Vorbeglaubigung durch die Universität
Die für die Beglaubigung mittels Apostille vorgesehene Kopie der Urkunde muss von der Universität Freiburg vorbeglaubigt werden. Die Universität Freiburg kann nur von der Universität selbst ausgestellte Urkunden vorbeglaubigen, nicht jedoch Urkunden über abgelegte Staatsexamina.
Die Vorbeglaubigung kann durch das zuständige Prüfungsamt für Ihren Studiengang oder durch das Studierendenbüro im Service Center Studium erfolgen. Die Vorbeglaubigung ist gebührenfrei.
Falls Sie bereits eine durch die Universität beglaubigte Kopie erhalten haben, können Sie diese Kopie für die Apostille verwenden, sofern die Beglaubigung das Dienstsiegel der Universität enthält und durch die Beglaubigung die Übereinstimmung dieser Kopie mit dem Original bestätigt wird.
Beglaubigung mittels Apostille durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)
Die vorbeglaubigte Kopie muss dann vom MWK abschließend beglaubigt und mit einer Apostille versehen. Für die Apostille erhebt das MWK Gebühren i.H.v. 13,00 Euro.
Dazu senden Sie bitte folgende Informationen:
- Für welches Land wird die Apostille benötigt?
- Welches Dokument soll beglaubigt werden?
- Ihre Anschrift (an welche die Dokumente nach Bearbeitung per Post zugeschickt werden sollen)
per E-Mail an die zuständige Stelle im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart:
