Fachliche und organisatorische Anliegen
Fragestellungen und Probleme, die Ihr Studium betreffen, können unter anderem in folgenden Bereichen auftreten:
- Vielfalt von Lehr-, Lern- und Prüfungsformen
- Planbarer und verlässlicher Studienbetrieb (z. B. rechtzeitige Information über Veranstaltungs- und Prüfungsmodalitäten und Termine, aussagekräftige Modulhandbücher)
- Regelmäßige Evaluation und Rückmeldung der Ergebnisse
- Auslandsaufenthalte: Möglichkeiten, Informationen, Anrechnung
Fragen zu diesen Themenbereichen adressieren Sie am besten bei den jeweiligen Ansprechpartner*innen in Ihrer Fakultät. Dort gibt es definierte Zuständigkeiten und Kommunikationsketten:
Falls es Probleme im Zusammenhang mit einer konkreten Lehrveranstaltung gibt, sollte zunächst das direkte Gespräch mit der Lehrperson oder der/dem Modulverantwortlichen gesucht werden. Falls dies nicht zielführend ist, können Sie die Studiengangkoordination kontaktieren. Bei persönlich belastenden Themen können Sie sich parallel oder alternativ auch vertraulich in der Zentralen Studienberatung im Service Center Studiumberaten lassen (siehe jeweils unten).
Die Studiengangkoordination hat den Überblick über den gesamten Studiengang. Sie kann Ihnen organisatorische Besonderheiten oder Unregelmäßigkeiten erläutern und sich ggf. Ihrer Anliegen annehmen.
Sollte Ihr Anliegen dort nicht geklärt werden, ist die Studiendekanin bzw. der Studiendekan als verantwortliche Person für Beschwerden im Studienbetrieb zuständig: Laut § 26 Abs. 5 Landeshochschulgesetz haben Studierende das Recht, die Studiendekanin oder den Studiendekan auf Mängel hinzuweisen und eine Erörterung in der Studienkommission zu beantragen. Antragstellende werden über das Ergebnis informiert.
In begründeten Fällen – beispielsweise wenn eine Reaktion der zuständigen Stellen ausbleibt – können Sie sich an die Prorektorin bzw. den Prorektor für Studium und Lehre wenden.
Persönliche Herausforderungen
Das Service Center Studium ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium. Falls Ihr Anliegen nicht direkt im Service Center Studium gelöst werden kann, werden Sie an die passenden Ansprechpersonen weitervermittelt.
Neben administrativen Fragen (z. B. zu Immatrikulation, Studierendenstatus, Urlaubssemester, Studienabschluss können Sie sich in der Zentralen Studienberatung vertraulich beraten lassen.
In Phasen von Stress, Ängsten und/oder depressiven Gedanken, können die folgenden Angebote hilfreich sein:
Wenn Sie mit einer Person aus Ihrem Freundes- oder Studienumfeld in Kontakt sind, die sich gerade in einer Krise befindet, finden Sie in diesem Beitrag Informationen und Unterstützung dazu.
Selbstverständlich können Sie auch einen Termin bei der Zentralen Studienberatung im Service Center Studium ausmachen um das Thema zu besprechen und für sich einen guten Umgang damit zu finden.
Bei rechtlichen Fragen oder Problemen können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung sowohl zu juristischen Anliegen rund um Ihr Studium als auch zu rechtlichen Themen des Alltags.
Angebote und Tipps rund um das Thema Mentale Gesundheit
Schwerwiegende Ordnungsverstöße durch Studierende
Die Universität Freiburg ist ein Ort der Mitmenschlichkeit und zeichnet sich durch ein Klima von gegenseitigem Respekt und Toleranz aus. Alle ihre Mitglieder sind um einen wertschätzenden Umgang miteinander bemüht. Dennoch kann es gelegentlich zu Verhalten einzelner Studierender kommen, die den Studienbetrieb und das Wohlbefinden aller beeinträchtigen können.
Unter Ordnungsverstößen sind Handlungen zu verstehen, die durch Anwendung von, Aufforderung zur oder Bedrohung mit Gewalt den Universitätsbetrieb nachhaltig beeinträchtigen, die Rechte anderer Universitätsmitglieder erheblich einschränken, vorsätzliche Straftaten zum Nachteil von Universitätsmitgliedern darstellen oder schwerwiegende Fälle sexueller Belästigung umfassen. In diesen Fällen können Sie sich an den Ordnungsausschuss wenden.
Der Ordnungsausschuss ist nicht für alltägliche Konflikte, Missverständnisse oder geringfügige Verstöße zuständig – hierfür stehen die regulären Beratung‑ und Klärungsstellen der Universität bereit, die oben aufgelistet sind. Die Universität fühlt sich dem Grundsatz verpflichtet, Konflikte möglichst frühzeitig, niederschwellig und im Einvernehmen zu klären.
Ordnungsmaßnahmen nach unserer Satzung ersetzen außerdem keine akuten, schutzgebenden Sofortmaßnahmen zur Beendigung einer Situation vor Ort. Sie sind sanktionierend, da sie ein schwerwiegendes Fehlverhalten rückwirkend aufarbeiten und ggf. ahnden. Sie dienen nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr. Das strukturierte Verfahren des Ordnungsausschusses sichert eine sachliche, faire Aufklärung und gewährleistet verbindliche Konsequenzen im Rahmen der Universität.