Master Lehramt Gymnasium-dual
Modellstudiengang als Quereinstieg
Der Masterstudiengang Lehramt Gymnasium – dual ist erster Bestandteil einer dreijährigen dualen Ausbildung für die Fächer Physik und Informatik. Der Modellstudiengang führt nach zwei Jahren zu einem Master of Education-Abschluss, der den Übergang in den verkürzten Vorbereitungsdienst ermöglicht.
Experience Day 2026:
Sie interessieren sich für den Studiengang aber benötigen noch mehr Informationen, um sich für den dualen Lehramts-Master zu entscheiden? Wir bieten Anfang Mai 2026 wieder einen Experience Day in Freiburg an. Nähere Informationen dazu werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Informationsveranstaltungen
In einer 30-minütigen Online-Infoveranstaltung via Webex stellen die Modellstandorte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart das neue Studienmodell „Dualer Lehramtsbezogener Master“ vor.
Neben Informationen zu Voraussetzungen, Studienaufbau und Standortspezifika, gibt es die Gelegenheit mit den Studienkoordinator*innen ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen.
Weitere Termine:
Lunchtalk (12:30-13:00 Uhr): 20. Mai 2026
Dinnertalk (17:30-18:00 Uhr): 29. April 2026
Detaillierte Informationen:
Detaillierte Informationen zu Aufbau und Modulen, sämtliche Dokumente sowie Unterlagen das Ausbildungsverhältnis zum Land Baden-Württemberg betreffend, finden Sie auf der Seite der Fakultät für Mathematik.
Auf einen Blick
Studium und integrierter Vorbereitungsdienst Physik und Mathematik / Informatik und Mathematik als Quereinstieg
| Abschluss: Master of Education (M.Ed.) und Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium | ||||
| Dauer: 4 Semester Studiengang M.Ed. (Universität Freiburg) 1 Jahr verkürzter Vorbereitungsdienst (SAF Freiburg) | ||||
| Credits: 120 ECTS-Punkte | ||||
| Studienbeginn: zum Wintersemester, der Vorlesungszeit ist ein erstes Schulpraktikum von vier Wochen vorgeschaltet. | ||||
| Bewerbung: online Bewerbungsfrist: 1. Mai – 31. Mai – zulassungsbeschränkt (20 Plätze) – Zulassung ins höhere Semester ist nicht möglich – Parallele Bewerbung um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis beim Regierungspräsidium Freiburg notwendig. | ||||
| Voraussetzungen: – abgeschlossenes Fachbachelorstudium in den Fächern Physik oder Informatik – nicht möglich mit einem lehramtsbezogenen Bacherlorabschluss in Physik oder Informatik Die Zulassungs- und Auswahlkriterien finden Sie unter Informatik und Physik. | ||||
| Beratung: Zu Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien berät die Studiengangkoordinatorin Dr. Susanne Knies: lehramt-dual@zv.uni-freiburg.de | ||||
| Vorteile: – Vollständige Ausbildung zur Gymnasial-Lehrkraft in nur drei Jahren – Praxisbezug von Anfang an – verbunden mit einem Einkommen |
Hintergrund:
Zum Wintersemester 2024/2025 führt Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellversuchs in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge ein. Diese bestehen aus einem viersemestrigen Masterstudium in enger Zusammenarbeit von Hochschulen und Seminaren mit umfangreichen Praxisphasen. An die lehramtsbezogenen dualen Masterstudiengänge schließt sich ein verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an. Damit bietet das Land einen neuen und zusätzlichen Weg ins Lehramt an. Der duale lehramtsbezogene Master richtet sich an Absolvent*innen einschlägiger Fachbachelorstudiengänge ohne lehramtsbezogene Elemente, die Lehrer*in werden möchten.
Die Universität Freiburg bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Seminar für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit 20 Studienanfänger*innenplätze fürs Lehramt Gymnasium mit den Fächerkombinationen Physik – Mathematik oder Informatik – Mathematik an.
Auf diesem Weg können Sie bereits nach drei Jahren eine Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium erwerben.
Das Studium wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (kein Arbeitsverhältnis, kein Beamtenverhältnis) zum Land Baden-Württemberg durchlaufen. Die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis ist Voraussetzung, um einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang absolvieren zu können. Studierende erhalten eine Unterhaltsbeihilfe.