Mit den Tandem-Fellowships (bwDigiFellows II) werden Lehrinnovationen und Unterstützungsangebote in der digitalen Hochschullehre durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und den Stifterverband erneut gefördert. Insgesamt stehen für das Programm 900.000 Euro zur Verfügung. Ein Tandem-Fellowship ist mit bis zu 50.000 EUR dotiert. Die Projektförderung beginnt am 1. September 2024 und endet spätestens zum 30. November 2025.
Die Digitalisierung in der Lehre profitiert von Hochschulangehörigen, die innovative Initiativen ergreifen. Das „Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre“ unterstützt solche Initiativen, indem es personenbezogene finanzielle Förderung für die (Weiter)Entwicklung, Erprobung und Implementierung digitaler Lehr- und Prüfungsformate und integrierter Unterstützungsangebote zu digitaler Lehre bietet.
Ein besonderes Anliegen des Programms ist, den Austausch und die Bereitstellung von innovativen Lehr- und Supportkonzepten als Good Practice im Zentralen OER-Repositorium der Hochschulen in Baden-Württemberg durch eine Vernetzung der Fellows zu befördern und damit der transfer- und zukunftsfähigen strategischen Digitalisierung der Lehre in den Hochschulen wichtige Impulse zu geben.
Was wird gefördert?
Voraussetzungen, Einreichform und Bewerbungsfrist
Die Antragsteller*innen müssen an einer staatlichen Hochschule des Landes Baden-Württemberg tätig oder immatrikuliert sein, und im Falle der Förderung als Fellows an der Entwicklung und Durchführung der geplanten Lehrinnovation maßgeblich beteiligt sein. Kooperationen sind zwischen Lehrenden verschiedener Fächer, mit zentralen lehrunterstützenden Einrichtungen oder einem/einer Studierenden der eigenen oder einer anderen staatlichen Hochschule möglich. Bei den Tandem-Fellowships teilen sich zwei Personen die Förderung. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben ist ebenso ausgeschlossen wie die Vergabe mehrerer Fellowships an dieselbe Person. Eine Bewerbung von Fellows aus dem Vorgängerprogramm bwDigiFellows I ist ausgeschlossen. Mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.
Die Fördermittel sind zweckgebunden für projektbezogene Personalausgaben (Unterstützung durch studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte, eine Teilfinanzierung der Stelle des Antragsstellers etc.) und Sachausgaben (Anschaffung zusätzlicher Lehrmittel, Programmier-, Druck- und Reisekosten). Nicht förderfähig sind Investitionen und Gemeinkosten.
Details zur bwDigiFellows II-Ausschreibung und den benötigten Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den Questions&Answers des Stifterverbands .
Der Antrag bedarf einer Zustimmung der Hochschulleitung und muss über sie zentral eingereicht werden. Der Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung will Sie dabei unterstützen. Wer sich bewerben möchte, soll bis zum 15. April 2024 eine publikationsfähige Kurzbeschreibung des Vorhabens (1000 Zeichen) und eines ausgefüllten Deckblattes an grants@zv.uni-freiburg.de schicken.
Eine evtl. Deputatsreduktion während des Förderzeitraums muss im Vollantrag begründet und von der Einrichtungsleitung der Antragsteller*innen unterzeichnet und abschließend von der Hochschulleitung genehmigt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen (im geforderten Format) müssen bis zum 21. April 2024 an die Abteilung Innovation und Qualität in der Lehre, Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung (grants@zv.uni-freiburg.de) eingereicht werden. Wir prüfen die Anträge formal und auf Vollständigkeit und leiten diese an die Hochschulleitung und danach an den Stifterverband weiter. Die Auswahl der Anträge obliegt der Jury, die aus Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen sowie Expert*innen für digitale Hochschullehre besteht. Förderentscheidungen werden im Juli 2024 bekannt gegeben.
Eine Online-Infoveranstaltung des Stifterverbandes zur aktuellen Ausschreibung am 11. April 2024, 15:00 Uhr bietet die Gelegenheit, noch offene Fragen zur Bewerbung zu klären. Mehr Info & Anmeldung
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