Nachweis über die Krankenversicherung zur Immatrikulation
Die Meldung über Ihren Versichertenstatus erfolgt auf digitalem Weg zwischen der Krankenkasse und der Universität Freiburg (Gemäß 199a SGB V). Wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind: Fordern Sie bei dieser die Übermittlung „Meldegrund 10 für die Universität Freiburg“ an, dies gilt auch, wenn Sie das 30. Lebensjahr überschritten haben und von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind. Die Krankenkasse übermittelt die notwendigen Angaben elektronisch direkt an die Universität Freiburg. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Die Absendernummer der Hochschule lautet H 0000099.
Sofern Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, z.B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung können Sie frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse die elektronische Meldung „Meldegrund M10 für die Universität Freiburg“ für Sie übernehmen soll.
Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln
Damit Ihre nächste Rückmeldung problemlos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung zum Krankenkassenwechsel (M11). Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung – diese übermittelt uns anschließend die erforderliche Meldung.
Internationale Studierende
Alle neu zugelassenen internationalen Studierenden müssen sich vor der Immatrikulation mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen – unabhängig davon, wie sie aktuell versichert sind. Die Krankenkasse prüft, ob ein ausreichender Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht, und sendet anschließend die elektronische Meldung M10 an die Universität Freiburg.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für internationale Studierende:
Bewerber*innen aus den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, können sich bei Vorlage der EHIC bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland von der zusätzlichen Versicherung in Deutschland befreien lassen. Kontaktieren Sie vor Ihrer Ankunft oder gehen Sie mit der EHIC nach Ihrer Ankunft in Freiburg zu einer gesetzlichen Krankenkasse und bitten Sie um elektronische Übermittlung „Meldegrund 10 für die Universität Freiburg“. Sie erhalten kein Papierdokument, die Krankenkasse übermittelt die notwendigen Angaben direkt an die Universität Freiburg. Wir möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen: Mit einer EHIC erhalten Sie im Krankheitsfall normalerweise nur medizinisch notwendige Leistungen nach deutschem Recht.
Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind oder eine spezielle private Krankenversicherung für Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Freiburg bescheinigen lassen, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Dies gilt auch für DAAD-Stipendiat*innen, die über den DAAD versichert sind. Kontaktieren Sie dazu eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung, per E-Mail oder persönlich und legen ihre Versicherungsunterlagen vor. Bitten Sie um elektronische Übermittlung („Meldegrund 10“) an die Universität Freiburg. Sie erhalten kein Papierdokument, die Krankenkasse übermittelt die Angaben direkt an die Universität Freiburg. Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gilt für Ihr gesamtes Studium in Deutschland. Sie können im Laufe Ihres Studiums nicht von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.