Habilitationsausschuss
Gemäß Habilitationsordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die Theologische Fakultät trifft die Entscheidungen im Habilitationsverfahren, soweit die Habilitationsordnung nichts anderes vorsieht, der Habilitationsausschuss.
Der Habilitationsausschuss besteht aus den Professor:innen und Privatdozent:innen, die hauptberuflich an der Fakultät tätig sind. Die übrigen Hochschullehrer:innen der Fakultät können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt der:die Dekan:in.