Die Nutzung von Fahrrädern auf dem Gelände der Universität ist in der Fahrradrichtlinie geregelt.
Fahrräder dürfen nur während des Aufenthalts an der Universität und ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das Abstellen in und vor den Eingängen, insbesondere das Zustellen von Flucht- und Rettungswegen ist nicht gestattet.
Unzulässig abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt, Schrottfahrräder werden regelmäßig beseitigt.
Datum/Uhrzeit (Beseitigung) | Fundort | Hersteller | Farbe | Fabrikat |
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