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Informationen zur Straftat eines ehemaligen Mitarbeiters der Universität Freiburg
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität Freiburg wurde am 9. März 2026 für das heimliche Filmen von Frauen in privaten Räumen sowie in einer für eine Dienstreise gemieteten Wohnung verurteilt. Nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens 2024 hat die Universität ihm umgehend eine fristlose Kündigung ausgesprochen, Schutz- und Präventionsmaßnahmen verstärkt und Betroffene unterstützt. Die Universitätsleitung ist entsetzt über die Taten und verurteilt sie aufs Schärfste. Während der laufenden Ermittlungen und des gerichtlichen Verfahrens konnte sich die Universität aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich äußern – das tut sie nun mit den folgenden Informationen.
Diese Seite wird fortlaufend ergänzt.

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