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Stifter und Stiftungen der Albert-Ludwigs-Universität

Im Stiftungsfonds verwaltet die Universität Freiburg als Treuhänderin unselbständige Stiftungen. Die unselbständigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 Abgabenordnung (AO). Die Errichtung der Stiftungen erfolgte größtenteils per Testament. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von ihrem Vermögen. Sie vergibt die Stiftungsmittel und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen wird nach Ablauf des Geschäftsjahres Rechnung gelegt. Der Stiftungszweck der im Stiftungsfonds aufgenommenen Stiftungen wird zum Beispiel durch Gewährung von Stipendien, Zuschüssen für Studienreise, Studienaufenthalten, Druckkosten, Förderung von Forschungsarbeiten, Mittel für Preisverleihungen verwirklicht.

Für aktuelle und auch für künftige Stifter/innen besteht die Möglichkeit, Mittel an eine Stiftung ihrer Wahl zuzustiften, bzw. eine neue Stiftung einzubringen.