Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung für die Inhalte von uni-freiburg.de

Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten der Hauptdomäne https://uni-freiburg.de. Daneben gibt es Webseiten von Instituten, Fakultäten und Einrichtungen der Universität Freiburg auf Unterdomänen, welche ggf. abweichende Umsetzungshinweise und Erklärungen zur Barrierefreiheit aufweisen.

Informationen zur infrastrukturellen Barrierefreiheit finden Sie auf der Website zur Barrierefreiheit.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund des kürzlich erfolgten Wechsels auf ein neues Content-Management-System konnten noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit systematisch überprüft und dokumentiert werden. Durch die Verwendung eines modernen Content-Management-Systems (WordPress) mit einem barrierefreien Basislayout gehen wir jedoch davon aus, dass zahlreiche technische Anforderungen bereits heute erfüllt sind. Im Rahmen der systematischen Überprüfung aller Seiten im Laufe des weiteren Relaunch-Prozesses werden wir die Anforderungen entsprechend den Regelungen des L-BBG kontinuierlich umsetzen.

Diese Webseiten sind derzeit wegen der nachfolgend bekannten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • PDF-Dokumente können noch nicht überall barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

Bei nicht barrierefreien Inhalten, für die wir derzeit noch keine Alternative anbieten können, wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt, um für Ihr Anliegen eine individuelle Lösung zu finden.
Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 31.07.2024

Die Erklärung beruht u.a. auf den Aussagen des WordPress-Teams für Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 31.07.2024.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Webteam der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Webteam der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den*die kommunale Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten

Die Kontaktdaten der*des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Gebärdensprache

Hier informieren wir Sie in je einem Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) über die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Inhalte und Navigation auf der Webseite www.uni-freiburg.de

Aufbau und Funktionen der Website

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das steht auf uni-freiburg.de

Leichte Sprache

So funktioniert die Universität Freiburg

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite der Uni Freiburg:
https://uni-freiburg.de

Manche Bereiche der Uni haben eigene Erklärungen zur Barriere-Freiheit

Wir wollen:

Alle Menschen sollen diese Internet-Seite lesen können.

Dafür gibt es auch Gesetze:

In diesen Gesetzen steht:

Wie muss eine barrierefreie Internet-Seite aussehen.

Das haben wir noch nicht ganz geschafft.

Wir arbeiten aber ständig daran.

  1. Wie weit sind wir mit der Barriere-Freiheit?

Die Uni Freiburg arbeitet gerade an einer neuen Internet‑Seite.
Auf Englisch heißt das: Website‑Relaunch.
Die Uni hat ein neues Computer‑Programm.
Das Programm hilft beim Erstellen der Internet‑Seiten.

Die neue Technik ist noch nicht ganz fertig.
Darum konnte die Uni noch nicht alle Regeln zur Barriere‑Freiheit prüfen.
Die Uni bearbeitet nach und nach alle Seiten.
Dabei beachtet sie die Regeln vom Landes‑Behinderten‑Gleichstellungs‑Gesetz (kurz: L‑BGG).

Warum sind manche Internet‑Seiten nur teilweise barrierefrei?
Das liegt an den folgenden Problemen und Ausnahmen:

2. Inhalte, die nicht barrierefrei sind

Zum Beispiel:

Das bedeutet: Manche Menschen können diese PDF‑Dateien nicht nutzen.

Wir helfen,
– wenn Sie Probleme mit Dateien haben
– wenn Sie uns Barrieren mitteilen wollen
– wenn Sie Infos zur Barriere-Freiheit brauchen

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an:
webseiten@uni-freiburg.de

Oder rufen Sie uns an:

Telefon: 0049 761 203-67928

Ihre Hinweise sind wichtig.
Sie helfen uns, die Internet‑Seite besser und barrierefrei zu machen.

3. Infos zu dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit

Im Text unter dem Video steht:

Wann wurde die Erklärung zuletzt überprüft und aktualisiert.

5. Schlichtungs-Verfahren

Sie haben uns eine Frage oder eine Idee geschickt.

Sie haben innerhalb von 4 Wochen keine gute Antwort bekommen.

Oder Sie sind unzufrieden mit der Antwort.

Dann haben Sie das Recht auf ein Schlichtungs-Verfahren.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.

Die Schlichtungs-Stelle hat diese Aufgaben:

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Es soll eine gute Lösung gefunden werden.

Oder eine gute Antwort auf Ihre Frage.

Dafür gibt es dann ein Schlichtungs-Verfahren.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Schreiben Sie an:

     Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Oder rufen Sie an:

Telefonnummer: 0711 279-3360

 

 

Diese Texte wurde nach den DIN-Regeln für Leichte Sprache und von Inclusion Europe vom Forum Leichte Sprache in Leichte Sprache übersetzt und von unserer Prüfgruppe Selina Kech und Natascha Pitt überprüft.

 ©DIN SPEC 33429

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