Promotionsberatung
Annahme als DoktorandIn
Wenn Sie an der Philosophischen Fakultät promovieren möchten, müssen Sie zunächst eine Betreuungszusage von einer zur Promotionsbetreuung berechtigten Person erhalten.
Nach der Betreuungszusage schließen DoktorandIn und BetreuerIn eine Promotionsvereinbarung ab. Änderungen hinsichtlich der wissenschaftlichen Fragestellung des Dissertationsprojektes und der einzelnen Qualifizierungselemente sind möglich.
Für die Annahme als DoktorandIn an der Philosophischen Fakultät ist ein Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser fällt seine Entscheidung in der Regel innerhalb von drei Monaten und teilt den BewerberInnen die Entscheidung schriftlich mit.
Informationen zur Annahme als DoktorandIn sowie zur Durchführung des Promotionsverfahrens können auf der Website der Gemeinsamen Kommission oder unter folgenden Links abgerufen werden:
Nachdem sie an der Fakultät als DoktorandIn angenommen sind, müssen sich Promovierende immatrikulieren. Dies gilt grundsätzlich auch für Promovierende, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Freiburg stehen. Der Antrag auf Immatrikulation ist beim Service Center Studium (SCS) einzureichen.
Falls Sie nicht der Immatrikulationspflicht unterliegen oder sich gegen die Immatrikulation entschieden haben, müssen Sie sich als DoktorandIn registrieren. Die Registrierung erfolgt, wie die Immatrikulation beim Service Center Studium.
Weitere Informationen zu Immatrikulations- und Registrierungspflicht finden Sie auf der Website der Freiburg Research Services (FRS) und des Service Center Studium.
Promotionsverfahren
Sobald das Promotionsverfahren eröffnet werden soll, spätestens aber mit der Einreichung der Dissertation, ist ein schriftlicher Antrag beim Promotionsausschuss einzureichen. Um nach der Abgabe der Dissertation eine zügige Einleitung des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen, rät der Promotionsausschuss, den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bereits vier Wochen vor der geplanten Abgabe der Dissertation einzureichen. Der Promotionsausschuss entscheidet in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen von Antragsunterlagen und Dissertation über die Zulassung zum Promotionsverfahren und benachrichtigt die DoktorandInnen postalisch über die Zulassung zum Promotionsverfahren.
Ist die Zulassung erfolgt, bestellt der Prüfungsausschuss Erst- und Zweitgutachtende für die Beurteilung der Dissertation sowie eine „Lesekommission“, die zu den Beurteilungen der Dissertation schriftlich Stellung nimmt. Ist das gesamte Begutachtungsverfahren abgeschlossen, entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel innerhalb einer Woche über die Annahme bzw. Ablehnung der Dissertation und benachrichtigt die Promovierenden schriftlich über die Zulassung zur mündlichen Doktorprüfung.
Wurde das Promotionsverfahren mit Erfolg abgeschlossen, erhalten Promovierende in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Protokolls über die mündliche Prüfung eine Bescheinigung über das Bestehen der Doktorprüfung.
Informationen zur Annahme als DoktorandIn sowie zur Durchführung des Promotionsverfahrens können auf der Website der Gemeinsamen Kommission oder unter folgenden Links abgerufen werden:
Anlaufstellen für Interessierte und Promovierende
Die IGA ist die zentrale Anlaufstelle der Universität für alle Fragen rund um die Promotion und eine Abteilung der Freiburg Research Services (FRS), die WissenschaftlerInnen der Universität in allen Belangen der Forschungsförderung zur Seite steht. Eine Übersicht der jeweiligen Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Der GAA ist das zentrale Organ der Interessenvertretung für die Statusgruppe der Promovierenden an der Universität Freiburg. Fach- und fakultätsübergreifend werden hier die Anliegen aller Promovierenden gesammelt und an die entscheidenden Stellen herangetragen.
Die PhiloDocs setzen sich aus allen zur Promotion angenommenen DoktorandInnen der Philologischen und der Philosophischen Fakultät Universität Freiburg zusammen und vertreten die Interessen der Promovierenden gegenüber Stellen innerhalb und außerhalb der Universität. Zur Promotion angenommene DoktorandInnen haben die Möglichkeit, an den Sitzungen des Konvents teilzunehmen, sich an Diskussionen zu beteiligen und an Entscheidungen mitzuwirken, die sie als Promovierende direkt betreffen.
Eine Liste der jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie hier.
Promotionsprogramme der Universität
Die Graduiertenschule Humanities ermöglicht Promovierenden der Philologischen, der Philosophischen und der Theologischen Fakultät die Möglichkeit, ihre Projekte in einem interdisziplinären Umfeld durchzuführen.