Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Pflichtfachstudium

Das Pflichtfachstudium im Jurastudium an der Universität Freiburg bildet die Grundlage für die Erste juristische Prüfung. Es umfasst die drei großen Rechtsgebiete – Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – sowie juristische Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie. Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium.

Im Grundstudium erwerben Studierende die methodischen und inhaltlichen Grundlagen. Es endet mit der Zwischenprüfung, die durch den erfolgreichen Abschluss der drei Übungen für Anfänger II (jeweils in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht) sowie dem Abschluss des Grundlagenfachs erreicht wird. Jede dieser Übungen umfasst eine Hausarbeit (während der vorlesungsfreien Zeit) und eine Klausur (und der Vorlesungszeit).

Im Hauptstudium werden die Kenntnisse vertieft und auf angrenzende Rechtsgebiete ausgeweitet. Auch hier gibt es drei Übungen für Fortgeschrittene – wiederum in den drei Rechtsgebieten –, die ebenfalls je eine Hausarbeit und eine Klausur beinhalten. Diese Übungen sind zwingend erforderlich für die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung.

Daraufhin folgt eine intensive Zeit der Examensvorbereitung, in der die Universität Freiburg ihre Examenskandidierenden durch ein umfangreiches Ex-o-Rep Programm unterstützt.

Zu den jeweiligen Fristen und Übungen konkret finden Sie unten mehr.

Studienplan

Fristen und Termine

Arbeitsgemeinschaften

Übungen

Zwischenprüfung

Praktische Studienzeit

Schlüsselqualifikationen

Studium im Ausland

Wissenschaftliches Arbeiten

Studienfachberatung

 

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