Hilfen im Studienalltag
Service Center Studium
Das Service Center Studium ist die zentrale Anlaufstelle für Bewerbung, Zulassung und Administration des Studiums an der Universität.
Hier finden Sie auch Informationen zur Antragsstellung der Sonderanträge auf Härtefall, Wartezeitverbesserung, Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote und Befreiung von Zweitstudiengebühren und Befreiung von Studiengebühren für internationale Studierende.
Studienfachberatung
Für detaillierte Informationen zu Studienaufbau, Prüfungsordnungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden sind die Studienfachberater*innen in den einzelnen Studienfächern die richtigen Ansprechpersonen. Eine Liste mit den jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie im Studiengangfinder.
Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald
Die Therapeut*innen des SwFr helfen dabei, Lösungsmöglichkeiten in Problemsituationen zu finden, seien sie persönlicher oder studienbezogener Art. Im Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit steht die Beratung in Form von psychotherapeutischen Einzelgesprächen. Beratungsgespräche sind in mehreren Fremdsprachen möglich. Außerdem bietet die Psychotherapeutische Beratung zahlreiche Workshops und Seminare zum Thema „Erfolgreich Studieren“ an.
Eingliederungshilfe: Studienassistenz und studienbezogene Hilfsmittel
Über die Eingliederungshilfe können Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, wie im Bereich Bildung, finanziert werden, wenn eigenes Vermögen bzw. Einkommen dafür nicht ausreicht und sofern keine anderen Leistungserbringer dafür zuständig sind. Leistungen sind z.B. Studienassistenzen oder studienbezogene Hilfsmittel. Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist das jeweilige Sozialamt, d. h. für Studierende mit Wohnsitz in Freiburg das Amt für Soziales.
Studienassistenzen
Studienassistenzen können Kommiliton*innen oder pädagogische Fachkräfte sein, die Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit bei der Bewältigung des Studienalltags unterstützen. Dazu gehören unter anderem: Mitschriften in Lehrveranstaltungen, Aufbereitung der Studienliteratur oder Hilfe bei der Studienorganisation und Strukturfindung. Die Finanzierung von Studienassistenzen kann über die Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Bei der Suche nach einer geeigneten Person hilft Ihnen die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert. Mit einem Grad der Behinderung kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleiche in verschiedenen Bereichen des Lebens geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz der Antragsteller*innen rechtmäßig im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland liegt. Zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Beiblatt beantragt bzw. erworben werden, das kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Antragstellung und Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald.
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