Chemielaborant*innen

Das erwartet Sie:
Chemielaborant*innen arbeiten in enger Kooperation mit Naturwissenschaftler*innen und Ingenieur*innen zusammen. Sie führen Qualitätskontrollen, Synthesen und messtechnische Aufgaben selbständig durch.
Sie planen die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus. Dabei müssen Sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.
Einmal klicken, um im Video mehr über die Ausbildung zu erfahren:
Dauer und Vergütung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Vergütungen: (Ab 01.02.2025 ohne Gewähr)
1. Ausbildungsjahr | 1236,82 € |
2. Ausbildungsjahr | 1290,96 € |
3. Ausbildungsjahr | 1340,61 € |
4. Ausbildungsjahr | 1409,51 € |
Voraussetzungen
Für die Ausbildung zum*r Chemielaborant*in ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss erwünscht.
Abschluss
Chemielaborant*in
Sie besitzen eine breit angelegte naturwissenschaftliche Ausbildung und haben im letzten Drittel der Ausbildung Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erworben, die es ihnen ermöglichen, in unterschiedlichen Bereichen team- und projektbezogen zu arbeiten.
Ansprechpartner*innen
Ansprechpartner innerhalb der unterschiedlichen universitären Einrichtungen in denen Chemielaboranten*innen ausgebildet werden:
Links
Offene Stellen
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.