Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Sonderanträge zur Verbesserung der Zulassungschancen

Wenn die persönlichen Lebensumstände eine besonde­re Last darstellen, besteht für Bewerber*innen die Möglichkeit, diese besonderen Umstände auch im Rah­men einer Bewerbung für zulassungs­beschränkten Studiengang geltend zu machen. Dies geschieht durch das Stellen eines sogenannten Sonderantrags, der zusätzlich zum obligatorischen Zu­lassungsantrag (also der eigentlichen Bewerbung) einge­reicht werden kann. Insgesamt gibt es vier verschiedene Sonderanträge, die bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt wer­den:

Härtefall

Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote

Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit

Spitzensportler*innen

Service Center Studium

Bewerbung und Zulassung

Rechtsgrundlage