Geschäftsbereich Recht (G.R)
Leitung
Allgemeine Informationen
Der Geschäftsbereich Recht (G.R) ist in der zentralen Universitätsverwaltung unmittelbar der Kanzlerin zugeordnet. Er nimmt eine Querschnittsaufgabe über alle anfallenden Rechtsangelegenheiten der Universität hinweg mit Ausnahme der personalrechtlichen Angelegenheiten wahr. Ihm obliegt die rechtliche Gestaltung, Verhandlung und Mitwirkung in allen Hochschulangelegenheiten. Der Geschäftsbereich Recht berät und unterstützt die Einrichtungen und Mitglieder der Universität in hochschulrechtlichen Fragen sowie bei allen Anliegen, in denen eine juristische Einschätzung oder Entscheidung benötigt wird.
Damit erfüllt er ein herausgehobenes Aufgabenprofil, indem er für alle Fakultäten und Einrichtungen der Universität, über die zentrale Verwaltung hinaus, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen ausarbeitet. Das Themenspektrum reicht von Organisations- und Gremienrecht über Hochschulprüfungsrecht, sonstiges Öffentliches Recht, insbesondere Zulassungs- und Immatrikulationsrecht, Rechtsangelegenheiten der Studierenden, Zivilrecht einschließlich Vertrags- und Schadensersatzrecht, Hausrecht, Urheberrecht, Drittmittelvertragsrecht bis hin zum Recht der Berufung von Professorinnen und Professoren, sowie der Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten vertritt der Geschäftsbereich Recht die Universität auch vor den zuständigen Gerichten.