Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Projektwettbewerb Studierendenvorschlagsbudget (SVB) 2025: Insgesamt 400.000 Euro für innovative, inter- und multidisziplinäre (Lehr-)Projekte

Ein Balkon von unten. Eine Plane mti dem Logo der Verfassten Studierendenschaft (StuRa) der Universität Freiburg sowie eine Regenbogenfahne sind zu erkennen.

Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Freiburg schreibt einen Teil des Studierendenvorschlagsbudget (SVB) für das kommende Vergabejahr 2025 als zentralen und allen Universitätsangehörigen offenstehenden Projektwettbewerb aus. Insgesamt sind 400.000 Euro zu vergeben, die Antragsfrist endet am Mittwoch, 10.07.2024.

Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität. Anträge sind an das SVB-Gremium zu richten, sind maximal drei Seiten lang und beinhalten

  • eine Projektvorstellung, welche Inhalte, Ziele und Perspektiven aufzeigt – diese soll auch für Fachfremde gut verständlich und einordbar sein;
  • eine Kurzzusammenfassung des Projekts (maximal 500 Zeichen);
  • eine Kostenaufstellung;
  • ggf. Informationen über die Beantragung von Förderungen und Fördergeldern durch andere Stellen.

Alle Anträge müssen sich an die rechtlichen Grundlagen des Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetzes und der Verwaltungsvorschrift QSM – studentisches Vorschlagsrecht halten. Sämtliche Gelder unterliegen der Zweckbindung für Studium und Lehre. Folgende Kriterien sind für eine positive Bewertung Ihres Antrages wichtig:

  • Nutzen für viele Studierende, insbesondere in Relation zu eingesetztem Geld und Ressourcen – auch kleinere Projekte sind explizit förderungswürdig;
  • Beteiligung oder Initiative von Studierenden bei der Antragstellung;
  • Nachhaltigkeit und Nutzen für zukünftige Studierende;
  • inter- oder multidisziplinäre Konzeption;
  • neuartiger Charakter des Projekts;
  • Förderung von Diversität, Inklusion und Barrierefreiheit an der Universität Freiburg.

Grundlehre, Grundausstattung und Verbrauchsmaterial können nicht gefördert werden. Kurzfristige und einmalige Maßnahmen ohne ausreichenden Nachhaltigkeitsaspekt haben nur geringe Chancen auf eine Förderung. Bei Investitionsleistungen (z.B. die Anschaffung von Literatur,

technischen Geräten oder baulichen Maßnahmen) ist zu begründen, warum diese nicht aus Mitteln des Seminars/Instituts, der Fakultät oder Universität getätigt werden können.

Dem Antrag ein Excel-Formularvordruck ausgefüllt beizulegen – diesen finden Sie auf der Seite der Verfassten Studierendenschaft. Der Antrag (als pdf) und der Formularvordruck müssen fristgerecht bis zum 10.07.2024 elektronisch an svb@stura.org übermittelt werden. Zusätzlich ist eine physische, unterschriebene Originalversion der beiden Dokumente im Sekretariat der Studierendenvertretung im Studierendenhaus (Belfortstraße 24) zu dessen Öffnungszeiten abzugeben oder per Hauspost einzusenden. Sind weitere Stellen an dem Projekt beteiligt (wie gesamtuniversitäre Einrichtungen, Fakultäts- oder Fachbereichsleitungen), ist deren Zustimmung vorab einzuholen und nachzuweisen. Erfolgreiche Anträge und deren Kurzzusammenfassungen werden auf der Website der Studierendenvertretung veröffentlicht. Über eine Förderentscheidung werden Sie bis Oktober 2024 informiert; die Zuweisung der Mittel erfolgt voraussichtlich gegen Ende des Jahres.

Projekte müssen innerhalb des ausgeschriebenen Kalenderjahres 2025 abgeschlossen werden. Eine Folgeförderung ist bei einem weiteren, erfolgreichen Antrag im nächsten Vergabeverfahren möglich. In begründeten Ausnahmen ist auch eine direkte mehrjährige Förderung möglich.

Unter den FAQs auf der Seite der Verfassten Studierendenschaft werden häufig gestellte Fragen beantwortet; bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte direkt an das SVB-Gremium.

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