Annahmeverfahren als Doktorandin oder Doktorand
- Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät.
- Antragstellung auf Annahme als Doktorand*in – Schritt für Schritt in HISinOne:
Beschreibung im Wiki.
Handbuch/Ausfüllhilfe zum DOC502 für Promotionsinteressierte. - Den Antrag DOC502 digital aus HISinOne über den Button „einreichen“ versenden.
Anschließend wird der Antrag zusätzlich ausgedruckt und postalisch an das Dekanat versendet.
Bitte fügen Sie in Papierform bei:- Das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung oder über die Zweite juristische Staatsprüfung oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Studienabschluss für Jurist*innen (im Original oder als beglaubigte Kopie).
- Das Formular zu laufenden oder vorausgegangenen Promotionsgesuchen, das Formular zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und das Formular zur Angabe ob und inwieweit im Rahmen einer akademischen Prüfung, Studienabschluss- oder Zwischenprüfung oder eine Staatsprüfung als schriftliche Arbeit eingereicht wurde, die das Thema der Dissertation in derselben oder einer abgewandelten Form ganz oder teilweise zum Gegenstand hatte.
- Ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als 6 Monate).
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79098 Freiburg
- Der Antrag mit den Anlagen wird geprüft. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.
- Unmittelbar mit Erhalt des Annahmebescheids nehmen Sie die Immatrikulation oder die Befreiung von der Immatrikulationspflicht im Studierendenbüro des Service Center Studium vor.
Die Abgabefristen für das Wintersemester 2026/2027:
20. Oktober 2026 für den 1. Promotionsausschuss am0 5. November 2026
07. Januar 2027 für den 2. Promotionsausschuss am 21. Januar 2027
Die Abgabefristen für das Sommersemester 2026:
22. April 2026 für den 1. Promotionsausschuss am 07. Mai 2026
23. Juni 2026 für den 2. Promotionsausschuss am 09. Juli 2026
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung der Fakultät.
Einreichen der Dissertation zur Begutachtung und Antrag auf mündliche Doktorprüfung
1. Einreichen der Dissertation zur Begutachtung
Nach der Fertigstellung Ihrer Dissertation, reichen Sie bitte zwei Druckexemplare und eine digitale Fassung auf einem USB-Stick sowie dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung persönlich oder postalisch beim Dekanat ein. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Ein Druckexemplar wird vom Dekanat an die Betreuungsperson zur Begutachtung weitergeleitet.
2. Gutachten und mündliche Doktorprüfung
Sobald beide Gutachten erstellt sind, werden sie mit der Arbeit an das Dekanat weitergeleitet.
Danach informieren wir Sie schriftlich über die Noten der Gutachten und den Zeitraum der nächsten Doktorprüfungen.
Die Aushändigung der Gutachten erfolgt erst nach den Doktorprüfungen.
Die Termine der jeweiligen Doktorprüfungen finden Sie unten (siehe „Nächste Termine für die mündlichen Doktorprüfungen“)
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79085 Freiburg
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung.
Promotionsordnung
Die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde in neuer Fassung am 25. Mai 2023 veröffentlicht und ist zum 26. Mai 2023 in Kraft getreten.
Doktorand*innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Promotion zugelassen waren, können gemäß § 45 Abs. 2 Promotionsordnung zwischen der Anwendung der Promotionsordnung in der Fassung vom 25.03.2023 und der Promotionsordnung nach der Bekanntmachung vom 18.03.2000 in der Fassung vom 11.11.2004 wählen.
Nächste Termine für die mündlichen Doktorprüfungen
Termine im Sommersemester 2026:
11. – 15. Mai 2026 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 22.04.2026)
13. – 17. Juli 2026 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 23.06.2026)
Termine im Wintersemester 2026/2027:
09. – 13. November 2026 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 20.10.2026)
25. – 29. Januar 2027 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 07.01.2027)
Pflichtexemplare
Folgende Pflichtangaben müssen bei den Vervielfältigungen auf der Rückseite des innenliegenden Titelblatts stehen:
Name des Dekans/der Dekanin
Name des Erstgutachters/der Erstgutachterin
Name des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin
Tag/Tage der mündlichen Prüfung(en)
Dissertationsort (Freiburg im Breisgau)
Erscheinungsjahr
Nach der Veröffentlichung der Dissertation müssen acht Pflichtexemplare kostenfrei im Dekanat eingereicht werden:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79085 Freiburg
Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg
Das Deutsch-Französische Doktorandenkolleg zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht gründet auf einer Kooperation der Universität Paris (Panthéon-Sorbonne), der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Universität Straßburg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung von Doktorand*innen verstärken, die sich mit Themen des Öffentlichen Rechts im Europäischen Vergleich befassen. Es richtet hierfür ein deutsch-französisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk ein, was insbesondere transnationale Doktorandenseminare sowie Übersetzungsworkshops organisiert und Mobilitätsbeihilfen für Studien im Ausland bereitstellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs.
Doktorand*innenkonvent
Der Doktorand*innenkonvent setzt sich aus allen zur Promotion angenommenen Doktorand*innen der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zusammen.
Die gewählten Vorstandsmitglieder des Konvents agieren als Interessenvertreter*innen der Doktorand*innen innerhalb und außerhalb der Universität. Der Konvent selbst kann Empfehlungen an die Organe der Hochschule aussprechen und dient als Kommunikationsplattform für die Doktorand*innen bei aufkommenden Fragen.
Weiterhin wird eine bessere Vernetzung der Promovierenden der Fakultät und der Universität angestrebt, wofür der Konvent als auch der Gemeinsame Arbeitsausschuss der Doktorand*innenkonvente (GAA) ein zentrales Forum bieten.
Für Fragen oder Anregungen zur Promotion steht der Konvent jederzeit zur Verfügung.
Der Vorstand des Konvents ist erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: vorstand.juradocs@jura.uni-freiburg.de
Weitere Informationen zum Konvent finden sich unter: https://uni-freiburg.de/jura-doktorand_innenkonvent/
Ombudspersonen
Ombudspersonen gemäß § 19 Abs. 1 Promotionsordnung sind gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 9. November 2023:
Professor Dr. Dietrich Murswiek
Professor Dr. Walter Perron
Weitere Angebote für Promovierende
Informationen und Angebote zu Förderung und Beratung des Graduate Centre (GraCe):
https://uni-freiburg.de/frs/grace/
Informationen und Angebote außerhalb von GraCe:
https://uni-freiburg.de/frs/grace/weitere-angebote/
Informationen zur Betreuungskultur an der Albert-Ludwigs-Universität und zu den Rahmenbedingungen für ein gutes Betreuungsverhältnis:
https://www.frs.uni-freiburg.de/de/iga/promotion/betreuungskultur
Informationen zur Forschungsförderung sowie ein umfassendes Angebot für Doktorand*innen finden Sie auf den Seiten der Freiburg Research Services (FRS) und des Graduate Centers (GraCe):
Informationen zur Immatrikulationspflicht/Pflicht zur Registrierung für Promovierende:
https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation