Promotion

An unserer Fakultät werden herausragende Dissertationen geschrieben.

Bei Interesse an einer Promotion wenden Sie sich bitte an unsere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Institutes (Institute und Lehrende).

Die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt, deren Neufassung am 25. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin kontaktieren.

Weitere Informationen zum Erwerb des Doktorgrads:

Annahmeverfahren als Doktorandin oder Doktorand

Einreichen der Dissertation zur Begutachtung und Antrag auf mündliche Doktorprüfung

Promotionsordnung

Nächste Termine für die mündlichen Doktorprüfungen

Pflichtexemplare

Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg

Doktorand*innenkonvent

Ombudspersonen

Weitere Angebote für Promovierende

Bei Fragen