Ergebnisse der Auswahl- und Nachrückverfahren
Den nachstehenden Tabellen können Sie die Verfahrensnote/Punktzahl bzw. Anzahl der Wartesemester, die zu einer Zulassung im jeweiligen Auswahlverfahren führte, entnehmen.
Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. den gewichteten Abiturnoten, Testergebnissen bzw. dem Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Konnten nach der Wartezeit nicht alle Bewerber mit der gleichen Zahl von Halbjahren zugelassen werden, wurde zusätzlich die Abiturdurchschnittsnote zugrunde gelegt.