Elemente und Termine im Wintersemester 2025/26
Modul Bildungswissenschaften (10 ECTS-Punkte)
Vorlesung: Einführung in die Bildungswissenschaften (4 ECTS-Punkte 1):
- Herr Dr. Johannes Vollmer, montags, 14 (c.t.) bis 16 Uhr (13.10.2025 bis 02.02.2026)
Vorbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt 1) , eintägiger Workshop:
- Entweder Samstag, 21.02.2026 oder Mittwoch, 25.02. oder Donnerstag, 26.02. oder Samstag, 28.02., jeweils 9 (s.t.) bis 17 Uhr (Studierende: Bitte halten Sie sich mind. zwei der vier Tage ganztägig frei, falls sich kurzfristig Änderungen ergeben).
Orientierungspraktikum in der Schule (4 ECTS-Punkte):
- 02.03. bis 20.03.2026 (3 Wochen Vollzeit)
Nachbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt), Workshop halbtags:
- Montag, 23.03. oder Samstag, 28.03.2026, 9:00 bis 12:30 Uhr oder 13:30 bis 17:00 Uhr
(Studierende: Bitte halten Sie sich mind. einen der beiden Tage ganztägig frei, falls sich kurzfristig Änderungen ergeben).
1 Prüfungsordnungsänderung ab WS 2017/18
Begleitheft und Anhang Praktikumsaufgaben
Begleitheft:
Die pädagogische Hochschule Freiburg und die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg haben in der School of Education FACE ein gemeinsames Konzept für das OSP entwickelt und geben ein Begleitheft heraus. Das Begleitheft für das WS 25/26 finden Sie ab Februar hier.
Begleitmaterialien – Portfolio Teil 2 (Aufgaben während des Praktikums):
Die Begleitmaterialien mit Arbeitsanweisungen und Vorlagen zu allen Aufgaben für das Praktikum finden Studierende auf der zentralen Lernplattform ILIAS . Interessierten Lehrkräften werden die Aufgaben bei Interesse per E-Mail zugesandt.
Zentrale Lernplattform ILIAS
Auf der zentralen Lernplattform ILIAS finden Sie eine monatliche Übersicht über die anfallenden Aufgaben zur Vorbereitung des Orientierungspraktikums, sowie Vorlagen für die Bearbeitung der Aufgaben, die Sie nutzen können.
Den ILIAS-Kursraum zum OSP im WS 2025/26 finden Sie ab dem 13. Oktober 2025 hier. (Anmeldung mit myAccount der Uni Freiburg ist nötig).
Als Teilnehmende der Vorlesung „Einführung in die Bildungswissenschaften“ werden Sie in der ersten Semesterwoche des Wintersemesters automatisch als Mitglied im ILIAS-Kursraum zum Orientungspraktikum hinzugefügt.
Sie haben die Vorlesung bereits in früheren Semestern absolviert?
Bitte melden Sie sich per E-Mail an osp@zfs.uni-freiburg.de bei uns mit Ihrer Matrikelnummer und der Info, dass Sie Studierende*r in höheren Semestern sind. Wir nehmen Sie dann gerne im ILIAS-Kursraum auf.
Belegung/Abmeldung sowie Bewerbung um einen Praktikumsplatz
- Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt ab Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters über das Kultusportal Baden-Württemberg.
- Weitere Informationen und Hinweise zum Bewerbungsprozess finden Sie in unserem Merkblatt für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz.
- Bitte laden Sie uns die Praktikumszusage als pdf auf ILIAS hoch, sobald Sie sie von der Schule erhalten haben, möglichst bis 31.01.2026. Der ILIAS-Kursraum zum Orientierungspraktikum geht mit Start der Vorlesungszeit online.
Belegung der drei Veranstaltungen Vor- und Nachbereitungsworkshop sowie Orientierungspraktikum
- Für den Vorbereitungsworkshop müssen Sie sich eigenständig im Campus Management HISinOne anmelden, innerhalb von folgendem Zeitraum: 01.12.2025 (9:00 Uhr) – 18.01.2026 (23:59 Uhr)
- Für das Orientierungspraktikum und den Nachbereitungsworkshop werden Sie Ende Januar 2026 automatisch durch das ZfS im Campus Management zugelassen.
- Hier sind die einzelnen Schritte des Verfahrens erläutert:
Abmeldung
Wenn Sie sich abmelden möchten bzw. wenn Sie sich abmelden müssen, informieren Sie bitte das ZfS (osp@zfs.uni-freiburg.de) – falls das Praktikum betroffen ist, zusätzlich bitte immer auch die Schule. Ferner beachten Sie bitte unsere Teilnahmebedingungen (s.u.).
Teilnahmeinformationen und -bedingungen
Vorbereitungsworkshop
Anwesenheit:
- Anwesenheitspflicht, regelmäßige Teilnahme
- Maximal mögliche Fehlzeit: Eine halbe Stunde
Bei Überschreiten der maximal möglichen Fehlzeit ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich: Sie müssen den Vorbereitungsworkshop erneut absolvieren.
Orientierungspraktikum
Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung Einführung in die Bildungswissenschaften und erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsworkshop
- Vollzeitpraktikum (40 Stunden/Woche inklusive Aufgaben), Anwesenheitspflicht (Details siehe Abschnitt Leistungsanforderungen)
- Maximal mögliche Fehlzeit (in Absprache mit der Schule): drei Tage
- Bei Fehlzeiten müssen Sie umgehend die Schule bzw. die betreuende Lehrkraft informieren
- Bei Überschreiten der maximal möglichen Fehlzeit ist eine Fortsetzung des Praktikums nicht möglich: Sie müssen es erneut absolvieren und in diesem Falle die Schule bzw. die betreuende Lehrkraft sowie das ZfS (osp@zfs.uni-freiburg.de) informieren.
Hinweis: Bei Praktikumsstart werden Sie in der Schule bezüglich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG § 35) sowie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgeklärt. Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit:
Sie geben diese zu Antritt des OSP unterschrieben in der Schule ab. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Schule wenden.
Nachbereitungsworkshop
Voraussetzung: Ordnungsgemäße Durchführung des Orientierungspraktikums (inkl. Vorlesung und Vorbereitungsworkshop)
Anwesenheit:
- Anwesenheitspflicht, regelmäßige Teilnahme
- Keine Fehlzeit erlaubt
- Bei Fehlzeiten ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich: Sie müssen den Nachbereitungsworkshop erneut absolvieren.
Leistungsanforderungen
Vorbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt 1)
- Anwesenheitspflicht, regelmäßige Teilnahme
Orientierungspraktikum (4 ECTS-Punkte)
- Ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums:
Das OSP findet als dreiwöchiges Vollzeitpraktikum an 5 Tagen pro Woche statt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 8 Stunden, davon sollten Sie 4-5 Stunden an der Schule verbringen, um dort u.a. die Praktikumsaufgaben durchzuführen und sich auch darüber hinaus aktiv in den Schulalltag einzubringen. Zeiten davor, dazwischen oder danach können Sie zur Vor- und Nachbereitung der Praktikumsaufgaben nutzen. Bitte nehmen Sie in Absprache mit der Sie betreuenden Lehrkraft auch Möglichkeiten wahr, sich am Nachmittag in schulische Aktivitäten (Nachmittagsunterricht, Elternabende, AGs, Konferenzen, Projekttage, Ausflüge, Austausch mit anderen Lehrkräften…) einzubringen.Die ordnungsgemäße Durchführung weisen Sie durch eine Praktikumsbestätigung der Schule nach.
- Bitte laden Sie uns die Praktikumsbestätigung als pdf auf ILIAS hoch, sobald Sie sie von der Schule erhalten haben, möglichst bis 23.03.2026, 9:00 Uhr.
- Durchführung der Pflichtaufgaben zu Portfolio Teil 2 (s. Begleitheft Kapitel 2.4) sowie Hochladen auf ILIAS bis 23.03.2026, 9:00 Uhr.
Nachbereitung des Orientierungspraktikums (1 ECTS-Punkt)
- Anwesenheitspflicht, regelmäßige Teilnahme
- Im Anschluss an den Workshop: Durchführung der Pflichtaufgaben zu Portfolio Teil 3 (s. Begleitheft Kapitel 3) sowie Hochladen auf ILIAS bis 01.05.2026.
1 Prüfungsordnungsänderung ( Anlage C) seit WS 2017/18
Versicherungsschutz
Unfallversicherung
Im Praktikum besteht für Sie Unfallversicherungsschutz. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Freiburg:
https://www.swfr.de/geld/versicherungen
Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Sie allein unterrichten, sondern immer in Zusammenarbeit oder Begleitung von Lehrkräften. Sollten Sie in Absprache mit der Schulleitung und in gegenseitigem Einvernehmen dennoch einzelne Stunden alleine unterrichten, muss sichergestellt sein, dass die Schule oder eine Lehrkraft Sie mit unter ihren Versicherungsschutz nimmt und dies im Schadensfall auch gegenüber der Versicherung vertritt. Studierende haben lediglich subsidiären Versicherungsschutz (Haftpflicht). Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite des Studierendenwerks Freiburg: https://www.swfr.de/geld/versicherungen
Um den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu vermeiden, sollten zudem die*der Schulleiter*in und/oder die verantwortliche Lehrkraft mit Ihnen vorher besprechen, an wen man sich in schwierigen Situationen unmittelbar wenden kann und was im Notfall zu tun ist. In besonders gefahrenträchtigen Unterrichtssituationen (Sportunterricht, naturwissenschaftliche Experimente etc.) sollte die Schule Sie unter keinen Umständen alleine lassen.
Schlüsselversicherung
Es wird nicht erwartet, dass Sie Schulschlüssel erhalten. Gibt eine Schule dennoch Schlüssel aus, gilt Folgendes: Studierende sind nicht gegen den Verlust versichert. Wenn die Schule das Risiko des Schlüsselverlusts nicht übernehmen möchte, wäre Ihnen eine private Haftpflichtversicherung unter Einschluss einer Schlüsselversicherung zu empfehlen.
Masernschutz bei Praktika im Lehramtsstudium
Zum 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die an Schulen tätig werden sollen, der Schulleitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Dies betrifft sämtliche Praxisphasen im Lehramtsstudium wie auch das Referendariat.
Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie an der Schule nicht tätig werden, d.h. dass die entsprechende Schulpraxisphase erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgtem Nachweis der Masernschutzimpfung absolviert werden kann. Weitere Informationen und eine Musterbescheinigung finden Sie hier:
Infektionsschutz und Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Bei Praktikumsstart werden Sie in der Schule bezüglich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG § 35) sowie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgeklärt.
Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit:
Sie geben diese zu Antritt des Orientierungspraktikums unterschrieben in der Schule ab. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Schule wenden.
Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen
Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG finden nun auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Es gilt nicht nur für Frauen in Beschäftigung, sondern erstmals u.a. auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Hochschulveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden. Bei externen Praktika ist in der Regel die Einrichtung, mit der das Praktikumsverhältnis vereinbart wurde (also für das OSP die Schule), Arbeitgeber im Sinne des Mutterschutzgesetzes.
Wir bitten schwangere und stillende Studentinnen, sich möglichst zeitnah zu informieren und beraten zu lassen:
- Was die Teilnahme an den Vor- und Nachbereitungsworkshops angeht, so finden Sie detaillierte Informationen und Beratungsangebote des Service Center Studium (SCS).
- Bezüglich der Teilnahme am Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Lehrkraft der Schule.
Leistungsverbuchung
Das ZfS verbucht die jeweils vorgesehenen ECTS-Punkte, sobald alle erforderlichen Studienleistungen erfolgreich erbracht und die Portfolios gesichtet wurden. Einsehen können Sie die verbuchten Studienleistungen ab August/September über Ihre Leistungsübersicht in HISinOne.
