- Bewerbungsfrist: 11.06.2023
- Veröffentlicht: 24.05.2023
- Eintrittstermin: 01.08.2023
- Teilzeitstelle (33 %)
- Kennziffer: 00003069
Beschreibung
Die Geschäftsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse sucht studentische Aushilfen für allgemeine Hilfstätigkeiten.
Die Stellen sind zum 01. August 2023 sowie zum 01. September 2023 zu besetzen. Der Beschäftigungsumfang beträgt ca. 52 Stunden monatlich. Die Stelle ist vorerst befristet bis zum 31. Juli 2024 mit Option auf Verlängerung.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben
- Unterstützung bei der Beratung von Studierenden
- Unterstützung der Sachbearbeiter*innen in verschiedenen Bereichen
Die Anforderungen für diese Stelle sind Organisationsgeschick, eine selbständige Arbeitsweise, solide Kenntnisse des MS-Office Pakets, ein freundliches Auftreten, Deutschkenntnisse auf C1- Niveau sowie gute Englischkenntnisse.
Die Stellenausschreibung richtet sich besonders an Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengänge im ersten Fachsemester oder Studierende im fortgeschrittenen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudium (B.Sc. VWL, B.Sc. BWL (PNPM) oder polyvalenter Zwei-Hauptfach-Bachelor Wirtschaftswissenschaft).
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen und Belegen unter Angabe der Kennziffer 00003069 bis spätestens 11.06.2023. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
Universität Freiburg
Geschäftsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse an der Universität Freiburg
79085 Freiburg
Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Antje Grünholz unter Tel. +49 761 203-9460 oder E-Mail pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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