Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Ausschuss für Medienentwicklung und -praxis

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Zusammensetzung und Aufgaben

Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und der Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.

Aufgabe des Ausschusses für Medienentwicklung und –praxis ist eine Beratung in grund­sätzlichen Fragen der Informationsinfrastruktur (insbesondere Bibliothekswesen, elektronische Kommunikation, Universitätsarchiv), der Informationsverarbeitung, Kommunikationstechnik und Medienentwicklung sicherzustellen.

Dem Ausschuss für Medienentwicklung und -praxis gehören an:

Kraft Amtes:

  • der*die Rektor*in als Vorsitzende*r
  • der*die Kanzler*in
  • der*die Leiter*in der Universitätsbibliothek
  • der*die Leiter*in des Universitätsrechenzentrums
  • die Gleichstellungsbeauftragte (beratend)
  • ein*e Doktorand*in

Aufgrund von Wahlen:

  • fünf Mitglieder aus der Gruppe der Professor*innen
  • ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Doktorand*innen
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeitenden aus Administration und Technik

Als Sachverständige können zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten die IT- bzw. Bibliotheksbeauftragten der Fakultäten hinzugezogen werden.

Mitglieder und Stellvertreter*innen

Mitglieder kraft Amtes

Professor*innen

Wissenschaftlicher Dienst

Studierende

Gruppe der Doktorand*innen

Mitarbeitende aus Administration und Technik