Information und Planung
Mit der Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts sollten Sie ca. 1 Jahr vor der geplanten Mobilität beginnen. Informieren Sie sich frühzeitig über Förderbedingungen, unsere Partneruniversitäten, erforderliche Sprachkenntnisse sowie das Kursangebot und die Vorlesungszeiten im Ausland. Jeden November findet zudem eine Informationsveranstaltung der Fakultät statt, die wir über die Emailverteiler ankündigen, und auf der Sie Gelegenheit haben, offene Fragen anzusprechen. Wenn Sie unsicher sind, wann und wie Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium integrieren können, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs.
Der Bewerbungsprozess
Bewerbungen auf einen Austauschplatz der Geographie sind ab Ende November möglich, Bewerbungsfrist ist der 15. Januar. Eine Bewerbung ist immer für das kommende akademische Jahr möglich: Sie können sich also bis zum 15.1.2027 auf einen Austauschplatz im Wintersemester 27/28 sowie Sommersemester 2028 bewerben. In Ihrer Bewerbung geben Sie bis zu drei Universitäten an, an denen Sie gerne studieren möchten. Zudem können Sie wählen, ob Sie das Wintersemester, das Sommersemester oder das Winter- und Sommersemester im Ausland verbringen möchten (beachten Sie bei der Planung, dass die Vorlesungszeiten im Ausland teils deutlich verschoben sind.) Eine Zu- oder Absage erhalten Sie in der Regel bis Mitte Februar. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Semesterwahl ggf. noch ändern.
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt an einer Universität interessieren, mit der keine Partnerschaft besteht, oder Sie keinen Platz über die Geographie erhalten haben, können Sie sich bei anderen Fächern nach der Möglichkeit einer fachfremden Bewerbung sowie nach freigebliebenen Plätzen erkundigen. Da in diesem Fall einige Besonderheiten zu beachten sind, nehmen Sie bitte frühzeitig eine Sprechstunde im International Office war.
Vorbereitung des Aufenthalts
Nominierung und Registrierung: Wenn Sie einen Austauschplatz erhalten haben, werden Sie von uns beim International Office der Universität Freiburg sowie bei der Partneruniversität im Ausland nominiert. Von dort erhalten Sie jeweils Informationen zu weiteren Schritten, wie der Registrierung und Einschreibung, der Erstellung eines Learning Agreements, der Auszahlung der Förderung oder der Suche nach einer Unterkunft an der Gastuniversität.
Kurswahl: Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass Sie Kurse im Umfang von 25–30 ECTS belegen, unabhängig von einer möglichen Anrechnung der Kurse für Ihr Studium in Freiburg (siehe unten). Informieren Sie sich bitte bei der Gastuniversität über das Kursangebot und die Sprache, in denen Kurse angeboten werden. Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Universitäten oder bei der Erasmus+-Fachkoordination der Gastuniversität. In der Regel gehen die Partneruniversitäten davon aus, dass Sie Kurse in dem Fach belegen, das sie nominiert hat. Wenn Sie Kurse in anderen Fächern belegen möchten, informieren Sie sich bitte frühzeitig bei der Gastuniversität, ob und in welchem Umfang dies möglich ist.
Anrechnung: Sie können sich Leistungen aus dem Ausland für Ihr Studium in Freiburg anrechnen lassen. Die Anrechnung von Kursen ist jedoch optional. Das heißt, Sie können auch dann am Erasmus+-Programm teilnehmen, wenn Sie sich nur einzelne oder auch gar keine Kurse anrechnen lassen werden. Voraussetzung für eine Anrechnung ist die Äquivalenz von Inhalten und Arbeitsumfang (ECTS) zu Kursen in der Geographie. Ihre Kurswahl und Anrechnung wird in einem Learning Agreement erfasst. Bitte sprechen Sie Ihre Kurswahl und die Möglichkeit der Anrechnung vor Ausfüllen des Learning Agreements mit Ihrer Fachstudienberatung ab.
Während des Aufenthalts
Änderungen in der Kurswahl: Zu Beginn Ihres Aufenthalts können Sie die Kurswahl in einem zweiten Learning Agreement (DLA2) überarbeiten. Um die mögliche Anerkennung von Kursen zu besprechen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung in Freiburg.
Verkürzung oder Verlängerung: Eine Verkürzung Ihres Aufenthalts ist in der Regel möglich, ohne das Ihnen daraus weitere Nachteile entstehen. Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts um ein weiteres Semester kann in Ausnahmefällen möglich sein, wenn entsprechende Austauschplätze verfügbar sind. Eine Verlängerung der Förderung ist hingegen meist nicht möglich.
Sonstige Fragen: Für die meisten Fragen bezüglich Ihres Studiums an der Gastuniversität sind die Fachkoordinator*innen zuständig, für Fragen zur Förderung und Mobility Online das International Office. Bei unklaren Zuständigkeiten oder Problemen können Sie sich dennoch jederzeit gerne an uns wenden.
Nach der Rückkehr (Anrechnung)
Sprechen Sie Möglichkeiten der Anrechnung von Kursen bitte vor dem Aufenthalt mit der Fachstudienberatung ab (siehe oben). Die Angaben im Learning Agreement allein ist nicht hinreichend für eine spätere Anrechnung. Nach Ihrer Rückkehr können Sie sich mit der Leistungsübersicht (Transcript of Records) an die Fachstudienberatung wenden. Diese leitet die Anrechnung über das Prüfungsamt in die Wege.