Bewerbungsfristen für das Sommersemester 2026
Deutsche Bewerber*innen
Deutsche Bewerber*innen, Bewerber*innen aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Bildungsinländer*innen und alle weiteren Bewerber*innen, die Deutschen nach § 1 Absatz 2 der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) gleichgestellt sind.
| Zahnmedizin (Bewerbung über hochschulstart.de) | bis 15.01.2026 | |
| Fächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen | 01.12.2025 – 31.03.2026 | |
| Fächer ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) | 01.12.2025 – 09.04.2026 | |
| Höhere Semester mit Zulassungsbeschränkung** | 01.12.2025 – 15.01.2026 | |
| Höhere Semester ohne Zulassungsbeschränkung | 01.12.2025 – 31.03.2026 | |
| Master of Education* | 01.12.2025 – 15.01.2026 |
* Für die übrigen Master- und Aufbaustudiengänge gelten zum Teil andere als die oben aufgeführten Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier:
** Scheine, die während des laufenden Semesters gemacht werden, sind bis spätestens 20.03.2026 elektronisch nachzureichen. NUR bei Bewerbungen für das 5. Fachsemester in Zahnmedizin und Pharmazie (= 1. Klinisches Semester) ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung bis spätestens 31.03.2026 für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren bei der Universität elektronisch einzureichen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn die Prüfungen an einer ausländischen Hochschule abgelegt und vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Internationale Bewerber*innen
Bewerber*innen aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Wer deutschen Bewerber*innen nicht gleichgestellt ist, ergibt sich aus § 1 Absatz 2 der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO).
| Zahnmedizin (Bewerbung über campus.uni-freiburg.de) | bis 15.01.2026 | |
| Fächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen | 01.12.2025 – 31.03.2026 | |
| Fächer ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) | 01.12.2025 – 09.04.2026 | |
| Höhere Semester mit Zulassungsbeschränkung** | 01.12.2025 – 15.01.2026 | |
| Höhere Semester ohne Zulassungsbeschränkung | 01.12.2025 – 31.03.2026 | |
| Master of Education* | 01.12.2025 – 15.01.2026 |
* Für die übrigen Master- und Aufbaustudiengänge gelten zum Teil andere als die oben aufgeführten Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier:
** Scheine, die während des laufenden Semesters gemacht werden, sind bis spätestens 20.03.2026 elektronisch nachzureichen. NUR bei Bewerbungen für das 5. Fachsemester in Zahnmedizin und Pharmazie (= 1. Klinisches Semester) ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung bis spätestens 31.03.2026 für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren bei der Universität elektronisch einzureichen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn die Prüfungen an einer ausländischen Hochschule abgelegt und vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Vollzeitstudium
In einigen Fächern gibt es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Nachweise über Sprachkenntnisse in anderen Sprachen, das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder ein Auswahlgespräch. Genauere Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen erhalten Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. Dort können Sie auch sehen, ob das Fach zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Losverfahren
Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat in elektronischer Form und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September bis 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März bis 31. März.
Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber*innen, die nicht zur EU gehören und kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Die Bewerbungen für das Losverfahren müssen über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
Bewerbungsfristen Studienplatztausch
| Tausch zum Sommersemester: | 15. Januar |
| Nachreichfrist bestandene Klausuren und/oder Scheine: | 20. März |
| Nachreichfrist Physikumszeugnis: | 31. März |
| Tausch zum Wintersemester: | 15. Juli |
| Nachreichfrist bestandene Klausuren und/oder Scheine: | 20. September |
| Nachreichfrist Physikumszeugnis: | 30. September |
Der Antrag auf Studienplatztausch und die Unterlagen müssen postalisch bis zu den genannten Fristen bei der Universität Freiburg eingegangen sein. Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Immatrikulationsfristen für das Wintersemester 2025/26
Zentrales Vergabeverfahren Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie
| Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen | Internationale Studierende | |
|---|---|---|
| Erstes Fachsemester Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie | Mehr erfahren | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Losverfahren | ab 14.10.2025 | – |
| Höhere Semester | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Örtliche Vergabeverfahren durch die Universität Freiburg und durch das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
| Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen | Internationale Studierende | |
|---|---|---|
| Erstes Fachsemester Studienfächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Erstes Fachsemester Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung | bis 02.10.2025 | bis 02.10.2025 |
| DoSV-Koordinierungsphase | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| DoSV Koordiniertes Nachrücken | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Losverfahren (ohne DoSV Fächer) | ab 06.10.2025 | – |
| Losverfahren (DoSV-Fächer) | ab 06.10.2025 | – |
| Höhere Semester | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Master-Studiengänge | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Rückmeldefristen
Rückmeldefrist zum Wintersemester
01.Juni bis 15. August
Bei Zahlungseingang 16. August bis 20. September mit Säumnisgebühr i.H.v. aktuell 10,00 Euro
Rückmeldefrist zum Sommersemester
15. Januar bis 15. Februar
Bei Zahlungseingang 16. Februar bis 20. März mit Säumnisgebühr i.H.v. aktuell 10,00 Euro
Sofern Sie sich bis zum 20. März bzw. 20. September weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selbst exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren.