Diplom
Graduierung (Diplom)
Seit September 2021 ist es für die Albert-Ludwigs-Universität möglich, den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“/„Diplom-Jurist“ (kurz: „Dipl.-Jur.“) zu verleihen. Dieser Hochschulgrad wird auf Antrag zusätzlich zum Abschlusszeugnis (das vom LJPA ausgestellt wird) von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verliehen. Der Hochschulgrad selbst kann erst nach Aushändigung der Urkunde als akademischer Grad geführt werden (Beispiel: Dipl.-Jur. Maxi Musterfrau).