne. Anhand einer zeithistorischen Übersicht skizzierte Paas sodann die Breite jener Umgestaltungen, mit denen das Zivilrecht im Nationalsozialismus dogmatisch neu akzentuiert und ideologisch funktionalisiert wurde.
Gerade diese Vielzahl an Ansatzpunkten machte deutlich, dass sich die nationalsozialistische Durchdringung des Zivilrechts nicht auf singuläre Eingriffe oder besonders spektakuläre Einzelfälle reduzieren lässt. Vielmehr erschien das Zivilrecht in der Darstellung von Paas als ein Feld, in dem sich ideologische Vorgaben, dogmatische Neuakzentuierungen und praktische Rechtsanwendung auf komplexe Weise verschränkten.
Der Vortrag leistete damit einen wichtigen Beitrag zur juristischen Zeitgeschichte und zur kritischen Selbstvergewisserung der Rechtswissenschaft. Er zeigte eindrücklich, dass die Frage nach dem Zivilrecht im Nationalsozialismus nicht nur retrospektiv von Bedeutung ist, sondern den Blick auch auf die politische Verantwortlichkeit scheinbar technischer Dogmatik und auf die historische Bedingtheit juristischer Kategorien lenkt.
Schuldrechtshütte im Sommersemester 2026
Drei Tage intensive Examensvorbereitung in Breisach: Vom 26. bis 28. Juni 2026 fand erneut die traditionelle „Schuldrechtshütte“ der Juristischen Fakultät statt. Seit dem Sommersemester 2008 wird dieser Intensivkurs im Zivilrecht von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät organisiert und durchgeführt. Rund 40 Examenskandidatinnen und -kandidaten, die im Herbst 2026 ihre schriftlichen Examensklausuren absolvieren werden, vertieften gemeinsam mit dem Dozierendenteam – Lea Brink, Lucas Igla, Lennart Uhle und Carlotta Jonscher – die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schuldrecht.
Historischer Moment: Bachelorordnung beschlossen!
Der Senat der Universität Freiburg hat am 24. Juni 2026 die Ordnung für die Verleihung des LL.B. beschlossen. Die Ordnung wird zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Damit kommt ein sehr zügiger und kooperativer Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss, in dessen Rahmen die Rechtswissenschaftliche Fakultät Freiburg eng mit den Juristischen Fakultäten in Tübingen und Heidelberg zusammengearbeitet hat.
„Diese Bachelorordnung wurde erst durch den Landesgesetzgeber möglich – durch die Einführung des ‚Bachelors kraft Gesetzes‘. Das bewahrt uns die Freiheit, am bewährten Studienzuschnitt mit dem absoluten Fokus auf das Staatsexamen festzuhalten. Wir freuen uns über diesen zusätzlichen Abschluss, der den Studierenden mehr Sicherheit gibt, ohne unseren ausbildungsleitenden Anspruch an die Erste Juristische Prüfung zu mindern,“ erläuterte Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
„Dass wir nun den gesetzlichen Bachelor einführen, ist auch für die Universität Freiburg als Standort der rechtswissenschaftlichen Ausbildung ein immenser Vorteil“, fügt Prodekan Frank Zimmermann hinzu.
Prof. Dr. Paulina Starski, Studiendekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, betonte: „Der Vorstand dankt insbesondere der Fachschaft, dem Fachbereich sowie dem Prorektor für Studium und Lehre Michael Schwarze für die konstruktive Zusammenarbeit, die es ermöglicht hat, in absoluter Rekordzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Verleihung des LL.B. in Freiburg zu schaffen.“
Summer School Hongkong: Terminänderung und Verlängerung der Bewerbungsfrist
Vom 27.7. bis 8.8.2026 können Freiburger Studierende erstmals an einer Summer School in Hongkong teilnehmen, die sich mit der Rechtsordnung dieser chinesischen Sonderverwaltungszone befasst. Es fallen dafür weder Studiengebühren noch Kosten für die Unterbringung an. Von besonderem Interesse dürfte der Kurs für Studierende ab dem 3. Studienjahr sein. Da die Nominierung durch die Fakultäterfolgt, bewerben sich Interessierte bitte bis zum 21.06. mit dem Betreff „Summer School Hongkong“ per E-Mail an prodekan@jura.uni-freiburg.de. Beizufügen sind ein kurzes Motivationsschreiben (max.1 Seite) sowie Nachweise zu Englischkenntnissen (IELTS 6.0/ TOEFL 79/ CET-6 480/ JEE (Gaokao) 110 von 150) und bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen.

Der Umgang mit Deepfakes im Straf- und Strafprozessrecht
Der Umgang mit Deepfakes im Straf- und Strafprozessrecht war das Thema des Besuchs der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe bei der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 19. Mai 2026. Zu den Vorträgen waren neben Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofs und weiteren hochrangigen Mitgliedern der Studiengesellschaft sowie den Professorinnen und Professoren der Fakultät auch zahlreiche Studierende in die Aula der Albert-Ludwigs-Universität gekommen.
Der Freiburger Professor Frank Zimmermann, Direktor am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, beleuchtete in seinem Vortrag Fragen des materiellen Strafrechts. Einen Schwerpunkt bildete dabei die rechtliche Einordnung sexueller Deepfakes. Zimmermann zeigte auf, wo diese im geltenden Recht nur lückenhaft erfasst werden können und nahm vor diesem Hintergrund eine kriminalpolitische Einordnung sowohl der EU-Gewaltschutzrichtlinie als auch aktueller deutscher Reformvorschläge vor. Im Anschluss stellte er Überlegungen zur Vergleichbarkeit von Deepfakes und Fällen der Urkundenfälschung an. Reformvorschläge zu einem neuen Rechtspflegedelikt, das die Manipulation von Augenscheinsobjekten (insbesondere Video- und Tonaufnahmen) erfassen könnte, sowie zu politischen Deepfakes rundeten den Vortrag ab.
Dr. Jörn Hauschild, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, widmete sich in seinem korrespondierenden Referat dem Umgang mit Deepfakes im Strafverfahren. Er legte dar, dass aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes die Prüfung der Echtheit bei der Würdigung von Beweismitteln stärker in den Fokus rücken müsse. Überlegungen, Video- und Tonaufnahmen deshalb als ungeeignete Beweismittel anzusehen, erteilte Hauschild eine Absage; vielmehr sei die Gesamtwürdigung der Beweislage zu betonen. Mit Skepsis begegnete er Hoffnungen, Deepfakes könnten längerfristig technisch durch KI identifiziert werden. Zuletzt erörterte Hauschild Möglichkeiten des Einsatzes von Deepfakes als Ermittlungsmethode, sah hierfür jedoch die Notwendigkeit, zunächst eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Den Vorträgen folgte eine rege akademische Diskussion unter der Leitung des Dekans, Professor Jan-Felix Hoffmann.
Die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe wurde im Jahre 1951, ein Jahr nach Errichtung des Bundesgerichtshofs, von Vertretern des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, der Bundesanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, der Juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen, des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg als nicht rechtsfähiger Verein gegründet. Später kamen die Juristischen Fakultäten der Universitäten Mannheim und Konstanz als korporative Mitglieder hinzu. Die Juristische Studiengesellschaft hat mehr als 400 Mitglieder.“
Neuer Aufsatz von Dr. Matthias Wachter in der Fachzeitschrift medstra
Dr. Matthias Wachter veröffentlicht gemeinsam mit dem früheren New Yorker Staatsanwalt Leo
O’Toole in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift medstra einen neuen Aufsatz zum internationalen Vergleich der Opioidpolitik.
Unter dem Titel „Hohes Opioidangebot, keine Krise: Inwieweit erklärt die deutsche Opioidpolitik die unterschiedlichen Auswirkungen in Deutschland und den Vereinigten Staaten?* untersuchen die Autoren, weshalb die USA derzeit eine massive Opioidkrise erleben, während eine vergleichbare Entwicklung in Deutschland bislang ausgeblieben ist – obwohl hierzulande weltweit das zweithöchste Angebot an Opioiden besteht. Der Beitrag analysiert insbesondere, inwieweit unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen diese Entwicklung erklären können. Die Untersuchung soll damit zugleich mögliche Ansatzpunkte für einen künftigen Regelungsbedarf im deutschen (Straf-)Recht aufzeigen.
Transatlantic Bridge Professorship für Russell Miller
Deutsch:
Die Juristische Fakultät der Universität Freiburg freut sich bekannt zu geben, dass dem amerikanischen Wissenschaftler im Öffentlichen Recht Russell Miller von der VolkswagenStiftung eine Transatlantic Bridge Professorship verliehen wurde. Er wird das Forschungsprojekt „Transatlantic Constitutionalism: Between Civilization and Culture“ verfolgen. Die Auszeichnung ermöglicht es Miller, mit Kolleginnen und Kollegen in Freiburgs Juristischer Fakultät sowie in der weiteren Universitätsgemeinschaft über das innovative Freiburg Center for Interdisciplinary Constitutional Studies (FreiCIC) zusammenzuarbeiten.
In Anerkennung des sich rasch wandelnden Charakters transatlantischer Angelegenheiten hat die VolkswagenStiftung die angesehenen Bridge Professorships eingerichtet, um international renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, zur Zukunft von Demokratie, Grundrechten und transatlantischen Beziehungen zu arbeiten. Während sie ihre Bindungen an ihre Heimatinstitution in den Vereinigten Staaten aufrechterhalten, erhalten Bridge Professors eine Förderung, die ihnen einen jährlichen Aufenthalt in Deutschland für Austausch und gemeinsame Forschung mit Kolleginnen und Kollegen ermöglicht. Die Initiative soll die Bridge Professors außerdem dabei unterstützen, weiterhin wichtige Beiträge zu aktuellen akademischen und öffentlichen Debatten über transatlantische Themen in den Vereinigten Staaten zu leisten.
Der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg, Jan Felix Hoffmann, begrüßte die Ernennung. „Diese Auszeichnung wird es Professor Miller ermöglichen, seine bereits ausgezeichneten Beziehungen zur Freiburger Juristischen Fakultät zu nutzen und weiter zu vertiefen.“ Frank Zimmermann, Prodekan der Fakultät, betonte: „Die Bridge Professorship ergänzt die Internationalisierungsstrategie der Fakultät in idealer Weise.“ Die Freiburger Rechtsprofessorin und Studiendekanin Paulina Starski brachte die Begeisterung der Juristischen Fakultät für diese Zusammenarbeit zum Ausdruck: „Gerade in diesem fragilen Moment der transatlantischen Beziehungen freuen wir uns sehr über Professor Millers Ernennung zum Bridge Professor der VolkswagenStiftung“, sagte Starski. „Niemand entspricht den Zielen des Programms mehr als er. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass Professor Miller einer der bedeutendsten und produktivsten Transatlantiker seiner Generation ist.“
Das Forschungsprogramm „Transatlantic Constitutionalism: Between Civilization and Culture“ wird die gemeinsamen Werte untersuchen – häufig durch Konstitutionalismus ausgedrückt –, die den Transatlantizismus seit mehr als einem Jahrhundert geprägt haben. Wie es das gegenwärtige Klima jedoch verlangt, wird die Forschung der Frage nachgehen, wie Amerikaner und Europäer zwar scheinbar dieselbe Sprache von Demokratie, Rechten und Rechtsstaatlichkeit sprechen, dabei aber oft sehr Unterschiedliches meinen.
Miller sagte: „Ich bin wirklich demütig angesichts dieser Ernennung. Mir liegt sehr am Herzen, wofür die transatlantische Gemeinschaft steht und was wir gemeinsam erreicht haben – sowohl wegen dessen, was uns verbindet, als auch wegen der Weise, in der unsere Unterschiede uns bereichern und stärken. Ich bin der VolkswagenStiftung sehr dankbar dafür, dass sie dieses Bekenntnis zu transatlantischen Angelegenheiten abgibt und mir das Vertrauen ausspricht, zu der Pflege dieses wichtigen Netzwerks institutioneller, intellektueller und persönlicher Beziehungen beitragen zu können. Zugleich freue ich mich sehr darauf, an die Universität Freiburg und ihre erstklassige Juristische Fakultät zurückzukehren. Freiburg ist die Heimat einiger der führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kommentatorinnen und Kommentatoren des deutschen, europäischen, vergleichenden und internationalen Öffentlichen Rechts. Ich werde das Glück haben, weiterhin von diesen beeindruckenden Kolleginnen und Kollegen und lieben Freunden zu lernen, von ihnen herausgefordert zu werden und mit Freiburgs hervorragenden Studierenden zusammenzuarbeiten.“
Millers Bridge Professorship der VolkswagenStiftung beginnt im Sommer 2027 und läuft bis 2029.
Russell Miller ist J.B. Stombock Professor of Law an der Washington and Lee University School of Law, wo sich seine Forschung und Lehre auf Verfassungsrecht, Theorie und Methoden des Rechtsvergleichs, Völkerrecht sowie deutsches Recht und deutsche Rechtskultur konzentrieren. Miller ist Autor oder Herausgeber zahlreicher Bücher und Aufsätze in diesen Bereichen, darunter An Introduction to German Law and Legal Culture (Cambridge University Press 2024); Privacy and Power: A Transatlantic Dialogue in the Shadow of the NSA Affair (Cambridge University Press 2017); The Constitutional Jurisprudence of the Federal Republic of Germany (Duke University Press 2012); Progress in International Law (Martinus Nijhoff Press 2008); und Transboundary Harm in International Law: Lessons from the Trail Smelter Arbitration (Cambridge University Press 2006). Millers jüngstes Projekt, eine kollaborative fotografische Geschichte des deutschen Konstitutionalismus, erschien 2025 unter dem Titel Verfassungsorte / Constitutional Places (Kunth Verlag). Es wird derzeit in einer umfangreichen Ausstellung im Bundesministerium der Finanzen in Berlin gezeigt. Miller war zwei Jahre lang Leiter des Max Planck Law Network (2020–2022) und ist zweifacher Empfänger eines Fulbright Senior Researcher Award (für Aufenthalte in Deutschland 2008 und 2020). Er ist Mitbegründer und Co-Editor-in-Chief des German Law Journal. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig (2000–2002) und erwarb 2002 einen LL.M. an der Universität Frankfurt. Nach einer Nominierung durch die Juristische Fakultät der Universität Münster erhielt Professor Miller 2021 den renommierten Humboldt-Forschungspreis in Anerkennung seiner „grundlegenden Entdeckungen und neuen Erkenntnisse, die sein Fachgebiet maßgeblich beeinflusst haben“. Mit der Auszeichnung wurde zudem Millers umfangreicher Dienst für transatlantische Angelegenheiten gewürdigt; hervorgehoben wurde, dass er „einen außergewöhnlichen Beitrag zur dauerhaften Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten“ geleistet habe.
English:
The Law Faculty of the University of Freiburg is pleased to announce that the American public law scholar Russell Miller has been awarded a Transatlantic Bridge Professorship by the Volkswagen Foundation. He will pursue the research project „Transatlantic Constitutionalism: Between Civilization and Culture.“ The award will allow Miller to partner with colleagues in Freiburg’s Law Faculty and in the wider University community through the innovative Freiburg Center for Interdisciplinary Constitutional Studies (FreiCIC).
In recognition of the rapidly evolving character of transatlantic affairs, the Volkswagen Foundation established the prestigious Bridge Professorships to permit internationally renowned scholars to pursue work on the future of democracy, fundamental rights, and transatlantic relations. While maintaining ties with their home institution in the United States, Bridge Professors receive support that allows them to participate in an annual residency in Germany for exchange and joint research with colleagues. The initiative should also support Bridge Professors as they continue making significant contributions to current academic and public debates on transatlantic issues in the United States.
The Dean of the Law Faculty of the University of Freiburg Jan Felix Hoffmann applauded the appointment. „This award will allow Professor Miller to capitalize on, and deepen, his existing excellent relations with the Freiburg Law Faculty.“ Frank Zimmermann, the Faculty’s Vice-Dean, stressed: „The Bridge Professorship complements the Faculty’s internationalization strategy perfectly.“ University of Freiburg Law Professor and Dean of Studies Paulina Starski expressed the Law Faculty’s enthusiasm for this cooperation: „Especially at this fragile moment in transatlantic affairs, we are thrilled about Professor Miller’s appointment as a VW Foundation Bridge Professor,“ Starski said. „No one is more thoroughly aligned with the aims of the program. It is not an exaggeration to say that Professor Miller is one of his generation’s most prominent and productive transatlanticists.“
The research program „Transatlantic Constitutionalism: Between Civilization and Culture“ will study the common values — often expressed through constitutionalism – that have framed transatlanticism for more than a century. As the current climate demands, however, the research will explore how Americans and Europeans seem to speak the same language of democracy, rights, and the rule of law, while often meaning very different things.
Miller said: „I am really humbled by this appointment. I care deeply about what the transatlantic community represents and what we have achieved together, both because of what unites us and in the way that our differences enrich and strengthen us. I’m very grateful to the VW Foundation for making this commitment to transatlantic affairs and for expressing this confidence in my ability to contribute to fostering that important network of institutional, intellectual, and personal relationships. At the same time, I’m very excited to be returning to the University of Freiburg and its world-class Law Faculty. Freiburg is home to some of the leading scholars and commentators on German, European, Comparative, and International public law. I will be lucky to continue to learn from and be challenged by those impressive colleagues and dear friends, and to work alongside Freiburg’s excellent students.“
Miller’s VW Foundation Bridge Professorship will commence in the summer of 2027 and continue through 2029.
Russell Miller is the J.B. Stombock Professor of Law at the Washington and Lee University School of Law, where his research and teaching focus on constitutional law, comparative law theory and methods, international law, and German law and legal culture. Miller is the author or editor of a number of books and articles in those fields, including An Introduction to German Law and Legal Culture (Cambridge University Press 2024); Privacy and Power: A Transatlantic Dialogue in the Shadow of the NSA Affair (Cambridge University Press 2017); The Constitutional Jurisprudence of the Federal Republic of Germany (Duke University Press 2012); Progress in International Law (Martinus Nijhoff Press 2008); and Transboundary Harm in International Law: Lessons from the Trail Smelter Arbitration (Cambridge University Press 2006). Miller’s latest project, a collaborative photographic history of German constitutionalism, was published as Verfassungsorte / Constitutional Places (Kunth Verlag) in 2025. It is currently being featured with an extensive exhibition at the Federal Ministry of Finance in Berlin. Miller served for two years as the Head of the Max Planck Law Network (2020-2022), and he is a two-time Fulbright Senior Researcher Award recipient (supporting stays in Germany in 2008 and 2020). He is the co-founder and co-editor-in-chief of the German Law Journal. He served as a clerk at the Federal Constitutional Court (2000-2002), and he earned a LL.M. from the University of Frankfurt (2002). Following a nomination by the University of Münster Law Faculty, in 2021 Professor Miller received a prestigious Humboldt Research Prize in recognition of his „fundamental discoveries and new insights, which have had a significant impact on his discipline.“ The award also celebrated Miller’s extensive service to transatlantic affairs, noting that he has „made an exceptional contribution to the enduring promotion of bilateral relations between Germany and the United States.“
Rechtshistorische Exkursion des Lehrstuhls Boosfeld nach Bologna – zu den Wurzeln der europäischen Rechtswissenschaft
Studierende und Mitglieder des Lehrstuhls unternahmen vom 30.4. bis 3.5. unter Leitung von Prof. Dr. Kristin Boosfeld eine Exkursion nach Bologna – zu den Wurzeln der europäischen Rechtswissenschaft. Dort wandelten sie auf den Spuren der Glossatoren und Kommentatoren, insbesondere von Accursius und Bartolus de Saxoferrato. Begleitende Referate beleuchteten die Entstehung und Entwicklung der norditalienischen Universitäten, die Schule von Bologna und ihre Bedeutung für die europäische Rechtswissenschaft sowie die Rezeptiondes römischen Rechts.
Spring School: "Global Digital Law & Policy"
In der ersten Vorlesungswoche des Sommersemesters (20.–24. April 2026) findet am Institut für Medien- und Informationsrecht die gemeinsam mit der University of Ghana School of Law (UGSoL) organisierte Spring School „Global Digital Law & Policy“ statt.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Moritz Hennemann, M. Jur. (Oxon.) kommen rund 20 Studierende der UGSoL mit Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg zusammen, um sich intensiv zu aktuellen digitalrechtlichen Fragestellungen auszutauschen.
Die Spring School bietet eine besondere Gelegenheit für fachlichen Austausch und internationale Vernetzung für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und macht zugleich die gelebte internationale Kooperation unserer Fakultät greifbar.
English version below:
In the first week of lectures of the summer semester (20–24 April 2026), the Institute of Media and Information Law hosts the Spring School “Global Digital Law & Policy”, organised jointly with the University of Ghana School of Law (UGSoL).
Under the direction of Prof. Dr. Moritz Hennemann, M. Jur. (Oxon.), around 20 UGSoL students meet with members of the Faculty of Law at the University of Freiburg to engage in an in-depth exchange on current issues in digital law.
The Spring School offers a valuable opportunity for academic exchange and international networking for students of the Faculty of Law, while also making the faculty’s active international cooperation tangible.
Interview in der Badischen Zeitung zum Frankfurter „Blutrache-Prozess“
Dr. Matthias Wachter, Inhaber der Tenure-Track-Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte, nimmt in einem aktuellen Interview mit der Badischen Zeitung Stellung zu einem aufsehenerregenden Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main. In dem Verfahren geht es um eine Tötung am Frankfurter Hauptbahnhof, die im Kontext einer sogenannten „Blutrache“ stehen soll. Das vollständige Interview mit dem Titel „Als Mittäter muss man nicht am Tatort gewesen sein“ ist online bei der Badischen Zeitung abrufbar.
Wissenschaftlicher Austausch in Fernost: Vorträge an den Universitäten Meiji und Kwansei-Gakuin
Ende März folgte Dr. Matthias Wachter, Inhaber der Tenure-Track-Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte, einer Einladung nach Japan. Im Rahmen seiner Vortragsreise referierte er an zwei renommierten Institutionen:
– An der Meiji-Universität in Tokio sprach er zu aktuellen Fragen des Korruptionsstrafrechts
– An der Kwansei-Gakuin-Universität widmete er sich zentralen Themen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts
Der Besuch diente neben dem fachlichen Austausch auch der Vertiefung der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der deutschen und der japanischen Strafrechtswissenschaft.
Prof. Dr. Starski wird Mitglied im Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht des DRK
Der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht / das Deutsche Komitee zum Humanitären Völkerrecht hat mit Prof. Dr. Paulina Starski ein neues Mitglied. Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bestätigte die Ernennung in seiner Sitzung vom 17. März 2026 für die Dauer der Amtsperiode des DRK‑Präsidiums (2025–2029). Frau Prof. Starski wird nun die Arbeit des Ausschusses mit ihrem Fachwissen unterstützen.
Der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht fungiert in seiner Rolle als Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht als zentrales Koordinations‑ und Beratungsforum der Bundesregierung zu Fragen des humanitären Völkerrechts. Er vernetzt Ressorts, Wissenschaft und das DRK und spricht dem DRK‑Präsidium Empfehlungen aus. So aktuell etwa bei der „Globalen Initiative zur Stärkung des politischen Engagements für das humanitäre Völkerrecht“. In dieser Rolle unterstützt der Fachausschuss u. a. den Arbeitsstrang „Nationale HVR‑Komitees“, bei dem die Bundesregierung über das Auswärtige Amt als Co‑Chair gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich, Peru und den Philippinen agiert. Der Fachausschuss sieht seine Aufgabe darin, das humanitäre Völkerrecht in gemeinsamer Verantwortung von Bundesregierung, DRK und den im Ausschuss vertretenen Experten und Expertinnen national umzusetzen, zu verbreiten und weiterzuentwickeln.
Symposium im litauischen Parlament
Am 25. März hielt das litauische Parlament (Seimas) ein Symposium unter dem Titel „Raudonosios linijos: teisės viršenybė besikeičiančiame pasaulyje“ („Rote Linien: Die Rechtsstaatlichkeit in einer sich verändernden Welt“) ab. Eingeladen von der Seimas‑Abgeordneten Giedrė Balčytytė, trug Frau Prof. Dr. Paulina Starski zur Resilienz des BVerfG und dem Schutz vor „democratic backsliding“ vor. Neben ihr diskutierten Asist. dr. Dabija Grigaitė-Daugirdė, ehemalige Vize‑Außenministerin und stellvertretende Justizministerin Litauens, und Dr. András Kádár, Co‑Präsident der ungarischen Helsinki‑Kommission, über unverrückbare Grenzen der Rechtsstaatlichkeit. Prof. Dr. Juozas Valčiuukas von der Mykolas Romeris Universität moderierte das Gespräch und leitete die Einführung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Seimas.
Eine Aufzeichnung des Symposiums können Sie auf YouTube abrufen.
Auszeichnung der Dissertation von Dr. Jakob Teigelkötter
Dr. Jakob Teigelkötter ist mit seiner von Prof. Dr. Jan Felix Hoffmann betreuten Dissertation mit dem Titel „Entschuldung durch Privatrecht – Eine Rekonstruktion der Restschuldbefreiung“ mit dem diesjährigen Wissenschaftspreis der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung erfolgte anlässlich des 23. Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin.
Neues Forschungsprojekt "CircEL"
In Freiburg geht es rund: Mit dem neuen Forschungsprojekt „CircEL“, das von Rechtswissenschaft und Ingenieurwissenschaft gemeinsam getragen wird, werden wir an der Albert-Ludwigs-Universität Wege zu einer echten Kreislaufwirtschaft finden. Initiiert wurde CircEL gemeinsam von Professor Jan Henrik Klement (Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht) und Professor Frank Balle (Institut für Nachhaltige Technische Systeme an der Technischen Fakultät). Die Carl-Zeiss-Stiftung fördert das Vorhaben ab Juli 2026 mit insgesamt drei Millionen Euro, die den beiden Fachrichtungen jeweils zur Hälfte zugutekommen.
Ziel des Teams um Balle und Klement ist es, konkret darzulegen, wie eine bessere Kreislaufführung von technischen Systemen erreicht werden kann – und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür erforderlich sind. „Auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft fallen der politische Anspruch und die Wirklichkeit leider bisher weit auseinander. Das wollen wir ändern – und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Gesellschaft leisten“, erläutert Professor Balle.
Unter dem Dach von CircEL sollen unter anderem mehrere juristische Promotionen sowie eine Habilitation entstehen. „Wir werden auch die wirtschaftsverfassungsrechtlichen und grundrechtlichen Rahmenbedingungen erforschen“, kündigt Professor Klement mit Blick auf die ambitionierten politischen Programme der EU-Kommission an. „CircEL“ wird begleitet von renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern beider Fachrichtungen sowie interessierten Industriepartnern.
CircEL fügt sich ideal in den Schwerpunktbereich „Wege zur Nachhaltigkeit“ des Forschungsprofils der Universität Freiburg ein und stärkt zugleich das Forschungsfeld „Circularity Engineering“ am Institut für Nachhaltige Technische Systeme (INATECH). An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät soll das Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht im Schwerpunktbereich Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht verankert werden.
Bewerbungen auf die Promotionsstellen in den rechtswissenschaftlichen Teilprojekten (75 Prozent, E13, ab 1. Juli 2026) sind bereits möglich. Bewerbungen bitte per E-Mail an staatsrecht@jura.uni-freiburg.de
„Wir sitzen alle in einem Boot“: Festvortrag der lettischen Justizministerin Dr. Inese Lībiņa-Egnere
Mit den rechtspolitischen Herausforderungen der Gegenwart befasste sich die lettische Justizministerin Dr. Inese Lībiņa-Egnere, LL.M. (Freiburg), in ihrem Festvortrag an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 6. Februar 2026. Die Ministerin war anlässlich der feierlichen Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen des Wintersemesters 2025/26 an ihre Alma Mater nach Freiburg gekommen und nahm an der feierlichen Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen teil.
Lībiņa-Egnere sprach zu dem hochaktuellen Thema „Wehrhafte Demokratie: Heute sitzen wir alle im selben Boot“. Wie die tierischen Freunde im oscarprämierten Animationsfilm „Flow“ fänden sich die demokratischen Rechtsstaaten heute in einem gemeinsamen Boot inmitten einer katastrophalen Flut wieder. Der anhaltende Krieg in Europa sowie Macht- und Realpolitik stellten das Völkerrecht und demokratische Werte zunehmend in Frage.
Mit Sorge blickte die Ministerin auch auf den jüngsten World Justice Project Index, der zeige, dass der Schutz der Grundrechte in mehr als 80 Prozent der Länder zurückgegangen sei. Demokratische Rechtsstaaten seien inzwischen zur Minderheit geworden. Autoritäre Staatsmodelle seien im Aufstieg und nutzten gezielt Desinformation, um Demokratien zu untergraben und Staaten zu destabilisieren. „Gerade in Lettland an der Grenze zu Russland erleben wir dies jeden Tag“, sagte die Ministerin.
Es sei nun zivilgesellschaftliche Verantwortung gefragt. Eindrücklich erinnerte die Ministerin an die lettischen Barrikadenproteste von 1991, die bis heute als Beispiel für einen erfolgreichen friedlichen und gewaltlosen Widerstand gelten. In Anbetracht der Verantwortung, die die Menschen damals selbst übernommen hätten, liege es auch heute wieder bei jedem Einzelnen, für ein rechtsstaatliches und demokratisches Europa einzustehen. Gerade Juristen komme, so Dr. Inese Lībiņa-Egnere, dabei eine besondere Rolle zu: als Hüter rechtsstaatlicher Grundsätze und Verfechter einer wehrhaften Demokratie. Insgesamt müsse es allen rechtsstaatlich und demokratisch organisierten Staaten darum gehen, sich auf Bedrohungen dieser Art – auch mit Blick auf das eigene Recht – systematisch einzustellen. „Wir sitzen alle im selben Boot“. Die Europäische Union, aber auch Deutschland und Lettland, müssten deshalb stets neue Wege finden, zusammenzuarbeiten: „geopolitisch, rechtlich und menschlich“. In einer solchen Zeit stünden nun die Absolventinnen und Absolventen am Übergang von ihrer akademischen Ausbildung in ihr Berufsleben. Die Ministerin betonte vor diesem Hintergrund die wichtige Rolle der Absolventinnen und Absolventen. Es sei an ihnen, demokratische und rechtsstaatliche Ideen und Werte später in ihren verantwortungsvollen Berufen zu schützen. Zuversichtlich stimmte sie dabei, dass die Absolventinnen und Absolventen dafür auf eine hervorragende Ausbildung in Freiburg zurückgreifen könnten.
Lībiņa-Egnere hob die aus ihrer Sicht besondere Freundschaft zwischen der Republik Lettland und der Bundesrepublik Deutschland hervor. Neben vielen anderen Gemeinsamkeiten würden die beiden Länder aber vor allem auch durch eine gemeinsame Rechtskultur verbunden. Sie betonte die besondere, geschichtsträchtige Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der lettischen Rechtskultur, insbesondere mit Blick auf die juristische Ausbildung und das Verwaltungsdenken. Heute, so betonte die Ministerin, manifestiere sich diese enge Beziehung unter anderem in der Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union, der NATO und der Vereinten Nationen.
In persönlichen Worten erinnerte sich die Ministerin an ihre eigene Studienzeit in Freiburg, die sie im Jahr 2002 mit einer deliktsrechtlichen Magisterarbeit und der Note „summa cum laude“ abschloss. Noch heute seien ihr Vorlesungen bei namhaften Ordinarien wie dem späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Andreas Voßkuhle, Professor Dr. Peter Schlechtriem oder Professor Dr. Günter Hager in Erinnerung. Sie erinnere sich auch an die Flure der Universität, in denen sich Studium, Diskussionen und studentischer Alltag miteinander verbanden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg sei ein „klassischer Ort europäischer Rechtskultur, eine Schmiede des Denkens und des Charakters“. Als ein solcher vermittle sie nicht nur Wissen und juristische Argumentationsfähigkeit, sondern stärke in den Studierenden der Fakultät auch das Vertrauen in die eigene Verantwortung – genauer: das Vertrauen darin, die Welt ein Stück besser machen zu wollen. Das mache die Absolventinnen und Absolventen zu künftigen Führungspersönlichkeiten, die mit ihrem Wissen und Engagement an einer besseren Zukunft durch Recht mitwirken werden.
Abschließend gratulierte die Ministerin den Absolventinnen und Absolventen herzlich zum bestandenen Examen. Sie bedankte sich bei den Professoren, die eine ausgezeichnete Ausbildung gewährleisteten, und nicht zuletzt bei den Familien und Freunden der Absolventinnen und Absolventen. Um ihre eigene Rede in Freiburg wie versprochen halten zu können, verpasste die Ministerin sogar einen am gleichen Tag in ihrem Heimatland stattfindenden Besuch von Richtern des Bundesverfassungsgerichts einschließlich seines aktuellen Präsidenten. Das kann wahrlich „Vertragstreue“ genannt werden, wie es der Moderator des Nachmittags, Professor Dr. Jan Henrik Klement, formulierte.
Feierliche Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen des Wintersemesters 2025/26 mit Festrede der lettischen Justizministerin
In feierlichem Rahmen verabschiedete die Rechtswissenschaftliche Fakultät am Freitag, dem 6. Februar, im Paulussaal die Absolventinnen und Absolventen des Wintersemesters 2025/26. Das Fest führte vor Augen, wie enthusiastisch die juristische Ausbildung in Freiburg vom Staatsexamen bis zur Promotion gelebt und nicht zuletzt gefeiert wird – in all ihren Facetten, in all ihrer Bedeutung.
In seiner Begrüßung eröffnete Dekan Professor Dr. Jan Felix Hofmann zwei Sichtweisen auf das Studium der Rechtswissenschaft, die schon jeweils für sich und mehr noch in ihrer Zusammenschau deutlich zeigen, dass die Fakultät wirklich allen Grund zur Freude hatte. Die Absolventinnen und Absolventen, sagte Hofmann, seien mit Blick auf den Abschluss des ersten Staatsexamens wohl vor allem von einem Gefühl der Befreiung getragen. Das Studium sei umfangreich und anspruchsvoll, und in fast schon unbarmherziger Weise werde von den Studierenden verlangt, den gesamten Stoff im Staatsexamen innerhalb von zwei Wochen auf den Punkt abzurufen. Aus der Sicht eines Hochschullehrers wolle er aber noch einen anderen Aspekt hervorheben: Die Examensvorbereitung sei auch eine „großartige“ Zeit. Immer wieder könne er beobachten, wie die hellwachen Teilnehmerinnen und Teilnehmer seiner Vorlesungen in der Examensvorbereitung damit begännen, den zuvor oft nur auswendig gelernten Stoff zu verknüpfen, mit der Dogmatik zu hadern und an tradierten Ansichten zu zweifeln. Die Studierenden bei dieser fachlichen Reifung im letzten Ausbildungsabschnitt vor dem ersten Examen zu begleiten, gemeinsam mit ihnen plagenden Fragen und Zweifeln nachzugehen, bereite ihm große Freude und sporne nicht nur ihn, sondern alle an der Ausbildung beteiligten Professoren an, ihr Bestes zu geben. Und so seien am Ende alle in einem Ziel vereint: dem bestmöglichen Ergebnis für die Studierenden.
Für die Fachschaft richtete Andreas Schmidt-Kessel Grußworte an die Absolventinnen und Absolventen, zu denen auch die 51 Doktorandinnen und Doktoranden des zurückliegenden Jahres und mit Frau Privatdozentin Dr. Rike Sinder, M.A., auch eine Habilitandin zählten. Schmidt-Kessel erinnerte daran, dass der Start ins Studium gerade für den aktuellen Examensjahrgang nicht leicht gewesen sei. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen hätten zu jener Zeit das Zusammenkommen, das Finden von Freunden und den akademischen Austausch erschwert. Umso stolzer könnten die Absolventinnen und Absolventen daher heute auf ihre besondere Leistung sein.
Die Vertreterin des Landesjustizprüfungsamtes, Frau Dr. Caprice Doerbeck, hatte die begehrten Examenszeugnisse nach Freiburg gebracht. Sie hatte auch die Statistiken zur Ersten juristischen Prüfung im Gepäck, die im schriftlichen Teil diesmal leicht besser verlief als beim Vorgängertermin. Aus Freiburger Sicht war vor allem die vergleichsweise niedrige Durchfallquote erfreulich: Nur etwa zwei Prozent der Kandidaten haben die Erste juristische Prüfung endgültig nicht bestanden. Doerbeck nutzte ihr Grußwort auch dazu, sich bei allen zu bedanken, die die Absolventinnen und Absolventen durch die Examenszeit begleitet haben: Angehörige, Freunde, Familien und nicht zuletzt auch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Das baden-württembergische Staatsexamen genieße – gerade wegen seines inhaltlichen Anspruchs – ein herausragendes Ansehen. Es sei ein Nachweis der Befähigung zur Ausübung verantwortungsvoller Berufe in der Justiz. Entgegen einer verbreiteten Wahrnehmung sei das Examen in den vergangenen Jahren nicht schwerer geworden. Die zunehmende Länge der Sachverhalte sei kein Beleg des Gegenteils, sondern erleichtere den Kandidaten vielmehr die Fallbearbeitung, weil die Struktur der Lösung und wesentliche Argumente hierin schon angelegt seien. Auch die Aufgabenstellungen seien heute meist konkreter als die früher verbreitete Frage „Wie ist die Rechtslage?“. Ausdrücklich dankte Doerbeck der Studierendenschaft, die sich in jüngster Vergangenheit beharrlich und schließlich erfolgreich für die Einführung eines integrierten Bachelors durch Gesetz in Baden-Württemberg eingesetzt habe: „Sie haben dabei alle Fähigkeiten unter Beweis gestellt, die gute Juristinnen und Juristen auszeichnen.“
Ein echtes Highlight war der Festvortrag, der von der lettischen Justizministerin Dr. Inese Lībiņa-Egnere, LL.M. (Freiburg), gehalten wurde. Die Ministerin ist durch ihren an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Jahr 2002 erworbenen Legum Magister bis heute eng mit der Stadt und der Universität verbunden. Unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie: Heute sitzen wir alle im selben Boot“ sprach sie über rechtspolitische Herausforderungen der Gegenwart. Passend zum Thema wurde die Rede durch einen Ausschnitt aus dem oscarprämierten lettischen Animationsfilm „Flow“ eingeleitet, in dem eine Katze auf einem Boot zusammen mit einem Labrador, einem Wasserschwein und einem Sekretärvogel einer Flutkatastrophe entkommen. Lībiņa-Egnere griff dieses Bild auf. Die demokratischen Rechtsstaaten stünden aktuell besonders unter Druck. Der Krieg in Europa, der Vormarsch autoritärer Regierungsformen und Desinformationskampagnen belegten das eindrücklich. In einer solchen Zeit, betonte die Ministerin, komme es darauf an, dass die Europäische Union und alle demokratischen Rechtsstaaten Unterschiede überwinden und in gemeinsames Handeln kommen – ob geopolitisch oder mithilfe des Völkerrechts. Das beträfe gerade auch die Republik Lettland und die Bundesrepublik Deutschland, die durch eine lange Freundschaft und eine gemeinsame (Rechts-)Kultur miteinander verbunden seien. Abschließend betonte sie in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle der Absolventinnen und Absolventen. Es sei an ihnen, demokratische und rechtsstaatliche Ideen und Werte später in ihren verantwortungsvollen Berufen zu schützen. Zuversichtlich stimmte sie dabei, dass die Absolventinnen und Absolventen dafür auf eine hervorragende Ausbildung in Freiburg zurückgreifen könnten.
Der von der Kanzlei Gleiss Lutz gestiftete Carl-von-Rotteck-Preis für die beste Dissertation wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Benedikt Burger und Frau Professor Dr. Kristin Boosfeld an Dr. Kira Aniella Behre und Dr. Pia Alexandra Wolf verliehen. Im Anschluss erhielt Privatdozentin Dr. Rike Sinder, M.A., ihre Habilitationsurkunde aus den Händen des Dekans. Den Konrad-Hesse-Preis für das beste Examen verlieh der Verband der Freunde der Universität Freiburg e.V. an Florian Charlie Illner, der die Note „gut“ erzielte. Das Preisgeld wolle er für einen gemeinsamen Urlaub mit seiner Partnerin verwenden – ob es nach Marokko oder Australien geht, sei noch nicht abschließend geklärt.
Die Veranstaltung wurde von Professor Dr. Jan Henrik Klement moderiert. In kurzweiligen Interviews mit den Protagonisten ging es um persönliche Erlebnisse rund um das Staatsexamen, aber auch um Zukunftsfragen wie die Rolle der Künstlichen Intelligenz. In besonderer Erinnerung dürfte auch der Moment gemeinsamer Ekstase bleiben: Professor Dr. Jan Henrik Klement forderte nach der Zeugnisvergabe alle Anwesenden auf, zusammen zu klatschen und zu jubeln. Für einen langen Moment bebte der Paulussaal – und es war gut, dass kein Vertreter des staatlichen Bauamtes zugegen war. Musikalisch wurde der Nachmittag durch die beiden jungen Künstler Eloïse Ueber (Gesang) und William Corbett (Gitarre) gestaltet, die ihr preisgekröntes Talent in insgesamt vier Stücken der Genres Pop, Soul und Jazz unter Beweis stellten.
Die Absolventenfeier war wieder einmal ein würdiger und feierlicher Abschluss, der mit einem anschließenden Sektempfang einen gelassenen und fröhlichen Ausklang fand. Die Organisation der Examensfeier lag in den Händen der Dekanatsverwaltung, des Lehrstuhl-Teams von Professor Dr. Jan Henrik Klement und des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Fakultät gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen nochmals herzlich und wünscht für den weiteren Weg – ob in Robe im Gericht, in der lettischen Botschaft oder in der Wissenschaft – viel Erfolg, Mut und Freude!
Verfassungsgerichte im Gespräch: Voßkuhle und Grabenwarter bei den Freiburger Vorträgen zu Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
Am 2. Februar 2026 konnte die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät zwei herausragende Persönlichkeiten der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit in der Aula begrüßen: Professor Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und Professor DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, amtierender Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Im Rahmen der Reihe „Freiburger Vorträge zu Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie“ stellten sich die beiden den Fragen von Professor Dr. Matthias Jestaedt und diskutierten mit dem Publikum in der fast bis auf den letzten Platz besetzten Universitätsaula.
Die Protagonisten
Die Veranstaltung vereinte zwei außergewöhnliche Juristen, deren Lebensläufe bemerkenswerte Parallelen aufweisen. Andreas Voßkuhle, der von 2010 bis 2020 an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts stand, ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg. Er war hier kurzzeitig Rektor, bevor er 2008 zum Verfassungsrichter berufen wurde. Sein Gesprächspartner Christoph Grabenwarter, seit 2020 Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und bereits seit 2005 Mitglied des Gerichts, ist Professor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien und international als Mitglied der Venedig-Kommission des Europarates anerkannt. Matthias Jestaedt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Freiburg, moderierte das Gespräch und führte die Diskussion durch zentrale Fragestellungen der modernen Verfassungsgerichtsbarkeit.
Öffentlichkeitskommunikation als zentrale Herausforderung
Den Auftakt der Diskussion bildete die Frage nach der zeitgemäßen Kommunikation von
Verfassungsgerichten mit der Öffentlichkeit – ein Thema von fundamentaler Bedeutung für die demokratische Legitimation höchstrichterlicher Rechtsprechung. Beide Gesprächspartner betonten übereinstimmend, dass sich die Anforderungen an die externe Kommunikation von Gerichten in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt haben. Dabei haben der Österreichische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht wechselseitig voneinander profitiert. Die Professionalisierung der Pressearbeit sei heute eine zwingende Notwendigkeit in einer fragmentierten Medienlandschaft. Die Mediennutzung habe sich dramatisch verändert: Während traditionelle Medien wie Presse und Radio bei jüngeren Zielgruppen an Bedeutung verlören, spiele Social Media in älteren Bevölkerungsschichten noch keine vergleichbar große Rolle. Ein Verfassungsgericht müsse sich im Jahr 2026 auf diese veränderten Realitäten einstellen und unterschiedliche Kommunikationskanäle bedienen.
Andreas Voßkuhle ergänzte diese Ausführungen mit historischen Perspektiven aus seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht. Lange habe in Deutschland die Auffassung vorgeherrscht, Gerichte sollten nur durch ihre Urteile sprechen – eine Haltung, die sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen habe. Die Einrichtung einer professionellen Pressestelle sei bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt, zunächst noch defensiv motiviert durch Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung nach kontroversen Entscheidungen wie dem Urteil „Soldaten sind Mörder“. Die damalige Präsidentin habe erkannt, dass kommunikative Zurückhaltung die Krise verschärfe. Der entscheidende Wandel sei dann die Professionalisierung unter journalistischen Gesichtspunkten gewesen: Die Anstellung echter Journalisten in Österreich, die Berücksichtigung unterschiedlicher Medienlogiken und -formate, sowie die aktive Erklärung von Entscheidungen durch den Präsidenten selbst – etwa in Radiobeiträgen oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Diese Öffnung sei zunächst als ungewöhnlich wahrgenommen worden, habe sich aber als wichtiger Beitrag zur Vertrauensbildung erwiesen.
Die Legitimationsfrage der Verfassungsgerichtsbarkeit
Ein zentraler Diskussionspunkt war die demokratische Legitimation von Verfassungsgerichten. Voßkuhle formulierte die Kernfrage pointiert: Wieso dürfen acht Personen – im Falle des Bundesverfassungsgerichts – Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf das gesellschaftliche und politische Leben treffen? Diese Frage nach der demokratischen Rechtfertigung richterlicher Macht sei von fundamentaler Bedeutung, gerade in Zeiten, in denen die Menschen wissen wollten, wie Verfassungsrichter argumentieren und zu ihren Urteilen gelangen. Die Transparenz der Entscheidungsfindung und die argumentative Nachvollziehbarkeit der Urteile seien daher keine bloßen Höflichkeiten, sondern notwendige Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung. Ein Verfassungsgericht müsse sich als Institution verstehen, die ihre Autorität nicht aus hierarchischer Machtstellung, sondern aus der Überzeugungskraft ihrer Argumente gewinne.
Verfassungsgerichte zwischen Recht und Politik
Die Diskussion berührte auch das spannungsreiche Verhältnis zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Politik. Voßkuhle erinnerte an kritische Stimmen aus der
Politik, die Verfassungsrichtern vorgehalten hatten, Politik zu machen – ein Vorwurf, der in seiner Amtszeit wiederholt erhoben wurde, insbesondere wenn das Gericht Kontroll- und Mitbestimmungsrechte des Parlaments stärkte, oft zum Missfallen der Exekutive. Die Grenzziehung zwischen Recht und Politik, zwischen judikativer Kontrolle und richterlicher Selbstbeschränkung, stelle eine der dauerhaften Herausforderungen der Verfassungsgerichtsbarkeit dar. Beide Präsidenten betonten, dass diese Abgrenzung nicht abstrakt zu lösen sei, sondern in der konkreten Einzelfallentscheidung immer wieder neu justiert werden müsse.
Die europäische Dimension: Dialog und Konflikt
Ein besonderer Fokus lag auf dem Verhältnis der nationalen Verfassungsgerichte zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Voßkuhles Amtszeit war insbesondere in den letzten Jahren geprägt von zunehmend spannungsreichen Auseinandersetzungen mit Luxemburg, die in der Entscheidung zur Europäischen Zentralbank (EZB) ihren Höhepunkt fanden. Dieses Urteil, in dem das Bundesverfassungsgericht dem EuGH erstmals vorwarf, seine Kompetenzen zu überschreiten (Ultra-vires-Kontrolle), markierte einen Wendepunkt im europäischen Verfassungsverbund. Die Diskussion verdeutlichte, dass nationale Verfassungsgerichte in einem komplexen Spannungsfeld agieren: Einerseits sind sie Hüter der nationalen Verfassung und müssen die grundgesetzliche Identität Deutschlands bzw. die österreichische Verfassungsordnung wahren. Andererseits sind sie Teil eines europäischen Gerichtssystems und einem kooperativen Dialog mit dem EuGH verpflichtet. Die Balance zwischen diesen Polen zu finden, ohne in Rechthaberei oder bloße Revierkämpfe abzugleiten, stelle eine der großen Herausforderungen zeitgenössischer Verfassungsgerichtsbarkeit dar.
Organisatorische und kollegiale Besonderheiten
Ein weiterer Aspekt, der im Gespräch angesprochen wurde, war die interne Kommunikation und Arbeitsweise der Gerichte. Jestaedt wies darauf hin, dass zwischen
Verfassungsgerichten oft überraschend wenig direkter Austausch stattfinde. Das deutsche und das österreichische Verfassungsgericht gehörten zu den Ausnahmen, bei denen ein intensiverer Dialog gepflegt werde – eine Tradition, die durch die Veranstaltung selbst eindrucksvoll bestätigt wurde. Die kollegiale Kommunikation innerhalb eines Gerichts, die Entscheidungsfindung in Senaten, die Balance zwischen individuellen juristischen Überzeugungen und der Notwendigkeit, zu konsensfähigen Urteilen zu gelangen – all diese Aspekte wurden als wesentliche Faktoren für die Qualität verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung herausgestellt. Voßkuhle betonte seine Überzeugung von der „Kultur des guten Arguments“: Die Bereitschaft zum Gespräch, zur Auseinandersetzung mit Gegenpositionen und das Vertrauen darauf, dass gute Argumente letztlich zu guten Ergebnissen führen.
Die Rolle in fragmentierten Gesellschaften
Grabenwarter unterstrich, dass Verfassungsgerichte sich der Realität fragmentierter, pluralistischer Gesellschaften stellen müssten. Es gebe nicht mehr „den“ Bürger mit einheitlichem Bildungshintergrund und gemeinsamer historischer Referenz. Verfassungsgerichte könnten nicht davon ausgehen, dass jeder den historischen Kontext ihrer Entscheidungen kenne oder die verfassungsrechtlichen Grundlagen vollständig verstehe. Dies erfordere eine differenzierte Kommunikationsstrategie: Juristische Präzision in den Urteilsgründen für die Fachöffentlichkeit einerseits, verständliche Zusammenfassungen und Erklärungen für die breite Öffentlichkeit andererseits. Die Herausforderung bestehe darin, beide Anforderungen zu erfüllen, ohne die eine oder andere Zielgruppe zu vernachlässigen.
Abschluss und Dank
Das Gespräch zwischen Andreas Voßkuhle und Christoph Grabenwarter bot einen seltenen Einblick in die Denkweise und die Herausforderungen, denen sich die Präsidenten zweier der wichtigsten Verfassungsgerichte Europas gegenüberstehen. Die Diskussion machte deutlich, dass Verfassungsgerichtsbarkeit weit mehr ist als die technische Anwendung von Rechtsnormen – sie ist eine anspruchsvolle Balance zwischen juristischer Expertise, demokratischer Sensibilität, kommunikativer Kompetenz und der Fähigkeit, in komplexen institutionellen Gefügen zu navigieren. Das Gespräch endete mit lebhafter Publikumsbeteiligung und mündete in einen exklusiven Empfang mit köstlichen Getränken und exquisiten Schnittchen, der den informellen Austausch fortsetzte. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Freiburg dankt dem gesamten Team des Lehrstuhls von Prof. Jestaedt für die hervorragende Organisation dieses intellektuell bereichernden Events.
Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Johannes Masing
Prof. Dr. Johannes Masing ist von der Université Paris Panthéon-Assas mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet worden. Mit dieser Würdigung ehrt die Université sein wissenschaftliches Gesamtwerk sowie insbesondere sein langjähriges Engagement für den deutsch-französischen Austausch im Öffentlichen Recht.
Besonders hervorgehoben wurde die von Prof. Dr. Masing initiierte Gründung des deutsch-französischen Gesprächskreises für Öffentliches Recht. Der Gesprächskreis vereint deutsche und französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich vertieft mit dem jeweiligen Rechtssystem des Nachbarlandes befassen, beide Sprachen beherrschen und den fachlichen Austausch fördern. Seit seiner Gründung trifft sich der Kreis im zweijährlichen Rhythmus zu gemeinsamen Diskussionen und bildet die Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Kooperationen und persönlicher Kontakte.
Zu den weiteren Verdiensten von Prof. Dr. Masing im deutsch-französischen Kontext zählen einschlägige Publikationen sowie seine Mitwirkung am deutsch-französischen Programm der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät. In all diesen Aktivitäten arbeitet er eng mit seinem Kollegen Matthias Jestaedt zusammen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert Prof. Dr. Johannes Masing herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung.
Ruf nach Freiburg angenommen
Herr Professor Fabian Michl hat den Ruf an die Universität Freiburg angenommen und wird ab dem 1. März 2026 Öffentliches Recht bei uns lehren.
Herr Michl studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg (2007–2012) sowie Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Edinburgh (2014/15). 2017 wurde er mit einer von Prof. Dr. Gerrit Manssen betreuten Dissertation zur Europäischen Grundrechtecharta in Regensburg promoviert. Danach war er Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie (Prof. Dr. Oliver Lepsius) an der Universität Münster, an der er sich Anfang 2025 mit der Schrift „Paradigmen des Wahlrechts“ habilitierte (Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europarecht, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie). Seit 2021 ist Fabian Michl Juniorprofessor für Öffentliches Recht und das Recht der Politik an der Universität Leipzig. 2022 veröffentlichte er eine Biographie über die frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977). Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen das deutsche und europäische Verfassungsrecht, Verfassungstheorie sowie die Verfassungsgeschichte
Der Bachelor kommt!
Die Rechtsgrundlage für den juristischen Bachelor ist in Kraft!
„Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes wird den Universitäten ermöglicht, künftig an Universitäten mit juristischen Fakultäten ihren Jura-Studierenden den Bachelor of Law (LL.B.) verleihen zu können.
Hintergrund ist der zunehmende Druck auf Studierende im anspruchsvollen Jura-Studium. Auch tragen diese Regelungen dazu bei, die durch die Staatsprüfung teilweise als hoch empfundene psychische Belastung zu vermindern.“
Die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät sitzt mit Hochdruck an der schnellen Umsetzung des neuen § 34 Abs. 8 LHG. Die konkreten Änderungen des LHG können Sie dem Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2025 unter Artikel 5 entnehmen.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.12.2025 des Baden-Württembergischen Ministeriums der Justiz und für Migration.
Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Kühling und Prof. Dr. Moritz Hennemann: „Digital Omnibus – Juraprofessoren fordern Entschlackung des EU-Rechts“
Auf FAZ.net ist ein Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Kühling und Prof. Dr. Moritz Hennemann zum Leak des Digital Omnibusses veröffentlicht worden.
Neben einer kurzen Darstellung der geplanten Änderungen und der damit einhergehenden Folgen, wird für ein kohärentes und einheitliches Regelungssystem plädiert.
Prof. Dr. Moritz Hennemann: Ernennung zum Richter am OLG Karlsruhe
Am 10. November 2025 wurde Prof. Dr. Moritz Hennemann zum Richter am Oberlandesgericht im Nebenamt ernannt.
Er wurde dem 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zugeordnet, der sich unter anderem mit Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus medialen Veröffentlichungen beschäftigt.
Herzlich Willkommen Frau Dr. Nafiye Yücedağ
Prof. Dr. Moritz Hennemann und das Institut für Medien- und Informations-recht, Abt. 1 heißen Dr. Nafiye Yücedağ im Rahmen des Freiburg Law School Visiting Researcher Program herzlich willkommen.
Dr. Yücedağ ist außerordentliche Professorin an derUniversität Istanbul. Sie promovierte 2015 mit einer Arbeit zum Thema „The Buyer’s Right to Repla-cement in Case of Non-Conforming Delivery of Goods under the TurkishCode of Obligations and the CISG“. Ihre Dissertation wurde unter dem Titel „(Explicit) Consent to the Processing of Personal Data in Electronic Commerce – Pursuant to the European Union and Turkish Data Protection Rules“ veröffentlicht. Als Gastwissenschaftlerin an unserem Institut und Stipendiatin der Alexander von Humboldt-Stiftung führt sie ein vergleichendes Forschungsprojekt mit dem Titel „The Monetization of Personal Data by Social Media Plat-forms and Online Newspapers: A Comparative Law Perspective Analyzing Turkish, EU, and U.S. Approaches.“
Ringvorlesung „Der Umgang mit Unrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg eröffnete am 3. November 2025 in Kooperation mit der Fachschaft Jura Freiburg ihre neue Ringvorlesung „Der Umgang mit Unrecht“ mit einem bemerkenswerten Auftaktabend, der die historische und rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Unrecht in totalitären Systemen in den Fokus rückte. Hierzu konnte mit Professor Jörn Leonhardt – Lehrstuhlinhaber an der Universität Freiburg, Leibniz-Preisträger und einer der führenden deutschen Historiker – ein besonders versierter Gast gewonnen werden, der das Publikum in der fast bist auf den letzten Platz belegten Universitätsaula in seinen intellektuellen Bann zu ziehen wusste. Im Gespräch mit Professor Matthias Jestaedt von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zeichnete Leonhard ein umfassendes Bild der Unterscheidung von Recht und Unrecht sowie von Krieg und Frieden, wobei er auf wiederkehrende Argumentationsmuster zur Rechtfertigung totalitärer Regime aufmerksam machte und dabei auch Bezüge zu aktuellen politischen Ereignissen nicht scheute.
Hintergrund und Zielsetzung der Ringvorlesung
Die Initiative für diese Veranstaltungsreihe entsprang einem ausdrücklichen Wunsch der Studierendenschaft, der Aufarbeitung von NS-Unrecht und SED-Diktatur einen prominenteren Platz im Curriculum einzuräumen. Wie Dekan Hoffmann in seiner Begrüßungsrede hervorhob, entspricht diese Fokussierung dem Selbstverständnis der Fakultät mit ihrem starken Grundlagenbezug. Die bewusste Entscheidung für den Titel „Der Umgang mit Unrecht“ erfolgte mit der Absicht, die differenzierten Grautöne und Schattierungen eines Rechtssystems im Unrechtsstaat einzufangen, statt vorschnell von reinem Unrecht zu sprechen.
Die Veranstaltung adressierte zentrale Fragestellungen: Wie kann ein Rechtssystem gegen den Wandel zum Unrechtssystem gewappnet werden? Welche Rolle spielten Juristinnen und Juristen im Dritten Reich? Wie hat sich die Rechtswissenschaft selbst Unrechtssystemen angedient? Diese Fragen erscheinen vor dem Hintergrund zunehmender Polarisierung des politischen Diskurses besonders drängend.
Historische Perspektiven auf den Umgang mit Unrecht
Professor Jörn Leonhard bot in seinem Eröffnungsvortrag eine differenzierte historische Analyse des Umgangs mit totalitärem Unrecht. Er spannte dabei einen Bogen von den theoretischen Grundlagen bis zu konkreten historischen Beispielen und internationalen Vergleichen.
Leonhard problematisierte zunächst die Spannung zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeitsnormen. Mit Verweis auf Ernst Wolfgang Böckenförde stellte er fest, dass der Rechtsstaat eben kein Gerechtigkeitsstaat sei. Während der Rechtsstaat auf konkrete und individuelle Schuld fokussiere, stoße er bei der Aufarbeitung ganzer historischer Epochen und dem Versagen politischer Ordnungen an Grenzen. Die Transition von Diktatur zu Postdiktatur erweise sich als eigentlicher Testfall für den Umgang mit Recht und Unrecht.
Ein zentrales juristisches Problem stellte das Rückwirkungsverbot dar, das zwar Rechtssicherheit gewährleiste und Willkür verhindere, jedoch die Sanktionierung diktatorialer Verbrechen erschwere. Historisch bedeutsam wurde die Londoner Charta von August 1945, die mit der Neudefinition von Kategorien wie Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Grundlage für die Nürnberger und Tokioter Kriegsverbrecherprozesse schuf.
Die Bedeutung der Radbruchschen Formel
Leonhard hob die herausragende Bedeutung der Radbruchschen Formel für die deutsche Rechtsgeschichte hervor. Diese besagt, dass positives Recht auch dann den Vorrang vor der Moral haben müsse, wenn es inhaltlich ungerecht sei – es sei denn, der Widerspruch zur Gerechtigkeit sei so unerträglich, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit weichen müsse. Diese Formel wurde nicht nur für die Aufarbeitung des NS-Unrechts, sondern auch für den Umgang mit DDR-Unrecht herangezogen, was gesellschaftlich zu kontroversen Debatten über die Vergleichbarkeit beider Systeme führte.
Fritz Bauer als Schlüsselfigur der Aufarbeitung
Eine zentrale Rolle in der Aufarbeitung des NS-Unrechts spielte Fritz Bauer, dessen Wirken Leonhard ausführlich würdigte. Bauer verkörperte die wirkungsreichste Anwendung der Radbruchschen Formel in der frühen Bundesrepublik. In einem berühmt gewordenen Verfahren gegen den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Remer, der die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 als Hochverräter bezeichnete, prägte Bauer die Formulierung, dass der NS-Staat nicht einmal „hochverratsfähig“ gewesen sei – eine klare Zurückweisung von Filbingers Satz „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“.
Bauers besondere Leistung bestand darin, durch seine juristische Argumentation die „Arbeitsteilung der Diktatur“ sichtbar zu machen. Er fokussierte auf die Verantwortung der „kleinen Rädchen“ und formulierte rechtlich, was Hannah Arendt als „Herrschaft des Niemand“ bezeichnet hatte. Damit lieferte er eine wichtige Antwort auf klassische Exkulpationsnarrative wie den Befehlsnotstand.
Phasen der Aufarbeitung und gesellschaftliche Dynamiken
Leonhard identifizierte verschiedene Phasen im Umgang mit NS-Unrecht. Zunächst dominierten in den 1950er Jahren Selbstentlastungsmechanismen: Die Nürnberger Prozesse ermöglichten vielen Deutschen die Haltung, dass die eigentlich Verantwortlichen bereits abgeurteilt seien, während sie selbst lediglich Mitläufer gewesen seien. Dieses als „Trap of Victimization“ bezeichnete Phänomen führte zur Fokussierung auf wenige Täter bei gleichzeitiger Exkulpation der Vielen.
Erst die Auschwitzprozesse und andere Verfahren seit den späten 1960er Jahren brachen dieses Selbstverteidigungsnarrativ mühsam auf. Bemerkenswert ist jedoch Leonhards Hinweis, dass die stärkste gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht von juristischen Prozessen ausging, sondern von der amerikanischen Fernsehserie „Holocaust“ Ende der 1970er Jahre, die das Thema an die bundesdeutschen Abendbrottische brachte.
Internationale Perspektiven und Wiederholungsstrukturen
Leonhard weitete den Blick auf globale Dimensionen der Unrechtsbewältigung. In vielen Gesellschaften, von Lateinamerika über Südafrika bis zum ehemaligen Jugoslawien, zeige sich eine Solidarisierung mit Tätern als wiederkehrendes Muster. Der Vorwurf der „Siegerjustiz“ stelle eine solche Wiederholungsstruktur dar, die sich sowohl bei den Nürnberger Prozessen als auch bei der Aufarbeitung von DDR-Unrecht beobachten lasse.
Der Historiker verwies auf die historische Relativität heutiger Aufarbeitungspraktiken: Bis ins frühe 20. Jahrhundert enthielten Friedensverträge regelmäßig sogenannte Oblivionsklauseln – ein „wohltätiges Vergessen“ für Täter und Opfer. Dass heute überhaupt diskutiert werde, wie Opfern Gerechtigkeit widerfahren könne, sei eine relativ späte Entwicklung, die wesentlich mit den Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts zusammenhänge.
Recht, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Reintegration
In seinen abschließenden Überlegungen differenzierte Leonhard zwischen zwei Elementen von Ahnung und Gerechtigkeit: Während der Rechtsstaat Gerechtigkeit primär im strafenden Sinne verstehe, müsse in postdiktatorialen Transitionen Gerechtigkeit auch soziale Beziehungen innerhalb traumatisierter Gesellschaften wiederherstellen. Diesem zweiten Aspekt widmeten sich Wahrheitskommissionen, wie sie in vielen europäischen, lateinamerikanischen Gesellschaften und besonders prominent in Südafrika etabliert wurden.
Leonhard machte deutlich, dass die Wirkungsgrenzen des Rechts im engeren Sinne erkannt werden müssten und die Diskussion um Recht und Gerechtigkeit in politische, öffentliche und mediale Prozesse geöffnet werden müsse. Die Auseinandersetzung mit Unrecht sei perspektivisch, und es bedürfe großer Vorsicht bei der Anwendung individueller Perspektiven auf kollektive gesellschaftliche Prozesse.
Ausblick und Bedeutung für die juristische Ausbildung
Die Veranstaltung unterstrich die Notwendigkeit, dass angehende Juristinnen und Juristen reflektieren, welche Rolle sie selbst zum Schutz des Rechtssystems vor Unrecht spielen können. Dekan Hoffmann mahnte eindringlich, dass Studierenden bewusst sein müsse: Innerhalb kürzester Zeit könnte ihnen in denselben Hörsälen das glatte Gegenteil erzählt werden, teilweise sogar bei personeller Kontinuität in der Professorenschaft – wie die Geschichte der Rechtswissenschaft im Nationalsozialismus schmerzhaft gezeigt habe.
Die Ringvorlesung verspricht in den kommenden Semestern weitere Perspektiven auf den Umgang mit Unrecht in totalitären Regimen zu eröffnen, auch über die deutschen Grenzen hinaus. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Grundlagenreflexion und zur Ausbildung eines kritischen Rechtsbewusstseins, das sich der Fragilität rechtsstaatlich-freiheitlicher Ordnungen bewusst ist.
Start des Freiburg Law School Visiting Researcher Programme
Wir freuen uns, den offiziellen Start des Freiburg Law School Visiting Researcher Programme (FLSVR) bekannt geben zu dürfen. Das Programm richtet sich an internationale Forscherinnen und Forscher im Bereich Rechtswissenschaft und bietet die Gelegenheit zu Forschungsaufenthalten an der Universität Freiburg.
Das Institut für Medien- und Informationsrecht, Abt. 1: Privatrecht, übernimmt dabei die Koordinierungsstelle.
Gastwissenschaftler am Lehrstuhl Hennemann: Dr. Lukman Adebisi Abdulrauf
Wir freuen uns Dr. Lukman Adebisi Abdulrauf als Gastwissenschaftler am Institut für Medien- und Informationsrecht, Abt. 1: Privatrecht Willkommen zu heißen.
Dr. Abdulrauf wird im Rahmen des Senior Fellow-Programms des Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) von Oktober 2025 bis April 2026 forschen. Seine Arbeit konzentriert sich auf „Digital Constitutionalism for Sustainable Al Governance in Africa: A Critical Evaluation of Emerging Regulatory Approaches“.
Erstsemesterwanderung auf den Schauinsland
Bei bestem Wanderwetter startete am Mittwoch, den 15. Oktober 2025, die traditionelle Erstsemesterwanderung auf den Schauinsland. Den Auftakt machte Prodekan Professor Zimmermann, der gemeinsam mit der ersten Gruppe neuer Studierender an der Endhaltestelle Günterstal aufbracht. Am Donnerstag folgte die zweite Wanderung mit Dekan Professor Hoffmann, bevor sich am Freitag schließlich die letzte Gruppe unter der Leitung von Studiendekanin Professorin Starski auf den Weg machte.
Ziel aller Wanderungen war der Gipfel des Berges Schauinsland. Rund vier Stunden waren die Studierenden, Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende der Universität sowie das Dekanat gemeinsam unterwegs. Der Weg führte durch Wälder, über Felder und Wiesen mit friedlich grasenden Kühen. Bei sonnigem Freiburger Wetter, traumhaften Ausblicken und ausgelassener Stimmung kam echtes Schwarzwald-Feeling auf.
Oben angekommen erwartete die Wandernden eine wohlverdiente Stärkung: wahlweise Brägele mit Quark oder ein badisches Dreierlei auf der Bergstation. Wer noch Energie hatte, konnte anschließend den Aussichtsturm erklimmen und den Panoramablick über den Schwarzwald genießen. Für besonders ambitionierte Wanderer ging es danach zu Fuß wieder hinunter. Alternativ gab es auch die Möglichkeit mit der Schauinslandbahn nach unten zu fahren.
Die Erstsemesterwanderung bietet eine einzigartige Gelegenheit, dem Dekanat, der Professorenschaft und Mitarbeitenden der Universität mal ganz anders zu begegnen. Gleichzeitig zeigt sie, wie eng in Freiburg Stadt, Universität und Natur miteinander verbunden sind. Ein Zusammenspiel, das diesen Studienort so einzigartig macht und zu einem besonderen Lebensgefühl beiträgt.
Neuerscheinung: Lehrbuch zum Datenrecht von Prof. Hennemann
Das neue Lehrbuch von Prof. Hennemann zum Datenrecht ist erschienen.
Ergänzend zum Lehrbuch wurde eine Videoreihe gedreht, die Ihnen den einstieg in das Rechtsgebiet erleichtern soll. Diese finden Sie auf der Institutswebsite. Das Lehrbuch kann über den Beck-Shop erworben werden.
„The Past, Present, and Future of European Criminal Law: Perspectives for ‘Eurocrimes’?“
Vom 9. bis 11. Oktober fand an unserer Fakultät das von Prof. Dr. Frank Zimmermann organisierte 2. Freiburger Symposium zum Europäischen Strafrecht mit dem Titel „The Past, Present, and Future of European Criminal Law: Perspectives for ‘Eurocrimes’?“ statt.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des von Prof. Dr. Klaus Tiedemann im Jahr 2000 vorgestellten Entwurfs für ein gemeinsames europäisches Wirtschaftsstrafrecht widmete sich die Veranstaltung den aktuellen Perspektiven des materiellen Strafrechts in der Europäischen Union.
Die Vorträge behandelten grundlegende Herausforderungen, Fragen des Allgemeinen Teils, verschiedene Erscheinungsformen transnationaler Kriminalität, das Wirtschaftsstrafrecht sowie die Perspektiven anderer Disziplinen und Drittstaaten – etwa am Beispiel Georgiens.
Im Rahmen eines gesonderten Panels erhielten zudem Nachwuchswissenschaftler die Gelegenheit, ihre aktuellen Forschungsfragen zu präsentieren. Trotz der Vielfalt der Themen und Perspektiven herrschte Einigkeit darüber, dass nur europäische Zusammenarbeit und Partnerschaft tragfähige Lösungsansätze für die immensen Herausforderungen der Gegenwart bieten können.
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From 9 to 11 October, our Faculty hosted the 2nd Freiburg Symposium on European Criminal Law, organised by Prof. Dr. Frank Zimmermann, under the title “The Past, Present, and Future of European Criminal Law: Perspectives for ‘Eurocrimes’?”
Marking the 25th anniversary of the draft for a common European economic criminal law, presented by Prof. Dr. Klaus Tiedemann in 2000, the symposium explored the current perspectives on substantive criminal law within the European Union.
The presentations addressed fundamental challenges, questions of general criminal law, various forms of transnational crime, economic criminal law, as well as insights from other disciplines and third countries – with Georgia serving as an example.
In a dedicated panel, early-career researchers were given the opportunity to present their current research projects. Despite the diversity of topics and approaches, the speakers agreed that only European cooperation and partnership can offer sustainable solutions to the immense challenges of our time.
Begrüßung der neuen Studierenden
Mehr als 400 neue Studierende füllten am Montag, dem 13. Oktober 2025, die Aula im KG I der Albert-Ludwigs-Universität. Gespannt lauschten sie dort den Worten und Vorträgen der Vertreterinnen und Vertretern der Fakultät.
Den Auftakt machte der neue Dekan Professor Jan Felix Hoffmann. Er beschrieb das Jurastudium als ein „gerechtes Studium“, in welchem Herkunft oder Beziehungen keine Rolle spielen. Allein die individuelle Leistung zähle. Den Erstsemestern gab er dafür klare Ratschläge mit auf den Weg: Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften sollten regelmäßig besucht und auf Lehrbücher könne nicht verzichtet werden. Entscheidend sei im Anschluss jedoch, das Gelernte eigenverantwortlich nachzuarbeiten, auch wenn niemand die Kontrolle übernehme. Das Jurastudium biete viele Freiheiten, verlange aber zugleich ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Eigenverantwortung. Anspruchsvoll sei es allemal, „aber nicht unmenschlich“. Zugleich lobte er daher das besondere Engagement der Studierendenschaft, welches die Fakultät bereichere.
Als Richtwert für die Erstsemester empfahl Hoffmann etwa 40 Stunden pro Woche für das Studium einzuplanen und sich im Jahr 30 freie Tage zu nehmen.
Für die Gestaltung dieser Pausen verwies er auf die hohe Lebensqualität in Freiburg – einer Stadt, in der„Freizeit großgeschrieben“ werde.
Zum Schluss wünschte der Dekan den neuen Studierenden einen guten Start und größtmöglichen Erfolg für ihr Studium.
Studiendekanin Professorin Paulina Starski nahm die neuen Studierenden mit auf eine persönliche Reise in ihre eigenen Anfänge. Sie erinnerte sich an ihren ersten Studientag, an dem sie von Hein Kötz mit den Worten „in jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“, begrüßt wurde. Sie sprach von der anfänglichen Unsicherheit, doch auch das Jurastudium stehe keineswegs jenseits des Machbaren, sondern biete unzählige Chancen und Perspektiven.
Starski verwies auf studentische Initiativen, Moot Courts und vielfältige Auslandsmöglichkeiten und betonte, dass ein Jurastudium ein Türöffner für viele Karrierewege sei. In sieben Appellen fasste sie ihre Ratschläge für den Beginn der „großen Reise“ zusammen:
1. Vertrauen in die Lehre
2. Das Erstellen von eigenem Lernmaterial
3. Aktive Beteiligung in den Vorlesungen
4. Das Begreifen der Universität als Ort des Austausches („Agora“)
5. gegenseitige Unterstützung
6. wahrnehmen juristischer Verantwortung in politisch herausfordernden Zeiten
7. das Leben genießen und Pausen zulassen
Im Anschluss stellte Professor Matthias Jestaedt die einzigartigen Frankreichprogramme der Fakultät vor, bevor der Studiengangskoordinator Daniel Kachel einen Überblick über den Ablauf des Studiums und wichtige Regelungen gab.
Die Leiterin des Auslandsbüros, Frau Simone Bemmann, informierte über die zahlreichen Möglichkeiten zu Auslandsaufenthalten und ermutigte die Studierenden, die Gelegenheit zu internationalen Erfahrungen zu nutzen.
Auch die Fachschaft – die Vertretung der Studierenden – begrüßte die Erstsemester. Schon Cicero sei ein leidenschaftlicher Anwalt gewesen, dem Gerechtigkeit und das Wohle des Staates am Herzen lagen. Zugleich war er aber auch Philosoph, Schriftsteller, Politiker und ein Beispiel für einen Menschen, der über den Tellerrand blickte. In diesem Sinne ermutigte die Fachschaft die neuen Studierenden dazu, Kontakte auch über die Fakultätsgrenzen hinaus zu knüpfen und Freundschaften zu pflegen. Im Sinne Ciceros: „Freundschaft macht das Glück strahlender und das Unglück leichter.“
Anschließend präsentierte Paul Münch sein Projekt „Fir§tGen“, das Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten beim Einstieg in das Jurastudium unterstützen soll. Lina Möller stellte das Förderprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, transgender und agender Personen Justitia Mentoring vor und Verena Saller informierte über das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS), das ein breites Spektrum an ergänzenden Kursen anbietet.
Mit vielen Eindrücken, guten Ratschlägen und voller Vorfreude endete die diesjährige Begrüßung der Erstsemester. Die Botschaft ist klar:
Das Jurastudium ist fordernd, aber es bietet ebenso viele Möglichkeiten. In Freiburg beginnt für die neuen Studierenden nun eine spannende und bereichernde Zeit.
Wahl von Richtern an das Bundesverfassungsgericht
Der Deutsche Bundestag hat am 25. September 2025 Dr. Sigrid Emmenegger, Professorin Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Professor Dr. Günter Spinner zu Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts gewählt – alle mit engen Verbindungen zur Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert allen drei sehr herzlich zu ihrer Wahl und freut sich mit ihnen.
Dr. Sigrid Emmenegger wurde in Freiburg geboren und hat hier Rechtswissenschaft sowie Euroculture studiert. Ihr Doktorvater ist der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle. Zuletzt war Emmenegger Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Auch Professorin Dr. Ann-Katrin Kaufhold schloss ihr Studium in Freiburg ab und promovierte ebenfalls bei Andreas Voßkuhle. Seit 2016 ist sie Ordinaria für Staatsrecht an der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Am 26. September 2025 wurde Kaufhold zudem vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Gerichts gewählt. Professor Dr. Günter Spinner promovierte in Freiburg unter der Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch und ist seit 2018 als Honorarprofessor bei uns tätig. Er war seit 2011 Richter am Bundesarbeitsgericht und war dort zuletzt Vorsitzender Richter des Achten Senats.
Die Ernennungen werden planmäßig am 7. Oktober 2025 durch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier erfolgen.
Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht möchte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu anregen, sich wieder verstärkt dem Forschungsfeld des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts zuzuwenden. Hierzu hat es erstmalig im Jahr 2019 den „Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts“ ausgelobt. Die Namensgebung erinnert an den ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Horst Sendler.
Der Preis wird in zwei Klassen (Monographien, Aufsätze) für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten
- des Allgemeinen Verwaltungsrechts,
- des Verwaltungsprozessrechts sowie
- der Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit
vergeben. Die Ausschreibung umfasst neben dogmatischen auch rechts- und systemvergleichende oder historische und nicht nur rechtswissenschaftliche, sondern etwa auch verwaltungswissenschaftliche oder politikwissenschaftliche Arbeiten, wenn sie einen Ertrag für die Rechtsprechung erwarten lassen. Zur Teilnahme berechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Einreichung beim Bundesverwaltungsgericht das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Preis wurde im Jahr 2021 zum ersten Mal verliehen. Die Pressemitteilung zur Verkündung des aktuellen Preisträgers finden Sie hier.
Am 01. September 2025 wurde der Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts erneut ausgeschrieben. Die Einreichungsfrist endet am 30. Juni 2026.
Öffentliche Ausschreibung – Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts
Einzureichen ist
- ein Print-Exemplar in deutscher Sprache; Mehrstücke sind willkommen;
- eine Erklärung, mit der versichert wird, die Arbeit innerhalb der vergangenen zwei Jahre selbstständig verfasst zu haben;
- eine Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss sowie
- eine Kopie des Personalausweises, aus der das Geburtsdatum ersichtlich ist.
Die Einreichung hat an das Bundesverwaltungsgericht – Horst-Sendler-Preis –, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig zu erfolgen. Wünschenswert ist außerdem eine Pdf-Version der Arbeit, die Sie an horst-sendler-preis@bverwg.bund.de senden können.
Datenrecht: Europas und Deutschlands Hausaufgaben
Prof. Dr. Moritz Hennemann hat dem Süd-Deutsche-Zeitung-Dossier „Digitalwende“ ein Interview gegeben.
Der Fokus des Interviews lag auf aktuellen und künftigen Herausforderungen mit künstlicher Intelligenz und die damit einhergehende Datenregulierung.
Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier.
Feierlicher Abschied und neue Aufbrüche: die Absolventenfeier 2025 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg
Wieder einmal hat sich der traditionsreiche Paulussaal in Freiburg in einen Ort des Stolzes, der Würdigung und der Hoffnung verwandelt: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät feierte am Freitag, dem 25. Juli, die Absolventinnen und Absolventen des Examenstermins Frühjahr 2025. In feierlicher Atmosphäre verabschiedete die Fakultät ihre Studierenden – ein Anlass, bei dem wieder einmal deutlich wurde, dass juristische Bildung in Freiburg mehr bedeutet als nur das Erlernen von Dogmatik.
Dekan Professor Jan Lieder beschrieb das Studium in seiner Rede als eine persönliche Reise – von der nervösen „Erstiwoche“ bis zum alles entscheidenden Examen. Freiburg, so Lieder, sei nicht nur ein Ort akademischer Exzellenz, sondern auch der hohen Lebensqualität. Zugleich hob der Dekan die besondere Bedeutung des juristischen Staatsexamens hervor. Juristinnen und Juristen trügen eine enorme Verantwortung für die Gesellschaft, der mit einer exzellenten Ausbildung Rechnung getragen werden müsse. Lieder unterstützte die jüngst vom Fakultätsrat erhobene Forderung nach der Einführung eines integrierten Bachelors durch Gesetz. Dieses Modell sei – im Unterschied zu einem akkreditierungspflichtigen Bachelor – geeignet, zusätzliche Prüfungslasten der Studierenden zu vermeiden und lasse sich zudem sofort und rückwirkend in Kraft setzen. Aus diesenGründen hätten sich mit Heidelberg und Tübingen auch die beiden übrigen Traditionsfakultäten des Landes für einen integrierten Bachelor per Gesetz und klar gegen eine Akkreditierungspflicht ausgesprochen.
Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Frau Sintje Leßner, die für die Vergabe der Zeugnisse nach Freiburg gekommen war, versprach der Fakultät in diesem Punkt die volle Unterstützung ihres Hauses. In ihrem Grußwort würdigte auch Leßner die große Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten. Nach Schätzungen ihres Hauses wurden allein in Freiburg 140.000 Seiten Papier für das Examen beschrieben. Bewegend appellierte Leßner an die Absolventinnen und Absolventen, auch ihren Angehörigen zu danken, die die Studienzeit mitgetragen haben – ein Moment, der vielen unter die Haut ging. Die Mühen hätten sich auch gelohnt, denn das juristische Staatsexamen genieße auch wegen seiner realistischen Notenvergabe bei den Arbeitgebern nach wie vor höchstes Ansehen. Leßner kündigte an, dass die erste juristische Prüfung schon im nächsten Jahr auf der Computertastatur („digital“) geschrieben werden könne.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Festrede durch den ARD-Rechtsexperten Dr. Frank Bräutigam, der in Freiburg studiert hat und hier auch promoviert wurde. Bräutigam beschrieb die Herausforderungen, das Recht einfach und für alle zugänglich zu erklären, ohne dabei aber Halbwahrheiten in die Welt zu setzen. Seine Rede eröffnete eine faszinierenden Blick hinter die Kulissen des Fachjournalismus. Ob Bundestagswahl, Regierungsbruch oder Gesetzeslage – sein Ziel sei es stets, komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich und korrekt zu erklären – auch unter hohem Zeitdruck wie zum Beispiel im Moment des Scheiterns der Ampel-Koalition oder nach der missglückten ersten Runde zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers.Bräutigams Empfehlung – nicht nur für den Journalismus, sondern auch für juristische Schriftsätze – lautete: kurze Sätze, nie mehr als ein Nebensatz. In einem sehr persönlichgehaltenen Schlusswort rief Bräutigam die Absolventen dazu auf, ihre persönlichen Berufsträume zu verfolgen, auch wenn sie vielleicht auf den ersten Blick unerreichbar erschienen: „Denken Sie ruhig groß und tun sie das, was Ihnen Freude bereitet.“
Der Konrad-Hesse-Preis für das beste Examen wurde vom Verband der Freunde der Universität Freiburg an Felix Becker verliehen, der die Note „gut“ erzielte. Becker kündigte an, seine Freundinnen und Freunde zu einem Spanferkel-Essen einzuladen. Der von der Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gestiftete Fakultäts-Lehrpreis wurde von der Studienkommission der Fakultät an die akademische Mitarbeiterin Julia Gutbrecht verliehen. Paul Münch sprach zum dritten Mal in Folge für die Fachschaft und berichtete von seinem Herzensanliegen, der Förderung der Chancengleichheit von Erstakademikern. Hierfür hat Münch ein Mentorenprogramm gestartet, für das ihm Gelder aus dem Studierenden-Vorschlagsbudget bewilligt wurden.
Moderiert wurde die Veranstaltung erstmals vom Studiendekan, Professor Jan Henrik Klement. In kurzweiligen Interviews mit den Protagonisten ging es um persönliche Erlebnisse rund um das Staatsexamen, aber auch um Zukunftsfragen wie die Rolle der Künstlichen Intelligenz.
In ihrem neuen Format war die Absolventenfeier 2025 nicht nur ein feierlicher Abschluss, sondern ein Zeugnis für die Vielfalt, das Engagement und den Zusammenhalt an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Anschluss wurde beim Fakultätsball in der Mensa Rempartstraße, moderiert durch die Fachschaftsvertreter Marlene Wittzack und Linus Grun, bis in die Nachtstunden ein weiterer Höhepunkt gesetzt. Die Organisation der Examensfeier wie des Fakultätsballs lag in den Händen von Professor Frank Schäfer und des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Fakultät gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen nochmals herzlich und wünscht für den weiteren Weg – ob in Robe im Gericht, in der ARD-Redaktion oder in der Wissenschaft – viel Erfolg, Mut und Freude!
Freiburger Team belegt den zweiten Platz beim VGH-Moot-Court 2025
Auch in diesem Jahr stellte die Universität Freiburg ihr Können beim VGH-Moot-Court „Öffentliches Recht in Baden-Württemberg“ eindrucksvoll unter Beweis. In den Finalverhandlungen am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 14. Juli 2025 trat das Freiburger Team in zwei simulierten Gerichtsverhandlungen gegen die Universität Heidelberg, Mannheim und Tübingen anund erreichte knapp hinter Tübingen den zweiten Platz.
Die Studierenden Theresia Boddenberg, Lena Gschwend, Julia Kaiser und Jan Krone vertraten die Freiburger Fakultät als Hauptteam. Sie überzeugten dabei sowohl mit ihren Plädoyers als auch im juristischen Austausch mit dem Moot-Court-Richtergremium. Begleitet wurde das Team vom Ersatzteam bestehend aus Marisol Fuchs, Keno Hügle, Jakob Leitenrothund Hakan Üstündag. Die Coaches Lisa Kienzle, Paul Runge, Niclas Schütze, Hannes Sturm und Robert Wiebalck standen dem Team dabei zu jeder Zeit tatkräftig zur Seite. Die Leitung lag bei Florian Zenner sowie Professor Jan Henrik Klement.
Wie in den vergangenen Jahren griff auch der diesjährige Fall aktuelle examensrelevante Fragen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere aber solche aus dem Baurecht auf. Als Grundlage diente eine landesweit einheitliche Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht, auf die die mündlichen Verhandlungen aufbauten.
Seit seiner Einführung im Jahr 2012 bringt der VGH-Moot-Court Studierende der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen zusammen. In Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Baden-Württemberg) bietet der Wettbewerb eine Plattform, um juristische Theorien praxisnah anzuwenden und zugleich die rhetorischen, argumentativen und teamorientierten Fähigkeiten der Teilnehmenden zu fördern.
Antrittsvorlesung Prof. Boosfeld und Prof. Hennemann
Frau Professorin Dr. Kristin Boosfeld und Herr Professor Dr. Moritz Hennemann haben am 4. Juli ihre Antrittsvorlesungen an der Universität Freiburg gehalten. Nach einer Begrüßung durch den Dekan Professor Dr. Jan Lieder sprach Professorin Dr. Kristin Boosfeld im Bereich des internationalen Privatrechts zum Thema „Machtanspruch und Normkonflikt“. Professor Dr. Moritz Hennemann hielt seine Vorlesung anschließend zum Thema „Digitalrechtsgesellschaft“.
Die Fakultät heißt beide nun auch offiziell ganz herzlich willkommen und bedankt sich bereits jetzt für die herausragende und engagierte Arbeit!
Frau Prof. Yuanshi Bu – Interview mit der Deutschen Botschaft in Peking
Anlässlich des Jubiläums der Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 hat die deutsche Botschaft in China im Frühsommer eine Social-Media-Serie initiiert. Dabei wird wöchentlich eine inspirierende Frau aus verschiedenen Berufsfeldern porträtiert, um deren gesellschaftliche Leistungen und Rollenvielfalt zu würdigen. In einem Beitrag dieser Reihe wurde Prof. Yuanshi Bu porträtiert und hat dazu ein kurzes Interview gegeben.
Den Originalbeitrag finden Sie hier.
Beitrag im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI: Stoppschilder für globale Datenströme?
Moritz Hennemann und Alexander Wehde zeigen auf, dass globale Datenströme eine zentrale Infrastruktur für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit darstellen und zunehmend zum Gegenstand geopolitischer Auseinandersetzungen werden.
Sie plädieren für eine strategische „Datenrealpolitik“, die Europas digitale Souveränität schützt, ohne internationale Zusammenarbeit und Handel unnötig zu blockieren. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Teilnahme von Prof. Dr. Hennemann an High-Level Debate
Prof. Dr. Moritz Hennemann hat am 03. Juni 2025 an der High-Level Debate on Competition, Innovation and Data Protection in Brüssel teilgenommen. Diskutiert wurden zentrale Weichenstellungen für eine kohärente und praxisnahe Umsetzung der DSGVO sowie der digitalen Regulierungsstrategie der EU. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fakultätsgespräch 2025 – Gemeinsamer Austausch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Aktuelle Fragen von Studium und Lehre standen im Mittelpunkt des zweiten Fakultätsgesprächs am Dienstag, dem 3. Juni 2025. Zu diesem Austausch hatten das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die Fachschaft – als Vertretung der Studierenden – gemeinsam eingeladen. Gleich zu Anfang der Veranstaltung hob der Studiendekan, Professor Jan Henrik Klement, die Bedeutung des offenen Gesprächsformats hervor, mit dem die Anliegen und Perspektiven aller Gruppen an der Fakultät gehört und ernst genommen würden.
Die jüngste Reform der Studien- und Prüfungsordnung wäre ohne das letzte Fakultätsgespräch vor zwei Jahren nicht möglich gewesen, betonte Klement. In der Aussprache war es einhellige Meinung, dass neue Studien- und Prüfungsordnung eine erhebliche Verbesserung der Studienqualität vor allem im dritten Fachsemester gebracht hat. Sowohl aus der Professorenschaft als auch von Seiten der Studierenden wurde hervorgehoben, dass sich der Besuch der Vorlesungen durch die Einrichtung einer Klausurenphase am Ende des Semesters deutlich verbessert hat. Dies sei eines der zentralen Ziele der Reform gewesen.
Weitere Themen des diesjährigen Fakultätsgesprächs waren unter anderem Möglichkeiten zu einer wertschätzenden Kommunikation, die Stärkung der psychischen Resilienz, organisatorische Fragen sowie Aspekte der Inklusion und Chancengleichheit. Die Diskussion wurde geleitet von Levi Grun und Justus Pehle. Nach Einschätzung der Fachschafts-Vertreter hat sich das Fakultätsgespräch als erfolgreiches Forum für Austausch und Zusammenarbeit an der Fakultät etabliert. Die Veranstaltung sei durchgehend von einem offenen und respektvollen Ton geprägt gewesen, sagte Elias Kordt, der sich inzwischen seit einem halben Jahr aktiv in der Fachschaft engagiert. Ein weiteres Fakultätsgespräch im nächsten Jahr sei aus der Sicht der Studierenden sehr wünschenswert.
Gastprofessorenprogramm: Professorinnen und Professoren von Spitzenuniversitäten aus den Vereinigten Staaten halten im Sommersemester 2025 Vorlesungen in Freiburg
Im Sommersemester 2025 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erneut das Anglo-Amerikanische Gastprofessorenprogramm statt. Hierfür konnten renommierte Professorinnen und Professoren von Spitzenuniversitäten aus den Vereinigten Staaten gewonnen werden, die unseren Studierenden die einmalige Möglichkeit geboten haben, Kenntnisse im amerikanischen Recht zu erwerben. Darüber hinaus hat Dr. John Sorabji, Associate Professor (University College London), Barrister, in diesem Jahr erstmals eine Einführung in das britische Verfassungsrecht angeboten. Die Teilnahme an dem Programm kann für spätere Auslandsaufenthalte oder LL.M.-Studiengänge von Vorteil sein. Außerdem können im Rahmen des Gastprofessorenprogramms der für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung notwendige Fremdsprachennachweis sowie die notwendige Schlüsselqualifikation erworben werden. Studierende des SPB 6 konnten durch Teilnahme an den Vorlesungen „Rechtsvergleichung I“, „Introduction to US American Law Part 1 + 2“ und Bestehen der zugehörigen Prüfung eine Schwerpunktleistung erbringen.
Das Gastprofessorenprogramm wurde ermöglicht durch das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und durch Spenden der Kanzlei Gleiss Lutz, der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen & Partner sowie der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz an die Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V., die sich an dieser Stelle für die großzügige Unterstützung herzlich bedanken.
Kamingespräch mit Stephan Harbarth
Bei einem Kamingespräch an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät bot der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Professor Dr. Stephan Harbarth, am 14. Mai einmalige Blicke hinter die Kulissen des höchsten deutschen Gerichts. Im „Haus zur Lieben Hand“ brannte zwischen Harbarth und Professor Matthias Jestaedt, einem der Gastgeber, zwar nur symbolisch eine Kerze, doch war der Charakter eines interviewähnlichen, auch persönliche Fragen berührenden Kamingesprächs mit Händen zu greifen. Im Anschluss hatten auch die Gäste die Gelegenheit, Fragen an Herrn Harbarth zu stellen.
Im Mittelpunkt standen der Hintergrund und der Werdegang von Herrn Harbarth – von seiner Tätigkeit im Zivilrecht und in der Politik bis hin zu seiner Rolle am Bundesverfassungsgericht. Besonders spannend war dabei die Gegenüberstellung seiner Erfahrungen als Abgeordneter im Bundestag und seiner Arbeit beim Bundesverfassungsgericht sowie die Sichtweisen der einzelnen Institutionen aufeinander. Auch die Rolle des Gerichts im aktuellen, zunehmend kühler werdenden politischen Klima wurde thematisiert.
Bei der Veranstaltung ging es nicht darum, einzelne Urteile im Detail zu erörtern. Vielmehr bot sie die besondere Möglichkeit, Einblicke zu gewinnen, die man sonst nicht nachlesen kann. So wurde beispielsweise gefragt, was der erste Gedanke von Herrn Harbarth war, als er von seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts erfuhr. Auch die Frage, wie er hofft, dass seine Kinder im Jahr 2030 auf seine Amtszeit zurückblicken, wurde gestellt.
Die Atmosphäre im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal war während des gesamten Abends äußerst gespannt und konzentriert. Professor Jestaedt fasste am Ende treffend zusammen, dass man den Fall einer Stecknadel hätte hören können – so still war es bis zuletzt im Raum.
Nach dem offiziellen Teil hatten die Gäste noch die Gelegenheit, beim anschließenden Umtrunk in ungezwungener Atmosphäre mit Herrn Harbarth und den anderen Anwesenden ins Gespräch zu kommen.
Insgesamt war es eine inspirierende Veranstaltung, die wohl noch eine Weile in den Köpfen der Gäste präsent sein wird. Abschließend gilt es, einen besonderen Dank an den Lehrstuhl von Professor Jestaedt für die Organisation und die wertvollen Eindrücke auszusprechen.
Französischer Vortrag von Olivier Beaud: „Le cas de l'inéligibilité de Marine Le Pen“
Mit Professor Oliver Beaud war einer der bekanntesten und renommiertesten französischen Verfassungsrechtler bereits zum zweiten Mal zu Gast in Freiburg. Seinem Vortrag lauschten am Donnerstag, dem 22. Mai 2025, rund 30 Studierende und Wissenschaftler der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Herr Prof. Beaud, der im Rahmen der Französischen Rechtsschule der Freiburger Fakultät nunmehr seit vier Jahren das französische Verfassungsrecht lehrt, sprach dieses Mal zu dem hoch aktuellen Thema der strafrechtlichen Verurteilung Marine Le Pens zur Nichtwählbarkeit in öffentliche Ämter wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vom März diesen Jahres. Nach einer Einführung zu den jüngsten Entwicklungen eines ethischen Verfassungsrechts in Frankreich, das zunehmend moralisch verwerfliches Verhalten von Politikern in öffentlichen Ämtern unter Strafe stellt, drehte sich der Vortrag insbesondere um das ansonsten nur selten beleuchtete Verhältnis von und die Auswirkungen des französischen Strafrechts auf das französische Verfassungsrecht, insbesondere das Prinzip der Demokratie. Dabei zeichnete Herr Prof. Beaud ein umfassendes Bild, das von konkreten strafprozessualen Problemstellungen bis hin zu einer grundlegenderen Entwicklung des französischen Verfassungsrechts und einem neu aufkommenden Rollenverständnis der französischen Richterschaft als Verteidiger der Demokratie reichte.
CHE Ranking 2025
Nach dem CHE Ranking 2025 ist die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät unter den Rubriken „Allgemeine Studiensituation“, „Unterstützung am Studienanfang“ und „Examensvorbereitung“ die beliebteste Fakultät in Baden-Württemberg. In der Forschung belegt Freiburg deutschlandweit den dritten Platz.
Details zum Ranking Studium und Forschung (jeweils nach Login).
Wechsel in der Online-Redaktion der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Wir möchten Sie über einen Wechsel in der Online-Redaktion der Rechtswissenschaftlichen Fakultät informieren.
Wir – das sind Maike Lahr (6. Semester) und Linus Grun (4.Semester) – haben zum 1. April 2025 die Aufgaben von Frau Wenger übernommen. Wir freuen uns außerordentlich, in dieser Funktion gemeinsam mit Herrn Professor Klement zur Sichtbarkeit und Vernetzung innerhalb unserer Fakultät beitragen zu dürfen.

Wir sind verantwortlich für die Betreuung der aktuellen Nachrichten aus der Fakultät. Wir werden dort über alle Neuigkeiten aus der Fakultät und interessante Veranstaltungen berichten, die uns auch nach außen, also über die Fakultät hinaus, mitteilenswert erscheinen. Besonders bei Veranstaltungen werden wir – soweit möglich – persönlich anwesend sein, um fotografisch zu dokumentieren und anschließend in geeigneter Form darüber zu berichten.
Darüber hinaus betreuen wir den Instagram-Kanal der Fakultät. Unser Ziel ist es, diesen mit noch mehr Leben zu füllen, ansprechend und zielgruppengerecht zu gestalten und für eine schnelle, moderne und reichweitenstarke Informationsvermittlung zu nutzen. Insbesondere im Hinblick auf die Ansprache junger Studierender halten wir dies für einen zentralen Bestandteil fakultätsinterner Kommunikation.
Zusätzlich pflegen wir den Informationsmonitor im 2. Stock der Universitätsbibliothek (rechte Seite bei den Druckern) und versorgen auch dort die Studierenden mit aktuellen Informationen.
Einladung zur Zusammenarbeit:
Wir laden ausdrücklich alle Mitglieder der Fakultät ein, die Dienste der Online-Redaktion in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie auf bevorstehende Veranstaltungen hinweisen, interessante Projekte vorstellen oder auf andere Weise zur öffentlichen Präsenz der Fakultät beitragen möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Sie erreichen uns unter:
redaktion@jura.uni-freiburg.de
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine regelmäßige und moderne Informationsvermittlung heute unerlässlich ist – insbesondere, wenn es darum geht, junge Studierende zu erreichen, sie zu motivieren und aktiv am Fakultätsleben teilhaben zu lassen. Für eine lebendige Kommunikation innerhalb und außerhalb der Fakultät stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Gedenken an Hon. Prof. Dr. Jur. Waldemar Röhsler
Prof. Dr. Jur. Waldemar Röhsler, Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, ist am 16. April 2025 kurz vor seinem 99. Geburtstag verstorben. In Schreckenstein/Aussig geboren, trat Professor Röhsler nach Kriegsdienst, juristischer Ausbildung und Promotion in den Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. 1978 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt. Von 1986 bis 1991 war er dort Vorsitzender Richter.
Professor Röhsler hat sich neben seinem Amt als Richter der Wissenschaft, vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewidmet. Mehrere Kommentare zu arbeitsrechtlichen Gesetzen und zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften sind das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Tätigkeit.
Professor Röhsler hat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mehr als 20 Jahre lang regelmäßig Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts abgehalten, zunächst als Lehrbeauftragter, seit 1982 als Honorarprofessor. Dass das Arbeitsrecht einen Schwerpunkt der Freiburger Juristenausbildung darstellt, ist auch sein Verdienst.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Gedenken an Hon. Prof. Dr. Jur. Alexander Riesenkampff, MBA
Am 20. März 2025 ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Riesenkampff, Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, im Alter von 88 Jahren verstorben.
Alexander Riesenkampff wurde am 16. April 1936 im lettischen Riga in eine deutsch-baltische Familie hinein geboren. Zusammen mit seiner Familie musste er als Konsequenz des zweiten Weltkrieges wenige Jahre später aus seiner baltischen Heimat fliehen.
Nach dem Abitur in Stuttgart 1954 studierte Alexander Riesenkampff Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft in München, Bonn und Köln, sowie and der Columbia Business School in NY, wo er 1961 einen MBA erwarb. Zuvor hatte er in Köln 1959 sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Das zweite folge 1967 in Wiesbaden. 1966 legte Alexander Riesenkampff seine von Philipp Möhring betreute kartellrechtliche Promotion vor. Die schon seine Studienzeit prägende Kombination aus Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften fand Anwendung in seinem weiteren erfolgreichen Berufsleben, das zunächst mit der Übernahme der Rechtsabteilung der Chevron Erdöl Deutschland GmbH begann. 1972 legte Alexander Riesenkampff nach Zulassung zur Anwaltschaft 1970 mit der Gründung der Rechtsanwaltssozietät Peltzer & Riesenkampff den Grundstein für die große deutsche Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle, deren Mitbegründer er 1999 war. 1978 wurde er zudem im Bundesstaat Pennsylvania als Attorney-at-Law zugelassen. Nach seinem Ausscheiden bei CMS Hasche Sigle baute er ab 2006 mit Schulte Riesenkampff eine weitere Sozietät auf. Bis 2006 war er auch als Notar in Frankfurt tätig, eine Stadt, der er auch als Kommunalpolitiker (CDU), Stadtbezirksverbandsvorsitzender und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung treu war.
Sein berufliches Wirken im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Kartellrecht, fand auch Ausdruck in einem Lehrauftrag für transnationales Wirtschaftsrecht an unserer Fakultät seit 1985. 1993 wurde Alexander Riesenkampff eine Honorarprofessur an unserer Fakultät verliehen. Herr Riesenkampff hat bis zuletzt und bis ins hohe Alter ein bei Studierenden äußerst beliebtes Seminar zum transnationalen Kartellrecht auf Englisch angeboten, bei dem er oft und gerne renommierte Praktiker, unter anderem aus den Vereinigten Staaten einband. Dieses Seminar wird dieses Sommersemester 2025 zum Gedenken an Prof. Dr. Riesenkampff ein letztes Mal von dem Mitveranstalter Herrn Steinbarth angeboten.
Mit seinem Tod geht das Leben eines weltläufigen Bürgers, erfolgreichen Anwalts und Rechtswissenschaftlers sowie eines transnationalen Brückenbauers zu Ende. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Neue Studien- und Prüfungsordnungen für den „Deutsch-Französischen Doppelmaster“ und den „Master Deutsches Recht“
Die neuen Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge „Deutsch-Französischer Doppelmaster“ und „Master Deutsches Recht“ wurden nach der Beschlussfassung des Senats der Albert-Ludwigs-Universität nun offiziell bekanntgegeben und sind damit rechtsverbindlich. Ab dem Wintersemester 2025/26 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät erstmals ein einjähriges Master-Programm für Juristinnen und Juristen aus dem Ausland an. Zudem kann der Master auch in einer zweijährigen Variante absolviert werden.
Das Studienprogramm bietet den Studierenden größtmögliche Flexibilität, um sich im Bereich der Rechtsvergleichung weiterzubilden. Neben einem soliden Fundament in deutschem und europäischem Recht, das den für Freiburg typischen Bezug zu den Grundlagen des Rechts beinhaltet, können die Studierenden individuell entscheiden, in welchem Rechtsgebiet sie ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Die neue Studien- und Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Doppelmaster erweitert das Angebot und trägt dem Erfolg dieses beliebten Studiengangs Rechnung.
Bewerbungen für den Studienstart im Wintersemester 2025/26 sind noch bis zum 31. Mai 2025 für den Deutsch-Französischen Doppelmaster und bis zum 15. Juni 2025 für den Master Deutsches Recht möglich.
Für weitere Informationen und Fragen steht das Auslandsbüro der Fakultät gerne zur Verfügung: international@jura.uni-freiburg.de.
Stipendien
Für die Studierenden der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht die Möglichkeit zur Förderung durch die Elisabeth-Frickenhaus-Stiftung, die Bund-Stiftung und die Adolf-Haeuser-Stiftung. Weitere Informationen finden Sie Stipendien.
Bericht zum Baufortschritt Kollegiengebäude II
Frau Blasy, Leiterin der Fakultätsverwaltung, und Herr Kutter, EDV-Referent der Fakultät, haben am 19. Februar 2025 an einer Planungsrunde zum Thema Medientechnik im neuen Kollegiengebäude II teilgenommen. Neben großen und kleinen Seminarräumen wird auch ein Co-Creation-Raum realisiert werden können. Darüber hinaus wird es Moot-Court-Räume mit genügend Platz zum Arbeiten, aber auch mit moderner Medientechnik zum Abhalten von Präsentationen und Videokonferenzen geben.
Die Gesamtsanierung befindet sich weiterhin im Zeitplan, die Fertigstellung ist für 2027 geplant.
Die Fakultät freut sich auf ihr altes neues Zuhause!
Absolventenfeier
Auch in diesem Frühjahr hat die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät ihre Absolventinnen und Absolventen für die bestandene Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) gefeiert. In Anwesenheit vieler Professorinnen und Professoren und natürlich der Angehörigen, Freundinnen und Freunde fand die feierliche Verabschiedung am 7. Februar 2025 im Paulussaal statt. Höhepunkt war die Übergabe der Examenszeugnisse an die Absolventen, darunter auch Gero Schatz, der mit einem Gesamtergebnis von 12,03 Punkten die Note Gut und damit das beste Ergebnis erzielte.
Nach einer Begrüßungsrede durch Paul Münch als Vertreter der Fachschaft sprach der Dekan Professor Jan Lieder in seiner Rede auch hochschulpolitische Themen an. Die bevorstehende Einführung des sog. E-Examens bringe für die juristischen Fakultäten neue Herausforderungen, angesichts derer eine Unterstützung von Seiten des Landes nicht nur hilfreich, sondern notwendig sei. Der Dekan verwies in diesem Zusammenhang auf die Schwerpunktbereichsprüfungen und die Klausuren in den Übungen, die nach wie vor handschriftlich verfasst werden müssten. Die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät sei eine der besten Deutschlands, was nicht zuletzt durch einen Platz in den TOP 6 des QS-Hochschulrankings bestätigt werde. Derzeit gelte es, der von der Fakultät maßgeblich mitgetragenen Exzellenzclusterinitiative „Constitution as Practice in Times of Transformation“ die Daumen für die finale Entscheidung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu drücken.
Für das Landesjustizprüfungsamt nahm in Vertretung der Präsidentin Frau Dr. Cornelia Iffland an der Feier teil. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz hätten sich die Examensergebnisse in den zurückliegenden Jahrzehnten auch unter Herausrechnung der Schwerpunktbereichsnoten deutlich verbessert. Der Anteil von sog. Prädikatsexamina sei ebenfalls deutlich gestiegen. „Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind besser denn je“, rief Iffland den Absolventinnen und Absolventen zu. Auch im bevorstehenden Referendariat solle man nicht zu sehr auf die wohlmeinenden Ratschläge anderer hören, sondern dem eigenen Verstand vertrauen.
Gero Schatz erhielt für die beste Leistung im Staatsexamen den Konrad-Hesse-Preis des Verbands der Freunde der Universität e.V. Eine weitere Auszeichnung erhielt Dr. Felix Andreas Kiefner für seine Promotion zum Thema „Besitz als relatives Eigentum? Geschichte und Dogmatik des Besitzschutzes als Relativschutz im common law und im civil law“. Gestiftet wurde dieser Preis von der Rechtsanwaltskanlei GleissLutz.
In einem akademischen Festvortrag sprach Professorin Paulina Starski über „Die Stärkung der Resilienz des BVerfG – Eine Einordnung der aktuellen Grundgesetzänderungen zum Schutze des ,Hüters der Verfassung‘“. Am Beispiel Polens zeigte die Völker- und Europarechtlerin, durch welche Maßnahmen der PiS-Partei die Demontage des dortigen Verfassungsgerichts erfolgen konnte. Sie verwies auf die gesetzlichen Regelungen zum deutschen Bundesverfassungsgericht und deren Risiken sowie auf die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen durch Änderungen der Verfassung. Durch diese sei die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland erheblich gestärkt worden.
Im Anschluss an die Feierstunde lud der Verein der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V. zum Sektempfang im Foyer des Paulussaals ein, wo die Absolventinnen und Absolventen den Abend in geselliger Runde ausklingen ließen.
Auch die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert auf diesem Wege noch einmal allen Absolventinnen und Absolventen zum bestandenen Examen und wünscht ihnen allen nur das Beste für ihren weiteren Lebensweg!

Afrikagespräch mit Dr. Collins Chikodili Ajibo
Dr. Collins Chikodili Ajibo hat als FRIAS Fellow das Freiburger Afrikagespräch am 22.01.2025 um 20:00 Uhr gestaltet. „African exports of natural resources constitute roughly 74% of total merchandise exports and the continent is home to about 30% of all global mineral reserves. However, the region has failed to harness these opportunities to foster sustainable development. Even worse, more than half of all 37 countries categorized as fragile and conflict-affected states are to be found in Africa. […]. This Freiburg Africa Talk seeks to explore the interactions that underpin conflict, rule of law and governance of mineral resources in Africa, as well as to proffer options for the future.“
Nach einer Begrüßungsrede durch Paul Münch als Vertreter der Fachschaft sprach der Dekan Professor Jan Lieder in seiner Rede auch hochschulpolitische Themen an. Die bevorstehende Einführung des sog. E-Examens bringe für die juristischen Fakultäten neue Herausforderungen, angesichts derer eine Unterstützung von Seiten des Landes nicht nur hilfreich, sondern notwendig sei. Der Dekan verwies in diesem Zusammenhang auf die Schwerpunktbereichsprüfungen und die Klausuren in den Übungen, die nach wie vor handschriftlich verfasst werden müssten. Die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät sei eine der besten Deutschlands, was nicht zuletzt durch einen Platz in den TOP 6 des QS-Hochschulrankings bestätigt werde. Derzeit gelte es, der von der Fakultät maßgeblich mitgetragenen Exzellenzclusterinitiative „Constitution as Practice in Times of Transformation“ die Daumen für die finale Entscheidung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu drücken.

Prof. Dr. Moritz Hennemann, M.Jur. (Oxon.) und Prof. Dr. Paulina Starski als Sachverständige im Rechtsausschuss und im Digitalausschuss des Bundestages
Am 13. November 2024 nahmen die Freiburger Professorin Paulina Starski und der Freiburger Professor Moritz Hennemann als Sachverständige an Sitzungen des Bundestages teil.
Paulina Starski nahm hierbei im Rahmen des Rechtsausschusses zu Fragen der Steigerung der Resilienz des BVerfG Stellung, wo sie am Beispiel Polens betonte, dass der „Zerfall des Verfassungsstaates“ regelmäßig mit einer Entmachtung der Verfassungsgerichte beginne. Durch eine „kluge verfassungsrechtliche Absicherung“ könnten solche Prozesse verlangsamt werden und die Möglichkeit gegeben werden, eine Revision einzuleiten. Die vorgeschlagenen Änderungen „werden einen resilienzsteigernden Effekt haben“, sagte die von der FDP-Fraktion als Sachverständige benannte Rechtswissenschaftlerin. Für die Resilienz bedürfe es aber eines ganzheitlichen Ansatzes, betonte Starski: „Demokratien bleiben stets ein Stück weit fragil, können aber durch Pflege der Verfassungskultur sowie gesellschaftlichen Rückhalt stabilisiert werden.“
Moritz Hennemann beschäftigte sich im Digitalausschuss des Bundestages mit dem DatenGovernanceGesetz (DGG) und erklärte hierbei, dass die Zielsetzung des DGA ausnahmslos zu begrüßen sei. Allerdings setzten die Regelungen zu Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen keine ausreichenden Anreize – daran könne jedoch ein nationales Durchführungsgesetz wenig ändern, betonte Hennemann weiter. Das DGG gewährleiste eine solide Durchführung des DGA, schöpfe allerdings den vorhandenen Spielraum nicht vollständig aus und fülle nicht die Leerstellen, die der DGA produziert habe. Die Bestimmung der zuständigen Behörden sei zweckmäßig, so Hennemann.

Besuch des Dekans an der Tsinghua University Law School
Am 25. Oktober 2024 besuchte Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Dekan der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Tsinghua University Law School. Er wurde von Prof. Dr. Zhou Guangquan, Dekan der Tsinghua Law School, Prof. Dr. Wang Gang sowie Frau Fan Jingran und Frau Lin Wanzhi vom Auslandsbüro herzlich empfangen.
Prof. Zhou Guangquan hieß Prof. Lieder herzlich willkommen und stellte die Geschichte, Struktur und Forschungsfelder der Tsinghua Law School vor. Prof. Lieder gab einen Überblick über die Struktur und die neuen Entwicklungen der Freiburger Fakultät. Die beiden Seiten führten einen intensiven Austausch über ihre jeweiligen Forschungsbereiche. Beide Seiten stimmten überein, Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Bereichen Studierendenaustausch und wissenschaftliche Kooperation zu suchen und luden einander ein, an akademischen Aktivitäten teilzunehmen, um den Austausch zwischen den beiden Fakultäten weiter zu vertiefen.
Die Kooperation zwischen der Freiburger Fakultät und der Tsinghua Law School besteht bereits seit 2013. Diese Austauschmöglichkeiten werden von den Studierenden beider Fakultäten mit großem Interesse genutzt.

Silja Vöneky wird Richterin am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Landtag hat Prof. Dr. Silja Vöneky, Professorin für Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik an der Universität Freiburg zur Richterin am Verfassungsgerichtshof gewählt.
Prof. Dr. Silja Vöneky ist Direktorin des Instituts für Öffentliches Recht, Professorin für Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik an der Universität Freiburg. Das ehrenamtliche Amt als Mitglied am Verfassungsgerichtshof tritt sie für neun Jahre im Nebenamt an. Der Verfassungsgerichtshof ist Verfassungsorgan des Landes Baden-Württemberg und entscheidet in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, wie Normenkontrollanträgen oder Landesverfassungsbeschwerden.
„Ich danke für die Nominierung und Wahl und freue mich auf diese ehrenvolle Aufgabe. Da ich in Baden-Württemberg aufgewachsen bin, studiert und promoviert habe, ist dies auch eine Möglichkeit dem Land in dieser Funktion etwas zurückzugeben. Das tue ich sehr gerne, zusammen mit den anderen Richterinnen und Richtern, gerade weil die Zeiten für Demokratien herausfordernd sind.“
Silja Vönekys Forschungsschwerpunkte liegen im internationalen Recht und der Rechtsethik, insbesondere mit Blick auf den Schutz der Umwelt und Menschenrechte, dem Humanitären Völkerrecht, sowie der Verbindung von Ethik und Recht, letzteres gerade auch im Bereich der Regulierung neuer Technologien. Zusammen mit Kolleg/innen leitet sie interdisziplinäre Forschungsinitiativen und Drittmittelprojekte, insbesondere im Bereich der verantwortlichen Regulierung der Künstlichen Intelligenz und adaptiven Regulierung von neuen Technologien und ist Mitglied bei diesen. Seit Januar 2019 ist sie Mitglied des Freiburger Exzellenzclusters CIBSS – Centre for Integrative Biological Signalling Studies für rechtliche und rechtsethische Fragen der Biotechnologie.
Vöneky studierte Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie an den Universitäten Freiburg, Bonn, Edinburgh/UK und Heidelberg. Nach ihrer Promotion über den Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten an der Universität Heidelberg und ihrer Referendarzeit am Kammergericht Berlin begann sie ihre akademische Laufbahn am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Seit ihrer Habilitation an der Universität Heidelberg mit einer Schrift über „Recht, Moral und Ethik“ lehrt und forscht Vöneky an der Universität Freiburg.
Engagement in interdisziplinären Forschungsverbünden und wissenschaftlichen Rechtsberatung
Sie ist zudem Mitglied internationaler Forschungsverbünde und seit 2001 wissenschaftliche Rechtsberaterin verschiedener Bundesministerien, insbesondere des Auswärtigen Amtes und Ministerium für Umwelt, sowie des Umweltbundesamtes. Bis 2016 war sie für vier Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung in den Deutschen Ethikrat berufen worden und leitete dort die Arbeitsgruppe Biosicherheit (Biosecurity). Heute ist sie Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes, des Ethikrates der Max-Planck-Gesellschaft und Co-Direktorin des Connecticut-Baden-Württemberg Human Rights Research Consortiums (HRRC), das vom Land Baden-Württemberg gefördert wird.
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Silja Vöneky finden Sie hier.
