Härtefall
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist.
5% der Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang werden an der Universität Freiburg für Fälle außergewöhnlicher Härte vorbehalten.
Hochschulstart hält für die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin bis zu 2% Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor.
- Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern*
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können*
- Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten*
- Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege*
- Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen*
- Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
- Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland)
- Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unmöglichkeit aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen, sie in Anspruch nehmen zu können. (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulassungsbescheid)
- Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hinblick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis oder Apotheke:
- für die eigene künftige Existenz
- für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Versorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpraxis oder Apotheke
- oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet
- Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Erkrankungen
- Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeübten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufsaussichten
- Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund fehlender Motivation oder Eignung
- Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeübten Berufs aus Gewissensgründen
- Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
- Erfolgreiche Ableistung der vorgeschriebenen oder nach früherem Recht zu einer Verbesserung der Zulassungschancen führenden praktischen Tätigkeiten (z.B. Krankenpflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
- Vorhandensein anrechenbarer Studienleistungen und / oder Studienzeiten
- Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des angestrebten Studiums
- Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
- Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
- Überschreiten einer wichtigen Altersgrenze bei einer weiteren Verzögerung des Studienbeginns (z.B. für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst oder für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis)
- Ohne sofortige Zulassung Verlust von gesetzlich vorgesehenen Studienerleichterungen oder Prüfungserleichterungen
- Ableistung eines Dienstes
- Regionale Beschränkung der Hochschulzugangsberechtigung
- Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier fortgesetzt werden
- Notwendigkeit hoher Aufwendungen für den Erwerb des Reifezeugnisses auf dem Zweiten Bildungsweg
- Familiäre Bindung an den Studienort
- Bewerber*in hat ein Kind oder mehrere Kinder
- Familienmitglied ist krank, schwerbehindert oder pflegebedürftig
Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Diese Umstände dürfen von Ihnen nicht selbst zu vertreten sein.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht die Abiturprüfung selbst, sondern die Leistungen in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb des Abiturs führen, betrachtet werden.
Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (z.B. monatelanger Krankenhausaufenthalt), reicht für die Begründung eines Antrags allein nicht aus. Vielmehr muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass und wie sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.
Einzureichende Nachweise
- Beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse.
- Gutachten der Schulleitung (nicht der Lehrer!)
- Das Gutachten muss von der Schulleitung unterzeichnet sein und muss auch das Dienstsiegel der Schule tragen.
1. Besondere gesundheitliche Umstände
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztliches Gutachten)
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten)
- Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
2. Besondere familiäre Umstände
- Versorgung mind. eines eigenen minderjährigen Kindes in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen der Geschwister, Nachweis über Abwesenheit der Eltern)
- Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunde des Elternteils und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
- Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
3. Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
4. Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern
Wer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung zu einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Teamkader der Bundessportfachverbände gehört hat, kann dies geltend machen, indem folgende Unterlagen / Belege eingereicht werden: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbands über die Kaderzugehörigkeit sowie über Lehrgangsmaßnahmen, Wettbewerbe etc., die aufgrund der Kadermitgliedschaft wahrgenommen wurden, Gutachten der Schule.
5. Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
- Mitarbeit während der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Geschäft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat
- Trennung / Zerwürfnis der Eltern
- Krankheit der Eltern
- Behauptete Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums eines bestimmten Typs oder der Ablegung einer Nichtschülerreifeprüfung
- Behauptete Benachteiligung wegen der Ablegung des Abiturs in einem Land mit Zentralabitur
- Besuch einer Schule, in der schlechte räumliche Verhältnisse oder Lehrermangel herrschten
- Behauptung, durch ungerechte Beurteilung benachteiligt worden zu sein
- Krankheit in der Abiturprüfung
- Weiter und zeitraubender Schulweg
- Teilnahme an einem Austauschprogramm
- Mitarbeit in der Schülerverwaltung
Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit
Hatten Sie während Ihrer Schulzeit z.B. aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aufgrund von längeren Klinikaufenthalten viele Fehlzeiten und mussten deswegen ein Schuljahr wiederholen, kann Ihnen dies angerechnet werden.
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie daran gehindert haben, einen für die Berücksichtigung der Wartezeit besseren Wert zu erreichen.
Der Nachweis der Umstände, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben, reicht für die Begründung des Antrags allein nicht aus. Vielmehr muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat. Zum Nachweis der Verzögerung müssen Sie die entsprechenden Schulzeugnisse sowie eine Bescheinigung der Schule (nicht der Lehrer!) vorlegen, in dem der Grund und die Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung dargelegt werden.
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nur noch maximal sieben Wartesemester im Verfahren berücksichtigt.
Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (an der Universität Freiburg betrifft dies Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) werden Wartezeiten nicht mehr berücksichtigt.
1. Besondere gesundheitliche Umstände
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztliches Gutachten)
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten)
- Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
2. Besondere familiäre Umstände
- Versorgung mind. eines eigenen minderjährigen Kindes in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen der Geschwister, Nachweis über Abwesenheit der Eltern)
- Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunde des Elternteils und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
- Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
3. Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
4. Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern
Wer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung zu einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Teamkader der Bundessportfachverbände gehört hat, kann dies geltend machen, indem folgende Unterlagen / Belege eingereicht werden: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbands über die Kaderzugehörigkeit sowie über Lehrgangsmaßnahmen, Wettbewerbe etc., die aufgrund der Kadermitgliedschaft wahrgenommen wurden, Gutachten der Schule.
5. Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
- Mitarbeit während der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Geschäft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat
- Trennung / Zerwürfnis der Eltern
- Krankheit der Eltern
- Behauptete Benachteiligung wegen des Besuchs eines Gymnasiums eines bestimmten Typs oder der Ablegung einer Nichtschülerreifeprüfung
- Behauptete Benachteiligung wegen der Ablegung des Abiturs in einem Land mit Zentralabitur
- Besuch einer Schule, in der schlechte räumliche Verhältnisse oder Lehrermangel herrschten
- Behauptung, durch ungerechte Beurteilung benachteiligt worden zu sein
- Krankheit in der Abiturprüfung
- Weiter und zeitraubender Schulweg
- Teilnahme an einem Austauschprogramm
- Mitarbeit in der Schülerverwaltung
Spitzensportler*innen
Sie gehören als Spitzensportler*in einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes an und sind auf den Studienstandort Freiburg angewiesen? Dann können Sie dies mit einem Sonderantrag im Rahmen Ihrer Bewerbung geltend machen.
Die Kaderzugehörigkeit und die Gebundenheit an den Studienstandort Freiburg müssen durch den Bundesfachverband (DOSB) bescheinigt werden.
1% der Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang werden an der Universität Freiburg für Spitzensportler*innen vorbehalten.