Compliance an der Universität Freiburg
Das Rektorat zu Compliance an unserer Universität
Uns als Rektorat ist es ein zentrales Anliegen, entsprechend unserem Leitbild Qualität in Forschung und Lehre sowie eine Kultur der Integrität, Inklusivität, Transparenz und Verantwortung an unserer Universität zu fördern und zu stärken. Unsere Universität ist ein Ort des freien Denkens, der Innovation und der Zusammenarbeit – diese Werte können nur in einem Klima der Wertschätzung, des Vertrauens und der Fairness gedeihen. Compliance – also das regelkonforme Verhalten im Einklang mit geltendem Recht, internen Richtlinien und ethischen Grundsätzen – ist hierfür ein unverzichtbares Fundament.
Compliance bedeutet für uns mehr als nur die Einhaltung von Gesetzen. Es bedeutet auch, achtsam zu handeln, Interessenkonflikte zu moderieren, mit Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen und Diskriminierung, Machtmissbrauch sowie wissenschaftlichem Fehlverhalten konsequent entgegenzutreten.
Wir tragen als Universitätsleitung eine besondere Verantwortung, uns selbst an höchste Standards zu halten. Wir rufen alle Mitglieder der Universität – unabhängig von Funktion oder Status – auf, sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst zu sein. Nutzen Sie die bestehenden Ansprechstellen, informieren Sie sich über geltende Regelungen und scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten Fragen zu stellen oder Bedenken zu äußern. Gemeinsam schaffen wir ein Umfeld, in dem Regelkonformität und Ethik keine Hindernisse, sondern selbstverständliche Voraussetzungen für exzellente Forschung, Lehre und Verwaltung sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Engagement.
Compliance befasst sich im Wesentlichen mit folgenden drei Aufgabenbereichen:
Prävention:
Durch Prävention sollen systematisches Fehlverhalten und Compliance-Risiken vermieden werden. Hierzu dienen u.a. Satzungen, Richtlinien, Leitlinien und Leitbilder sowie Schulungen. Um präventiv wirken zu können, müssen die rechtlichen und ethischen Anforderungen für den jeweiligen Aufgabenbereich bekannt sein. Hierzu gibt der „Compliance-Kompass“ (im Anschluss) Hilfestellung: Zentrale Bereiche rechtlicher und ethischer Anforderungen sind benannt und mit Links zum Auffinden der geltenden Regelungen sowie dem Kontakt zu kompetenten Ansprechpartner/innen und Ressourcen versehen.
Aufdeckung:
Um Fehlverhalten feststellen und abstellen zu können, bedarf es Berichtslinien zu den zuständigen Stellen. Diese Prozesse werden von Compliance gemeinsam mit den jeweiligen Bereichen erarbeitet.
Die Meldestellen (s.u.) eröffnen geschützte Wege, Verstöße oder Unregelmäßigkeiten zu kommunizieren.
Reaktion
Die Reaktion auf erkannte Compliance-Verstöße reicht, je nach Charakter und Schwere, von der Optimierung von Prozessen über die Schärfung von Verantwortlichkeiten bis zu persönlichen Sanktionen.
Compliance-Kompass
Zentrale Felder und Ressourcen rechtlicher bzw. ethischer Risiken und Aufgaben, Schulungen, Kontakt
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
Arbeits- und Umweltschutz
Ausschreibeverfahren, Beschaffung
Beschwerdestelle gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen Benachteiligung oder Belästigung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben
Datenschutz, Informationssicherheit
Diversität, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
Drittmittel-Einwerbung
Exportkontrolle
Forschung und Compliance
Forschung mit genetischen Ressourcen / Nagoya Protokoll
Forschung mit Sicherheitsrelevanz: Beratung, Klärung, Schlichtung zu ethischen und rechtlichen Aspekten
Forschungsdaten: Verantwortungsvoller Umgang
Forschungskooperationen unter komplexen Bedingungen / Wissenschaftsspionage
Forschungsvorhaben mit Menschen und/oder bei denen Körpermaterialien oder personenbezogene Daten verwendet werden
Geistiges Eigentum
Gesundheitsschutz und Prävention
Hinweisgebermeldestelle gem. § 2 HinSchG
Jugend- und Auszubildendenvertretung
KI / Künstliche Intelligenz
KI-Tools und Schulungen zur KI-Anwendung gem. §§ 3 Nr. 1, 4 KI-VO:
Korruptionsprävention / Geschenke / Zuwendungen
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Intranet, auch Meldesystem
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Information zur Annahme von Zuwendungen sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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Schulung zur Korruptionsprävention
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„Vertrauensanwalt für Korruptionsverhütung“ des Landes Baden-Württemberg
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Merkblatt zur Einführung eines Vertrauensanwalts
Ombudsverfahren für verschiedene Betroffenengruppen
Patente und Erfindungen
Personal- und Arbeitsrecht
Personalvertretung der Beschäftigten / Mitbestimmung (§ 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG)
Redlichkeit in der Wissenschaft
Schwerbehindertenvertretung
Sexuelle Belästigung und Stalking: Hilfe für Betroffene
Steuern / Tax Compliance
Tierexperimente
Wichtige Rechtsquellen / Dokumente
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Landeshochschulgesetz (LHG)
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Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
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Weiteres Landesrecht
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Grundordnung der Universität Freiburg
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Weitere Satzungen der Universität Freiburg
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Leitbild der Universität Freiburg
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Magna Charta Universitatum 2020
magna-charta.org
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Leitbild der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV)
Intranet
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Rundschreiben, weitere Richt- und Leitlinien
Intranet