Studiengebühren für internationale Studierende
Die Studiengebührenpflicht gilt für internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR=Norwegen, Island, Liechtenstein) sind und die ein Bachelorstudium, konsekutives Masterstudium oder Staatsexamensstudium aufnehmen (weiterbildende, berufsbegleitende Masterstudiengänge sind davon ausgenommen).
Die Studiengebühr für internationale Studierende beträgt gemäß § 3 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz 1.500 Euro pro Semester. Die Studiengebühr muss zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag bei der Immatrikulation und bei der Rückmeldung entrichtet werden.
Die Studiengebühren sind zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag jedes Semester zu entrichten.
Studiengebühren für ein Zweitstudium
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, ist die Aufnahme eines zweiten oder weiteren Studiums in einem grundständigen Studiengang (Staatsexamen- oder Bachelorstudiengang) oder eines zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengangs gebührenpflichtig. Von der Studiengebührenpflicht sind Studierende in Lehramtsstudiengängen sowie in weiterbildenden, berufsbegleitende Masterstudiengänge ausgenommen.
Die Studiengebühr beträgt gemäß §8 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz 650 Euro pro Semester. Die Studiengebühr muss zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag bei der Immatrikulation und bei der Rückmeldung entrichtet werden.
Die Studiengebühren sind zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag jedes Semester zu entrichten.
Studiengebühren für ein Weiterbildungs- oder Kontaktstudium
Die Studiengebühren für einen Weiterbildungsstudiengang oder für ein Kontaktstudium sind unterschiedlich und in den Gebührensatzungen der jeweiligen Angebote zu finden.
Die Studiengebühren für einen Weiterbildungsmasterstudiengang sind zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag jedes Semester zu entrichten.
Gebühr für ein Gaststudium
Die Gebühr für ein Gaststudium an der Universität Freiburg beträgt 50 Euro pro Semester.
