Immatrikulation als Promovierende beantragen
Sie können immatrikuliert werden, wenn Sie die Immatrikulation ordentlich beantragt haben und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Immatrikulation für Promovierende erfolgt unmittelbar nach der Annahme als Doktorand*in und kann jederzeit im Semester beantragt werden, es gelten hierfür nicht die üblichen Immatrikulationsfristen für Studierende.
Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation für Promovierende
- Kopie des Annahmebescheides als Doktorand*in (von der Fakultät)
- Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (wird zurückgegeben). Sofern Sie bereits an der Universität Freiburg immatrikuliert sind/waren, brauchen Sie zur Immatrikulation als Promovierende/r nicht erneut eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einreichen.
- Original oder amtlich beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse (Bachelor und Master) sowie vollständige Leistungsübersicht (transcript of records). Falls Sie Ihren Master Abschluss an der Universität Freiburg absolviert haben, benötigen wir keine beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses.
- Beleg über den bezahlten Semesterbeitrag
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Exmatrikulation (keine Exmatrikulationsbescheinigung von Amts wegen) von allen bislang besuchten deutschen Hochschulen, sofern Sie bisher nicht ausschließlich an der Universität Freiburg studiert haben. Die Bescheinigungen müssen Angaben zum Studiengang, Fachsemester, Hochschulsemester, Zeitraum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation enthalten.
- Sofern Sie die Unterlagen postalisch einreichen: einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (für Deutschland 1,80 Euro) im Format DIN C4 für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen.
Sobald die Immatrikulation vollzogen wurde, erhalten Sie per E-Mail das Initialpasswort für Ihren Studierendenaccount sowie per Post Ihre UniCard (sofern Sie eine Postanschrift in Deutschland hinterlegt haben). Nach Erhalt Ihres Accounts können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung im Campus Management System HISinOne selbst abrufen.
Befreiung von der Immatrikulationspflicht als Promovierende*r
Falls Sie nicht der Immatrikulationspflicht unterliegen und sich gegen die Immatrikulation entschieden haben, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht stellen. Die Antragsstellung erfolgt, wie die Immatrikulation, nach der Annahme als Doktorand*in.
Erforderliche Unterlagen für die Befreiung von der Immatrikulation
- Annahmebestätigung der Fakultät
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation oder Befreiung für Promovierende
- Kopie des Arbeitsvertrags. Der Arbeitsvertrag muss mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Albert-Ludwigs-Universität bzw. durch das Universitätsklinikum, abgeschlossen sein. Anderwärtig geschlossene Arbeitsverträge berechtigen nicht zur Befreiung von der Immatrikulationspflicht
Bitte beachten Sie: die Befreiung gilt immer nur für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages. Falls Sie einen neuen Arbeitsvertrag ausgestellt bekommen und für einen längeren Zeitraum befreit werden möchten, legen Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag bitte dem Studierendenbüro im Service Center Studium vor. Falls Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, bevor Ihr Promotionsverfahren abgeschlossen ist, müssen Sie sich für die restliche Zeit immatrikulieren.
Bei Fragen, ob Sie der Immatrikulationspflicht unterliegen, welcher Status für Sie vorteilhafter ist, oder welche Vor- und Nachteile die Befreiung bzw. die Immatrikulation mit sich bringen, wenden Sie sich bitte an: Hanna Mahler (Freiburg Graduate Center).
Abschlussphase Ihrer Promotion
Die Immatrikulationspflicht besteht bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung. Darüber hinaus können Promovierende freiwillig weiter immatrikuliert bleiben, bis die Promotion mit der Aushändigung der Urkunde vollzogen wird. Falls Sie nach Ihrer mündlichen Prüfung nicht mehr weiter immatrikuliert bleiben möchten, beantragen Sie bitte im Studierendenbüro im Service Center Studium Ihre Exmatrikulation. Falls Sie die Exmatrikulation nicht beantragen und sich nicht rückmelden, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert.
Wenn es für Sie Vorteile hat, können Sie sich nach der mündlichen Prüfung bis zur Urkundenaushändigung weiter rückmelden. Dadurch haben Sie z.B. weiter Zugriff auf Ihr studentisches E-Mail-Postfach, in HISinOne hinterlegte Informationen, Speicherorte, e-Ressourcen und andere universitäre Services. In diesem Fall beantragen Sie bitte nach der Aushändigung der Urkunde Ihre Exmatrikulation. Bei Nichtbeantragung der Exmatrikulation werden Sie zum Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert.
Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde. Nur in besonderen Fällen kann die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erfolgen. Eine rückwirkende Exmatrikulation für ein vergangenes Semester ist nicht möglich.
Studienbegleitende Promotion in Medizin
Falls Sie bereits im Staatsexamensstudiengang Humanmedizin oder Zahnmedizin immatrikuliert sind und studienbegleitend in Humanmedizin oder Zahnmedizin promovieren, müssen Sie den Antrag auf Fachwechsel ausfüllen und ihn beim Studierendenbüro im Service Center Studium einreichen.
Immatrikulation als internationale*r Gastdoktorand*in beantragen
Um sich an der Universität Freiburg immatrikulieren zu können, kommen Sie bitte mit den folgenden Unterlagen in die Sprechstunde des Studierendenbüros im Service Center Studium. Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher, englischer oder französischer Sprache ein. Wenn Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache ausgestellt sind, benötigen wir einfache Kopien der Übersetzungen.
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation
- Betreuungszusage Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin an der Universität Freiburg (formloses Schreiben)
- Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten): muss in beiden Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt werden. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Freiburg“ an. Die Absendernummer der Hochschule lautet H 0000099. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden.
- Hochschulzugangsberechtigung im Original oder amtlich beglaubigter Kopie
- Original oder amtlich beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse (Bachelor und Master) sowie vollständige Leistungsübersicht (transcript of records)
- Falls Sie bereits zuvor an einer Hochschule in Deutschland studiert haben: Exmatrikulationsbescheinigung
- Beleg über den bezahlten Semesterbeitrag