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Universitätswahlen

Allgemeines

Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).

Weitere allgemeine Informationen zu den Universitätswahlen

Universitätswahlen 2023

Bei den Universitätswahlen 2023 wählen Mitglieder aller Statusgruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte.

Die Wahlen finden im Zeitraum vom 13. Juli 2023 10:00 Uhr bis 19. Juli 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt.

Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juni 2023 15:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein.

Weitere Informationen, die entsprechenden Formulare sowie die Amtliche Bekanntmachung der Wahlen werden zu Beginn des Sommersemesters auf dieser Seite veröffentlicht.

Die Amtszeiten beginnen am 1. Oktober 2023 und dauern bis zum 30. September 2023 (Studierende und Doktorand*innen), bzw. bis zum 30. September 2027.

Die Wahlen zum Studierendenrat finden gleichzeitig mit den Universitätswahlen statt. Diese werden auf der Wahl-Seite des Stura veröffentlicht.


Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen

Wahlamt

Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.

Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 -12:30 oder nach Absprache.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Tel.: 0761 / 203-4850 oder 0761 / 203-4851.

wahlamt@zv.uni-freiburg.de