Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Mutterschutz und Studieren mit Kind

Mutterschutz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit

Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für Frauen in Beschäftigung, sondern u.a. auch für Studierende, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Hochschulveranstaltung verpflichtend vorgegeben ist oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Außerdem finden die Regelungen des Gesetzes gem. § 1 Abs. 4 MuSchG nun auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden.

Nach § 15 Mutterschutzgesetz soll eine Studentin ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Ebenfalls soll eine stillende Studentin der Universität unverzüglich mitteilen, dass sie stillt.  Hier finden Sie das Formular Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Schwangere Studierende können 6 Wochen vor Geburtstermin einen Antrag auf Beurlaubung wegen Schwangerschaft beantragen.

Eine Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes jedes Semester beantragt werden.

Regelungen für schwangere oder stillende Studentinnen

Studium mit Kind

Weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote für ein Studium mit Kind:

Das Studierendenwerk hilft Studierenden bei der Organisation der Kinderbetreuung und den Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und der Studiumsphase mit Kind. Unter „Service für Studierende“ finden Sie Informationen zum Thema „Studieren mit Kind“.

Beim Familienservice der Universität erhalten Sie nicht nur umfassende Informationen rund um die Kinderbetreuung während des Studiums, sondern auch zu allen Still- und Wickelmöglichkeiten, Elternzimmer sowie Kinderbereiche in den Mensen des Studierendenwerks.