Der Forschungsbetrieb wird unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und Präventivmaßnahmen aufrechterhalten. Dabei gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie die Hygieneordnung der Universität.

Der Forschungsbetrieb wird unter Berücksichtigung aller Sicherheits- und Präventivmaßnahmen aufrechterhalten. Dabei gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie die Hygieneordnung der Universität.