Studienplan
Der Studienplan dient Ihnen als Orientierungshilfe, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen können und wie das Studium typischerweise aufgebaut ist. Neben dem offiziellen Studienplan stellen wir bei Bedarf auch alternative Studienpläne zur Verfügung, die eine abweichende individuelle Studiengestaltung aufzeigen.
Wenn Sie Fragen zur Planung haben oder eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
Fristen und Termine
Klausurtermine kleine Übungen
Die beiden Klausuren in den kleinen Übungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht werden ab dem Wintersemester 2024/25 nach Maßgabe der neuen Studien- und Prüfungsordnung jeweils am Ende der Vorlesungszeit geschrieben. Die Termine werden vom Studiendekan festgelegt. Die Termine für das Wintersemester 2025/26 sind:
Kleine Übung Zivilrecht (Prof. Hennemann/Prof. von Hein):
1. Klausur 17.01.2026 (Rückgabe/Besprechung für beide Klausuren 04.03.2026)
2. Klausur 30.01.2026
Kleine Übung Strafrecht (Dr. Linke):
1. Klausur 24.01.2026 (Rückgabe/Besprechung 09.02.2026)
2. Klausur 07.02.2026 (Rückgabe/Besprechung 23.02.2026)
Kleine Übung öffentliches Recht (Prof. Vöneky und Dr. Stein):
1. Klausur 20.01.2026 (Rückgabe/Besprechung 27.01.2026)
2. Klausur 03.02.2026 (Rückgabe/Besprechung: Bekanntgabe folgt)
Große Übung Zivilrecht (Prof. Lieder/Dr. Domisch)
- Klausur 03.12.2025 (Rückgabe/Besprechung 07.01.2026)
- Klausur 14.01.2026 (Rückgabe/Besprechung 04.02.2026)
Große Übung Strafrecht (Dr. Engelhart)
- Klausur 17.11.2025 (Rückgabe/Besprechung 15.12.2025)
- Klausur 12.01.2026 (Rückgabe Besprechung 02.02.2026)
Große Übung Öffentliches Recht (Prof. Jestaedt)
- Klausur 15.11.2025 (Rückgabe/Besprechung 09.12.2025)
- Klausur 17.01.2026 (Rückgabe/Besprechung 03.02.2026)
Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen alle in der Woche ab dem 20.10.2025!
Nähere Informationen zu Ihrer Arbeitsgemeinschaft finden Sie zu gegebener Zeit auch auf ILIAS. Informationen zum Belegungsverfahren finden Sie hier.
Bei Fragen und Problemen – auch zum Belegungsverfahren – wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Übungen
Wie die Vorlesungen im Jurastudium gliedern sich auch die Übungen in die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Es handelt sich um Lehrveranstaltungen, in denen exemplarisch juristische Falllösungen entwickelt und Klausuren und Hausarbeiten zur selbstständigen Bearbeitung (mit Korrektur und später erfolgender Besprechung) ausgegeben werden. Jede Übung wird im Winter- wie im Sommersemester angeboten.
Dabei wird zwischen den Kleinen Übungen und den Großen Übungen unterschieden. Die Kleinen Übungen sind wesentlicher Bestandteil der Zwischenprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen kleinen Übung ist die Teilnahme an der dazugehörigen großen Übung möglich.
Ein sogenannter Sitzschein ist in den Übungen und Arbeitsgemeinschaften nicht erforderlich. Ein regelmäßiger Besuch wird jedoch ausdrücklich empfohlen, da die Veranstaltungen gezielt auf die Prüfungsleistungen vorbereiten und den Lernerfolg maßgeblich unterstützen.
Jede Übung schließt mit zwei Prüfungsleistungen ab: einer Klausur und einer Hausarbeit. Dabei werden pro Semester je zwei Klausuren in einer Übung angeboten. In den Fortgeschrittenenübungen müssen diese beiden Leistungen zudem in einem engen zeitlichen Zusammenhang erbracht werden.
Das bedeutet konkret, sie müssen in den großen Übungen unmittelbar zeitlich aufeinanderfolgen:
Beispielhafter Ablauf:
- Vorlesungsfreie Zeit Wintersemester 2024/2025
- Hausarbeit 1
- Klausur 1
- Vorlesungsfreie Zeit Sommersemester 2025
- Hausarbeit 2
- Klausur 2
- Vorlesungsfreie Zeit Wintersemester 2025/2026
- Hausarbeit 3
Wann gilt eine Übung als bestanden?
Die Übung ist bestanden, wenn eine inhaltlich zusammenhängende Kombination aus Hausarbeit und Klausur erfolgreich absolviert wurde, z. B.:
- Hausarbeit 1 und Klausur 1
- Klausur 1 und Hausarbeit 2
- Hausarbeit 2 und Klausur 2
- Klausur 2 und Hausarbeit 3
Nicht bestanden ist die Übung hingegen, wenn die Prüfungsleistungen zeitlich nicht aufeinander folgen, z. B.:
- Hausarbeit 1 und Klausur 2
- Klausur 1 und Hausarbeit 3
In solchen Fällen fehlt der erforderliche Zusammenhang zwischen den beiden Prüfungsleistungen.
Die Anmeldung zu Übungen, Klausuren und Hausarbeiten erfolgt ausschließlich über das Campus-System HisInOne. Die Anmeldung zu einer Prüfung ersetzt nicht die Anmeldung zur Übung – und umgekehrt. Bitte beachten Sie bei den verschiedenen Anmeldungen auch stets die jeweiligen Fristen.
Die Hausarbeiten werden im der Regel zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit durch den Lehrstuhl des Übungsleiters ausgegeben. (Die Aufgabenstellungen sind auf ILIAS sowie zumeist auf der jeweiligen Institutshomepage verfügbar.).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die erfolgreiche Teilnahme an den kleinen Übungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht und an einem Grundlagenfach nachgewiesen wird. Jede Übung wird im Winter- wie im Sommersemester angeboten.
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen müssen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. Wer die drei Übungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, kann die fehlende(n) Übung(en) bis zum Ende des 6. Semesters nur noch einmal wiederholen, also im 5. oder im 6. Semester. Danach ist der Prüfungsanspruch für ein Studium mit dem Studienziel der Ersten juristischen Prüfung in Deutschland verloren.
Auf Ihren schriftlichen Antrag stellen wir Ihnen ein Zwischenprüfungszeugnis aus.