Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Finanzierung

BAföG und Behinderung/Krankheit

Im BAföG, das auch für Studierende mit Beeinträchtigung ohne genügend Eigenmittel die prioritäre Leistung im Studium ist, sind für die Zielgruppe verschiedene Kompensationsmöglichkeiten vorgesehen. Beispielsweise darf in bestimmten Fällen aufgrund von Behinderung/Krankheit die Altersgrenze überschritten werden. Auch eine Verzögerung des Studiums kann geltend gemacht werden. Bitte besprechen Sie Ihre Situation möglichst frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson beim BAföG-Amt.

Stiftungen und Stipendien

Befreiung von der Gebührenpflicht

Bei einem Zweitstudium und einem Studium für internationale Studierende werden Studiengebühren erhoben. Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach § 2 SGB IX können sich von diesen Gebühren befreien lassen.

Urlaubssemester

Studierende, die sich aufgrund einer längeren Krankheitsphase im Urlaubssemester befinden, haben in dieser Zeit keinen BAföG-Anspruch. Bitte beachten Sie, dass bereits erhaltene BAföG-Leistungen für diesen Zeitraum zurückgezahlt werden müssen. Bei krankheitsbedingter Unterbrechung des Studiums, die länger als 3 Monate andauert, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Pflege- und Krankenversicherung

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist die Wahl der Krankenkasse von besonderer Bedeutung, da der Umfang von Leistungen stark variieren kann. Informieren Sie sich eingehend über die Kranken- und Pflegeversicherung. Prüfen Sie, inwieweit Sie die behinderungsbedingte medizinische Versorgung durch Leistungen der Krankenversicherung finanzieren können. Wenden Sie sich an die Krankenkassen und vergleichen Sie deren Leistungskatalog. Klären Sie auch, ob eventuell ein Unfallversicherungsträger oder das Versorgungsamt leistungspflichtig ist.

Beratung zum Thema Pflege- und Krankenversicherung erhalten Sie bei der Sozialberatung des Studierendenwerks.

„Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach SGB XII für vorübergehend voll erwerbsgeminderte Studierende

Wenn Studierende vorübergehend, aber absehbar länger als sechs Monate krankheits- oder behinderungsbedingt voll erwerbsgemindert sind, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bei anerkannter Hilfebedürftigkeit Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Auslandsstudium

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Falls Sie sich für ein DAAD-PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden.

Sonderbedarf für Stipendiat*innen des Baden-Württemberg-Stipendiums mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Falls Sie sich für ein Baden-Württemberg-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden.

Kontakt

International Office

Zuständig für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist das International Office. Wenden Sie sich bitte an bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de

Erasmus-Zusatzförderung

Studierende mit Behinderung ab GdB 20 oder mit einer chronischen Erkrankung können als Outgoings im Erasmus-Aufenthalt eine Aufstockung beantragen

Kontakt

Solveig Roscher

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung