Seal element of the university of freiburg in the shape of a flower

Assistance with sexual harassment and stalking

Belästigung und Stalking sind in allen großen Organisationen leider Realität. Die Universität stellt sich diesem Missstand offensiv entgegen. Hier erhalten Sie Hinweise, wie Sie reagieren können, wenn Sie solches Verhalten in Ihrem Umfeld erkennen oder vermuten.

Zum Schutz der Betroffenen schöpft die Universität Freiburg alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen aus und setzt die rechtlich gebotenen Sanktionen um. Mit aller Deutlichkeit sei darauf hingewiesen, dass sexuelle Belästigung und Stalking verboten und strafbar sind.

Beratung bei sexueller Belästigung und Stalking

Bei Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Stalking finden Sie im Gleichstellungsbüro der Universiät Freiburg Ihre Ansprechpersonen. Betroffenen haben die Möglichkeit in einem geschützten Raum im Vertrauen über das Geschehene zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Hintergrund

Im Alltag sind nach wie vor viele Menschen, vor allem Frauen, von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung betroffen. Auch die Universität Freiburg als Studien- und Arbeitsort ist davon nicht ausgenommen. Besonders die ausgeprägten Hierarchien und zahlreichen Abhängigkeitsverhältnisse führen häufig zu subtilen Formen der sexualisierten Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Die beiden Ansprechpersonen beraten Betroffene in einem vertraulichen Erstgespräch und geben Hilfestellungen. Der Handlungsleitfaden gegen sexuelle Belästigung und Stalking bildet dabei die Arbeitsgrundlage.

Warum dieses Thema für alle Lehrenden wichtig ist

Als Lehrperson sind Sie Vertrauensperson für Ihre Studierenden. Diese Position kann Ihnen helfen, wenn sich Studierende mit Fragen und Problemen an Sie wenden. Für Sie als Lehrperson ist es dann von Vorteil zu wissen, welche Fachberatungsstellen an der Universität existieren, so dass Sie die Studierenden an diese Stelle verweisen können.

Was tue ich, wenn ich sexuelle Belästigung in meinem Seminar erlebe? Was tue ich, wenn ich Kenntnis von Stalking habe?

Sexuelle Belästigung und Stalking sind verboten und strafbar. Die Universität hat gegenüber ihren Studierenden und Lehrenden eine Fürsorgepflicht und duldet sexuelle Belästigung und Stalking nicht.

  • In Seminaren sollten beleidigende Äußerungen, obszöne Witze und sexistische Aussagen nicht geduldet werden. Reagieren Sie auf solche Aussagen und stellen sie klar, dass diese in Ihrem Seminar keinen Platz haben.
  • Wenn sich Betroffene von sexueller Belästigung und Stalking bei Ihnen melden, nehmen Sie sie ernst und verweisen Sie auf die beiden Ansprechpersonen als vertrauliche Anlaufstelle für Beratungen bei sexueller Belästigung und Stalking.
  • Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld belästigt oder gestalkt wird, so suchen Sie ein vertrauensvolles Gespräch. Sollte sich der Verdacht erhärten, ermutigen Sie die betroffene Person das Gespräch mit den Vertrauenspersonen zu suchen. Sie unterstützen die Person, indem Sie klar machen, dass entsprechendes Verhalten an der Universität nicht toleriert wird.

Handlungsleitfaden bei sexueller Belästigung oder Stalking

Die Universität verfügt über einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexueller Belästigung und Stalking sowie Verdachtsfällen. Der Handlungsleitfaden soll betroffenen Personen konkrete Hilfe bieten, sowie Führungskräften und Verantwortlichen (also auch Lehrenden) ein Konzept an die Hand geben, wie sie bei Kenntnis oder Verdacht von Belästigung oder Stalking reagieren sollen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.