Sonderpreis
Seit 2012 zeichnet die Universität Freiburg – in Anlehnung an das Land Baden-Württemberg – einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden für beispielhaftes Engagement aus. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert, das Preisgeld kann auf mehrere Preisträger*innen aufgeteilt werden.
- Beispielhaftes studentisches Engagement mit Vorbildcharakter, das anderen Studierenden und/oder der Gesellschaft unmittelbar zu Gute kommt. Dabei kann sowohl die besondere Tragweite eines Einzelprojekts als auch ein vorbildliches, kontinuierliches Engagement gewürdigt werden;
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitsgruppen innerhalb der Verfassten Studierendenschaften), die konkret als Projekt von der regulären Gremienarbeit abgrenzbar ist, kann für die Auszeichnung mit dem studentischen Sonderpreis vorgeschlagen werden. Studentisches Engagement in Form von Gremienarbeit oder regelmäßiger Teilnahme an Sitzungen ist für sich nicht preiswürdig.
- Einzelpersonen (ein*e Student*in, auch im Rahmen eines Promotionsstudiums).
- eine Studierendengruppe.
- Die Preissumme beträgt 1.000 Euro und kann geteilt werden.
- Es besteht die Möglichkeit, entweder eine Einzelperson (ein*e Student*in, auch im Rahmen eines Promotionsstudiums) oder eine Studierendengruppe zu benennen.
- Soweit eine Gruppe Studierender vorgeschlagen wird, ist in der Begründung im Einzelnen darauf einzugehen, von welcher Person die Initiative ausgegangen ist und welche Beiträger die im weiteren vorgeschlagenen Personen geleistet haben.
- Der Preis ist zur Förderung studentischer Belange an der Hochschule des*r Preisträger*in nach freier Entscheidung des*r Preisträger*in zu verwenden. Das Preisgeld kann nicht für private Zwecke verwendet werden.
- Mit dem Vorschlag ist auch darzulegen, wie das Preisgeld verwendet werden soll.
- Die Vorschläge sind im Einzelnen zu begründen. Das Verfahren, das zum Verleihungsvorschlag geführt hat, ist darzulegen, dabei ist die Entscheidungsfindung (Konkurrenz, Kriterien, usw.) zu erläutern.
- Jedem Einzelvorschlag ist ein tabellarischer Lebenslauf gemäß Formblatt beizufügen.
- Jedem Vorschlag ist eine maximal einseitige (DIN A4) Kurzbeschreibung des Projekts/Konzepts beizufügen.
- Zur Ansprache der Presse wird darum gebeten, einen kurzen Pressetext (Formblatt) zu formulieren
- Die Vorschläge sind elektronisch per E-Mail an lehrpreise@zv.uni-freiburg.de einzureichen, bitte zusammengefasst zu einer einzigen PDF-Datei.
- Der Vorschlag für den Landeslehrpreis sollte grundsätzlich 10 DIN A4 Seiten (Schriftgröße Arial 12 pt, Zeilenabstand 18 pt) nicht überschreiten. Die Formblätter sind bei den angebenen Seitenzahlen nicht zu berücksichtigen. Evaluationsergebnisseu.ä. sowie die Formblätter können den Vorschlägen als Anlage beigefügt werden. Die wesentlichen Aspekte, die aus der Sicht der Hochschule für eine Auszeichnung sprechen, müssen im Antrag dargelegt werden. Außerdem sollte klar abgegrenzt werden, auf welches Vergabekriterium (insbesondere Abgrenzung Vorschlag eines Konzeptes oder einer Lehrpersönlichkeit) sich der Vorschlag bezieht.
- Die Anlagen und Formblätter müssen bei den angegebenen Seitenzahlen nicht berücksichtigt werden. Ergänzend kann eine Darstellung des Vorhabens (z.B. Filme, Bildmaterial, Skripte, etc.) im Internet unter Angabe der entsprechenden Adressen erfolgen.
- Es kann beim Öffnen, Ausfüllen und Speichern mit dem Adobe Reader zu gravierenden Problemen kommen – bitte ändern Sie in diesem Fall die Größe des Dokuments am Bildschirm und vergewissern Sie sich, dass das Dokument regelmäßig zwischengespeichert wird. Wir möchten Ihnen ferner die Verwendung eines alternativen pdf-Readers empfehlen (PDF24, Foxit, Vorschau). Bei (anhaltenden) Problemen wenden Sie sich gerne an Karin Maurer-Lenius (karin.maurer-lenius@zv.uni-freiburg.de, T 0761 / 203-9088).
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge unter Berücksichtigung der o.g. Informationen über die Studienkommissionen bis zum 3. Juni 2024 ein.
Bitte erfragen Sie frühzeitig die Sitzungstermine und Fristen der zuständigen Studienkommission, damit eine fristgerechte Einreichung möglich ist!
Die Verleihung findet voraussichtlich im Wintersemester 2024/25 im Rahmen der Eröffnung des Akademischen Jahres statt.