Studienfachberatung
Herzlich Willkommen auf der Seite der Studienfachberatung! Wir sind für die Organisation des Studium der Rechtswissenschaft zuständig und beraten Studierende und Studieninteressierte bei Fragen rund um das Studium.
Öffnungszeiten
Schließung der regulären Sprechstunde während der vorlesungsfreien Zeit vom 31.08.2026 – 07.09.2026. Sondersprechstunde am 10.09.2026.
In der vorlesungsfreien Zeit: montags und mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr
In der Vorlesungszeit: montags, mittwochs und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Hinweis: Die Studiengangskoordinatoren sind wegen wichtiger Dienstangelegenheiten in der Montagssprechstunde erst ab 15:00 Uhr vor Ort. Eine Beratung durch die studentischen Aushilfen erfolgt ab 14:00 Uhr.
In der vorlesungsfreien Zeit: montags und mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr
Die Unterlagen für die Examensanmeldung werden ab Freischaltung der Online-Anmeldung des LJPA ausgestellt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Abholung.
Kontakt
Studienberatung der Rechtswiss. Fakultät
Albert-Ludwigs-Universität
Bertoldstraße 17 (Alte Uni)
Raum 212a
D-79085 Freiburg
Telefon: 0761 / 203-9015 (Montag bis Freitag) und 2143 (Montag bis Donnerstag)
Aufgaben
Die Studienfachberatung ist zuständig für alle studentischen Angelegenheiten, insbesondere für:
- die Beantwortung jeglicher Anfragen zum Rechtswissenschaftlichen Studium,
- die Einstufungen von Hochschul- und Studienfachwechsler/Innen,
- die Anerkennungen von auswärtigen Leistungen,
- das Bewerbungsverfahren zur Zusatzausbildung und zur Französischen Rechtsschule sowie die Anrechnung von Leistungen für diese Zusatzprogramme,
- die Beglaubigung von (Fakultäts-)Dokumenten,die Ausstellung von Leistungsübersichten für die Meldung zur Staatsprüfung (diese müssen nicht ausgedruckt mitgebracht werden),
- die Beglaubigung von Studienverlaufsbescheinigungen (=Datenkontrollblätter) für die Meldung zur Staatsprüfung (diese muss ausgedruckt mitgebracht werden),
- die Ausstellung sonstiger Bescheinigungen (Scheine und Zeugnisse, die einer Unterschrift des Dekans oder interner wie externer Dozent/Innen bedürfen, können eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen ),
- die Ausstellung von Pflichtpraktikumsbescheinigungen (nach Vorlage einer Praktikumszusage und unter Nennung von Zeitraum und Postanschrift der Praktikumsstelle),
- die Betreuung der Fakultätssatzungen (Studienplan,Studien- und Prüfungsordnung etc.),
- die Vorbereitung prüfungsrechtlicher Entscheidungen des Prüfungsbeauftragten (Studiendekan),
- sowie Beantragung der Diplomurkunde (nur durch schriftlichen Antrag; das Formular findet sich unter „Downloads“)
Hinweis: Ausgangspunkt der Beratung in den Sprechstunden ist das Konzept „Studierende beraten Studierende“, eine wertvolle Errungenschaft, die innerhalb der Universität Seltenheitswert besitzt. Die studentischen Aushilfen greifen dabei auf ihre profunden Kenntnisse und Erfahrungen zurück. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist in der Regel die Leitung der Studienberatung hinzuzuziehen.
Die Studienberatung beantwortet darüber hinaus auch Fragen zum Schwerpunktstudium. Eigentlich ist hierfür das Prüfungsamt der Fakultät zuständig.