Ablaufplan
Erste Schritte
Bevor Sie offiziell Ihr Habilitationsgesuch stellen und das Habilitationsverfahren eröffnet wird, sollten Sie sich der Fakultät vorstellen. Wenden Sie sich dazu bitte zuerst an /den die Dekan*in, mit folgenden Unterlagen (die Sie später auch für Ihr offizielles Habilitationsgesuch benötigen).
Benötigte Unterlagen
- Lebenslauf
- Verzeichnis der Publikationen (ein Link auf ein Google Scholar Profil ist ausreichend, sofern es von Fehlern bereinigt ist).
- Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen (mit Angabe des Titels der Veranstaltung, des Semesters, der Semesterwochenstunden und Ihres Anteils daran, falls die Lehrveranstaltung von mehreren Personen verantwortet wurde).
Kommissionelles Gutachten und Fakultätsbeschluss
Ihr Anliegen wird dann in der nächstmöglichen Professorenrunde des zu Ihrem Fach gehörigen Instituts (Informatik, IMTEK oder INATECH) und in der nächsten darauffolgenden Dekanatssitzung behandelt (beide Sitzungen finden in der Regel zweiwöchentlich statt). Wenn keine Bedenken bestehen, werden Sie zu einem 30-minütigen Vortrag vor dem Habilitationsausschuss (dem alle Professorinnen und Professoren der Fakultät angehören) eingeladen, in dem Sie Ihr Arbeitsgebiet und insbesondere Ihre Forschungsleistung seit der Promotion vorstellen.
Anschließend gibt es ca. 15 Minuten Zeit für Fragen und im Anschluss daran wird sich der Habilitationsausschuss für ca. 15 Minuten beraten. Der/die Dekan*in kann Ihnen dann am selben Tag noch Mitteilung geben, ob die Fakultät die Einreichung eines Habilitationsgesuchs befürwortet. Die Vortragstermine liegen in der Regel donnerstags von 15 – 16 Uhr, in der Regel am ersten Donnerstag des Monats.
Habilitationsgesuch
Das Habilitationsgesuch reichen Sie beim Vorsitzenden des Habilitationsausschuss (Dekan*in) ein.
- Vorlage für das Habilitationsgesuch
Folgende Unterlagen sind beizufügen
- Lebenslauf
- Kopie der Promotionsurkunde
- Habilitationsschrift ( 5-fach)
- Verzeichnis der Publikationen
- Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen
- Versicherungen und Erklärungen gem. der Habilitationsordnung
- drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag gem. § 5 der Habilitationsordnung
Eröffnung des Habilitationsverfahren
durch den Habilitationsausschuss und Bestellung der Gutachter*innen. Der Habilitationsausschuss bestellt wenigstens 2 Professoren*innen zur Begutachtung (wenigstens ein/e Professor*in davon muss auswärtig sein). Die Gutachter*innen erstellen ihr Gutachten innerhalb von 2 Monaten mit der Empfehlung, ob die Habilitationsleistung angenommen oder abgelehnt werden soll oder ob das Verfahren befristet ausgesetzt werden soll.
Die Gutachten, die Habilitationsschrift mit Lebenslauf und das Verzeichnis über wissenschaftliche Veröffentlichungen werden dem Habilitationsausschuss zur Kenntnis gegeben (mind. 2 höchstens 8 Wochen). In diesem Zeitraum sind Stellungnahmen möglich.
Beschluss
des Habilitationsausschusses über Anerkennung oder Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung.