Annahmeverfahren als Doktorandin oder Doktorand
Die Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät verleiht nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens die Titel Dr. rer. pol. in den Wirtschaftswissenschaften sowie Dr. phil. oder Dr. rer nat. im Bereich der Verhaltenswissenschaften. Bei Interesse an einer Promotion wenden Sie sich bitte an unsere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Institutes.
Die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin kontaktieren.
Folgende Unterlagen werden für die Annahme benötigt:
- Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät.
- Antragstellung auf Annahme als Doktorand*in – Schritt für Schritt in HISinOne:
Beschreibung im Wiki.
Handbuch/Ausfüllhilfe zum DOC502 für Promotionsinteressierte. - Sollten hierbei technische Fragen oder Probleme auftreten, steht die Abteilung Campus-Management für Anfragen unter der Hotline-E-Mail-Adresse cmp@rz.uni-freiburg.de zur Verfügung.
- Den Antrag DOC502 digital aus HISinOne über den Button „einreichen“ versenden.
Anschließend wird der Antrag zusätzlich ausgedruckt und postalisch an das Dekanat versendet.
Bitte fügen Sie in Papierform bei:
- Beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung, der Bachelor und Masterurkunde. Für Bewerber/-innen ohne Abschlussprüfung einer deutschen Hochschule die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse (beglaubigte Kopien)
- Die Promotionsvereinbarung mit Anlage 1 und Anlage 2
- Ein kurzes Exposé/Outline. Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt zur Erstellung eines Exposés.
- Erklärung die geltende Promotionsordnung der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät zu kennen
- Ein aktueller Lebenslauf mit der Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs, zur Staatsangehörigkeit und AnschriftBei Ausländern / Ausländerinnen gegebenenfalls der Nachweis über auszureichende Kenntnisse der Sprache, in der die Dissertation abzufassen ist.
- Das Formular zur weiteren Promotionsgesuchen und das Formular zur Angabe der weiteren Verwendung der Dissertation, dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät oder bei welchem Fachbereich die Promotion beantragt wurde; gegebenenfalls ist anzugeben, aus welchem Grund das Verfahren nicht abgeschlossen wurde, beziehungsweise eine amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über einen bereits verliehenen Doktorgrad vorzulegen
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät
Promotionsausschuss
Andrea Friedrich
Postfach
79085 Freiburg
- Der Antrag mit den Anlagen wird geprüft. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.
- Unmittelbar mit Erhalt des Annahmebescheids nehmen Sie die Immatrikulation im Studierendenbüro des Service Center Studium vor. Wenn Sie hauptberuflich an der Albert-Ludwigs-Universität tätig sind, können Sie sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Sie müssen sich stattdessen als Doktorand/in registrieren.
Die Termine für den Beschluss durch den Promotionsausschuss:
01.04.; 01.07.; 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mindestens zwei Wochen vor diesen Terminen beim Promotionsausschuss ein.
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung der Fakultät.
Eröffnung des Promotionsverfahrens: Einreichung der Dissertation zur Begutachtung und Antrag auf mündliche Prüfung
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens setzt voraus, dass der Doktorand/die Doktorandin die in §5 der Promotionsordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Begutachtung der Dissertation und mündliche Prüfung) ist schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten.
- Einreichung der Dissertation zur Begutachtung
- Nach der Fertigstellung der Promotion reichen Sie 3 gedruckte und gebundene Exemplare (Hinweis: Ringbindung ist nicht zulässig) zur Begutachtung, sowie zusätzlich 1 Exemplar in elektronischer Form als pdf-Datei via Email oder auf einem geeignetem Datenträger an andrea.friedrich@wvf.uni-freiburg.de ein. Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zusätzlich mit den Formularen:
- persönlich oder postalisch beim Dekanat ein:
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät
Promotionsausschuss
Andrea Friedrich
Postfach
79085 Freiburg
- Gutachten und mündliche Prüfung
- Nach dem Eingang beider Gutachten im Dekanat erfolgt die Auslage. Diese ist zwei Wochen, während der Vorlesungsfreien Zeit drei Wochen, nach einer weiteren Woche kann die mündliche Prüfung stattfinden.
- Die Einsicht in die Gutachten ist erst auf Antrag nach der mündlichen Prüfung möglich.
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung.
Pflichtexemplare
Das Formular Druckfreigabe ist zusammen mit den Pflichtexemplaren im Dekanat der Wirtschafts -und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
Folgende Pflichtangaben müssen bei den Vervielfältigungen auf der Rückseite des innenliegenden Titelblatts stehen:
Name des Dekans/der Dekanin
Name des Erstgutachters/der Erstgutachterin
Name des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin
Name des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin
Name des Zweitbetreuers/der Zweitbetreuerin
Tag des Promotionsbeschlusses (mündliche Prüfung)
Nach der Veröffentlichung der Dissertation müssen 3 Pflichtexemplare kostenfrei im Dekanat eingereicht werden und 1 (Verlag/Freidok) oder 2 (kumulativ) Pflichtexemplare bei der UB:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät
Promotionsausschuss
Andrea Friedrich
Postfach
79085 Freiburg