Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Biologielaborant*innen

Pflanzen in Gläsern.

Das erwartet Sie:

In der Ausbildung zum*zur Biologielaborant*in arbeiten Sie mit Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen und Zellkulturen. Sie führen dazu verschiedene biochemische Experimente durch, um Zellen, Proteinen, Blut oder Gewebeproben auf unterschiedliche Substanzen zu testen.

Sie planen die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Dabei müssen Sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.

Einmal klicken, um im Video mehr über die Ausbildung zu erfahren:

Dauer und Vergütung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Derzeitige Vergütung:

1. Ausbildungsjahr1.086,82 €
2. Ausbildungsjahr1.140,96 €
3. Ausbildungsjahr1.190,61 €
4. Ausbildungsjahr1.259.51 €

Voraussetzungen

  • Sie haben einen guten Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur
  • Besonders wichtig sind uns dabei gute Leistungen und Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern wie Chemie, Biologie und Mathematik
  • Gute Englischkenntnisse
  • Freude an präzisem und genauem Arbeiten, sowie Ihre Lernbereitschaft und Teamfähigkeit zeichnen Sie persönlich aus
  • Zuverlässigkeit, Engagement und Flexibilität runden Ihr Profil ab

Abschluss

Nach der Ausbildung zum*zur Biologielaborant*in besitzen Sie eine breit angelegte naturwissenschaftliche Ausbildung und haben im letzten Drittel der Ausbildung Spezialkenntnisse und -​fertigkeiten erworben, die es ihnen ermöglichen, in unterschiedlichen Bereichen team- und projektbezogen zu arbeiten.

Ansprechpartner*innen

Leider kann derzeit diese Ausbildung nicht angeboten werden.

Links

Offene Stellen

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Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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