Studienfachberatung
Herzlich Willkommen auf der Seite der Studienfachberatung! Wir organisieren Ihr Studium und beraten Studierende und Studieninteressierte bei Fragen rund um das Studium.
Öffnungszeiten
In der Vorlesungszeit: montags, mittwochs und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit: montags und mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Studienberatung der Rechtswiss. Fakultät
Albert-Ludwigs-Universität
Bertoldstraße 17 (Alte Uni)
Raum 212a
D-79085 Freiburg
Telefon: 0761 / 203-9015 (Montag bis Freitag) und 2143 (Montag bis Donnerstag)
Aufgaben
Die Studienfachberatung ist zuständig für alle studentischen Angelegenheiten, insbesondere für:
- die Beantwortung jeglicher Anfragen zum Rechtswissenschaftlichen Studium,
- die Einstufungen von Hochschul- und Studienfachwechsler/Innen,
- die Anerkennungen von auswärtigen Leistungen,
- das Bewerbungsverfahren zur Zusatzausbildung und zur Französischen Rechtsschule sowie die Anrechnung von Leistungen für diese Zusatzprogramme,
- die Beglaubigung von (Fakultäts-)Dokumenten,die Ausstellung von Leistungsübersichten für die Meldung zur Staatsprüfung (diese müssen nicht ausgedruckt mitgebracht werden),
- die Beglaubigung von Studienverlaufsbescheinigungen (=Datenkontrollblätter) für die Meldung zur Staatsprüfung (diese muss ausgedruckt mitgebracht werden),
- die Ausstellung sonstiger Bescheinigungen (Scheine und Zeugnisse, die einer Unterschrift des Dekans oder interner wie externer Dozent/Innen bedürfen, können eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen ),
- die Ausstellung von Pflichtpraktikumsbescheinigungen (nach Vorlage einer Praktikumszusage und unter Nennung von Zeitraum und Postanschrift der Praktikumsstelle),
- die Betreuung der Fakultätssatzungen (Studienplan,Studien- und Prüfungsordnung etc.),
- die Vorbereitung prüfungsrechtlicher Entscheidungen des Prüfungsbeauftragten (Studiendekan),
- sowie Beantragung der Diplomurkunde (nur durch schriftlichen Antrag; das Formular findet sich unter „Downloads“)
Hinweis: Die Studienberatung beantwortet auch Fragen zum Schwerpunktstudium. Eigentlich ist hierfür das Prüfungsamt der Fakultät zuständig.