Ausschuss für Medienentwicklung und -praxis
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Aufgaben
Aufgabe des Ausschusses für Medienentwicklung und –praxis ist eine Beratung in grundsätzlichen Fragen der Informationsinfrastruktur (insbesondere Bibliothekswesen, elektronische Kommunikation, Universitätsarchiv), der Informationsverarbeitung, Kommunikationstechnik und Medienentwicklung sicherzustellen.
Zusammensetzung
Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und der Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Dem Ausschuss für Medienentwicklung und -praxis gehören an:
kraft Amtes:
- der*die Rektor*in als Vorsitzende*r
- der*die Kanzler*in
- der*die Leiter*in der Universitätsbibliothek
- der*die Leiter*in des Universitätsrechenzentrums
- die Gleichstellungsbeauftragte (beratend)
aufgrund von Wahlen:
- fünf Mitglieder aus der Gruppe der Professor*innen
- ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
- ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden
- ein Mitglied aus der Gruppe der Doktorand*innen
- ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeitenden aus Administration und Technik
Als Sachverständige können zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten die IT- bzw. Bibliotheksbeauftragten der Fakultäten hinzugezogen werden.
Historie
Einsetzung der Ständigen Senatskommission durch Beschluss des Senats vom 23.03.2011:
Der Senat beschließt, anstelle der bisherigen Ausschüsse für IuK und neue Medien und für das Bibliothekswesen einen Ausschuss für Medienentwicklung und – praxis einzurichten.
Letzter Senatsbeschluss zu Aufgabenzuschnitt / Zusammensetzung: 23.03.2011
Mitglieder und Stellvertreter*innen
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